Alte Autos vom Grundstück entfernen lassen. Wie? - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Alte Autos vom Grundstück entfernen lassen. Wie? (/showthread.php?tid=50074) |
Alte Autos vom Grundstück entfernen lassen. Wie? - lolly123 - 27.09.2010 Hallo Alle, folgendes Problem: Im Rahmen einer Zwangsversteigerung ein Grundstück ersteigert. Auf diesem stehen "im Garten" 4 alte Autos. 2 x Citroen cx (1x Diesel / 1x Benzin) 1 Opel Omega 1 Golf (1/2?) 1x Motor (Citroen?) > 20 Reifen, teilweise auf Felge Motorhauben, Frontscheiben etc. Diese würde ich gerne entsorgen lassen (im Einvernehmen mit dem Vorbesitzer), da das Grundstück sonst verwahrlost aussieht und wohl (wie in der Vergangenheit) förmlich Einbrecher und Diebe anzieht. Da ich eine gütliche Einigung mit dem Vorbesitzer anstrebe ist eine "amtliche Räumung" erstmal Ultima Ratio. Problem ist, dass der Vorbesitzer wohl keine Papiere mehr hat, da gestohlen. Ich kann nun von seiner Anwältin eine eidesstattliche Versicherung bekommen, dass die Autos Ihm gehören und er mir erlaubt sie zu entsorgen. Frage: Kann ich die dann damit vom Schrotthändler abholen lassen? Krieg ich da Geld raus oder zahle drauf? Gibt es dafür einen Markt oder besonders gesuchte Teile, mit deren Verkauf ich das Ganze finanzieren kann? - Hab vergessen nach den genauen Daten der Autos zu gucken....das schien mir als Vette-Fan erstmal uninteressant. Kann mich da aber nochmal schlau machen. Greets, Oli - vc4rider - 27.09.2010 Sofern der Citroen CX nicht ein drei Achser ist, rufst den örtlichen Schrottler an und sagst ihm, dass er alles kostenlos abholen kann, wohlgemerkt auch die Reifen etc. In der Regel will der nicht mal Papiere zu den Fahrzeugen sehen. Falls er nicht möchte, rufst den nächsten an. Auf jedenfall kein Geld dafür bezahlen, der Schrottler macht nen guten Schnitt dabei... Lass dir vom Vorbesitzer schriftlich geben, dass du das Zeug entsorgen darfst. Nicht dass er in einem halben Jahr kommt und seine "Sachen" abholen will! vg Alex - JR - 27.09.2010 Für den Omega (wenn er nicht in die Presse soll): http://www.opel-hecktriebler-forum.de http://www.omega-freak.de (mehr Omega B) http://www.omega-senator.de (Omega A) Gruß JR - lolly123 - 27.09.2010 Hi Alex, so hatte ich mir das auch etwa gedacht. Wie gesagt, ich mache da nichts ohne den, aber ohnehin schon zugesagten, Anwalltsschrieb, dass ich das auch wirklich darf. Gut zu wissen, dass ich den Schrotthändler dann auch gleich dazu bringen kann die Altreifen zu entsorgen. Hi JR, wußte ja gar nicht, dass Omegas so beliebt sind. Aber ich kenn mich da auch nicht gut genug aus um Ersatzteile zu verhökern. Ich will das ja nur zügig (und ohne finanzielle Verluste über die Bühne bringen). Evtl. kann ich den Omega ja gar gegen ein Dixie-Klo tauschen, (ist ernst gemeint), denn Abwasser ist nur bis knapp über die Straßenkante gelegt und damit noch nicht verfügbar. Aber danke, Eure Postings sagen mir zumindest, dass ich da nicht draufzahlen muss. - lolly123 - 27.09.2010 Ich vergaß: den Omega und den Golf hab ich mir fast gar nicht angesehen, da ich die Cx irgendwie "cooler" fand. 3 Achsen hatte der aber glaub ich nicht (bin mir sicher). Hauptaugenmerk war ja auf das Haus gerichtet. Bin aber dankbar für jeden Hinweis. Ich werde das nächste Mal mal die VINs etc. versuchen aufzuschreiben. Evtl. kann ja jemand was brauchen. Greets, Oli - SvenKadettC - 27.09.2010 Im Vorfeld den Nachbarn ein Bier ausgeben. Wir haben mal auf die schnelle für ne Kiste Bier einen Monza gekauft. Der Besitzer hatte den auf einer Wiese stehen und den Nachbarn gefiel das nicht. Waren aber nicht schnell genug, die haben das Umweltamt angerufen und der Besitzer musste für 1500 Euro das Erdreich abtragen lassen wegen ein paar Tropfen Öl. - Nero - 27.09.2010 hast du die Autos im Rahmen der Zwangsversteigerung offiziell mitersteigert? dann gehören sie meines Wissens dir, egal ob mit oder ohne Papiere. - lolly123 - 27.09.2010 Ad Nero: Denke nicht, insbesondere, da beweglich und nicht zum Grund gehörend. Nicht zum Grund noch Haus gehören Keine Ahnung. Wie gesagt: "das ist gar nicht das Thema". Ich darf die Autos dann wegschaffen...aber reicht da eine eidesstattliche Erklärung? Kommt der dann und gut isses? Hab gerade andere Baustellen (Ab- Zu- Wasser etc.= Oli - Stingray77 - 27.09.2010 ....Was Du so alles ersteigerst.......... - maseratimerlin - 27.09.2010 Zitat:Original von Nero Nur wenn sie untrennbar mit dem Grundstück verbunden wären ... dann aber Prost Mahlzeit Gruß Edgar |