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Kennzeichen - slotracer - 10.04.2011

Hallo,

[Bild: 6789856dfe.jpg]

kleines Problem mit der zulassungstelle, folgender Sachverhalt

habe meiner Frau ja den Dodge Challenger geholt , im Brief steht drin das ein einzeiliges Kennzeichen mit 37 cm länge verwendet werden soll , o.k. ich bin dann zur Zulassung gegangen die wie üblich man kennt es ja von der Corvette , das ist nicht möglich nur ein zweizeiliges ist machbar , o.k. dachte mir ist ja egal warum sich ärgern hat ja keinen Sinn , festgemacht , das Kennzeichen steht 3 cm über hat man ja gewußt aber der von der zulassung hat ja darauf bestanden .
Nun ist folgendes passiert , ein Kollege von mir ist mit dem rollbrett unter das Auto gegangen rollt wieder vor geht mit dem Kopf hoch und streift mit demselben direkt am Kennzeichen steht ja 3 cm über ,er hat gleich geblutet da es ja ein scharfkantiges Teil ist wie man weiß.
O.K. ich bin dann zur Zulassungstelle habe den Fall geschildert( ich will ja das so etwas nicht mehr vorkommen kann )habe dann gesagt es wäre wohl schon besser wenn wir uns daran halten und ein einzeiliges Kennzeichen nehmen damit sowas nicht mehr passiert .
Antwort , das geht nicht er hätte sich ja auch an der Hinterachse stoßen können da wird das Schild dann auch nicht gewechselt (schlaue Antwort will darauf aber nicht weiter eingehen).
Antwort von mir wenn das nicht geht hätte ich gerne ein Schreiben von denen warum das nicht geht und wenn wir es so belassen das die Zulassungstelle mir es schriftlich gibt das ich bei einer eventuellen wiederholung des vorgangs nicht haftbar dafür bin .

Anwort schriftlich,

wir bestätigen hiermit dass das angebrachte Kennzeichen ordnungsgemäß angebracht ist , auch wenn das Kennzeichen leicht über die die Kennzeicheneinbuchtung über steht .Die zuteilung eines kleineren Kennzeichens war aufgrund des vorhandenen Anbauraumes leider nicht möglich.

das hilft mir ja nicht weiter wenn so was wieder passieren sollte , hat mir dazu vielleicht jemand einen Tip wie ich weiter vorgehen soll damit ich wegen denen Ihrer Sturheit falls es wieder vorkommt nicht belangt werden kann , oder kann ich dafür überhaupt belangt werden..

Mfg.


- JR - 10.04.2011

Das meinst Du doch wohl nicht im Ernst, oder?

Das Fahrzeug muss beim bestimmungsgemäßen Gebrauch verkehrssicher sein, und das ist es mit dem jetzigen Schild sicherlich.

Wenn sich jemand mit dem Rollbrett unter das Auto bewegt, muss er eben aufpassen, dass er sich die Birne nicht aufschlägt. Das ist dessen persönliches Pech.

Du hast die Bestätigung, dass das Schild ordnungsgemäß angebracht ist, damit ist alles klar.

Gruß

JR


- slotracer - 10.04.2011

Zitat:Original von JR
Das meinst Du doch wohl nicht im Ernst, oder?

Das Fahrzeug muss beim bestimmungsgemäßen Gebrauch verkehrssicher sein, und das ist es mit dem jetzigen Schild sicherlich.

Wenn sich jemand mit dem Rollbrett unter das Auto bewegt, muss er eben aufpassen, dass er sich die Birne nicht aufschlägt. Das ist dessen persönliches Pech.

Du hast die Bestätigung, dass das Schild ordnungsgemäß angebracht ist, damit ist alles klar.

Gruß

JR


wenn das so ist , ist es für mich ja auch in Ordnung , ich möchte nur nicht für Fehler wo andere machen bezahlen..deshalb die Frage

Mfg.


- man-in-white - 10.04.2011

Na ja, soweitauf dem Bild erkennbar gehört schon Talent dazu sich da den Kopf anzuritzen.
Wenn das Schild schräg nach hinten rausgestanden hätte und ein Fußgänger sich hätte verletzen können wäre das evtl. anders.
Frank


- slotracer - 10.04.2011

Zitat:Original von man-in-white
Na ja, soweitauf dem Bild erkennbar gehört schon Talent dazu sich da den Kopf anzuritzen.
Wenn das Schild schräg nach hinten rausgestanden hätte und ein Fußgänger sich hätte verletzen können wäre das evtl. anders.
Frank


es steht schon 3 cm raus


- fliegerdidi - 10.04.2011

Ich bin natürlich sehr geschockt und mitfühlend, mit was für weltbewegenden Problemen du dich da gerade rumschlagen musst. haarsträubend haarsträubend
Außerdem wird dadurch der CW-Wert bestimmt orbitant in die Höhe schnellen , wodurch der Co-Wert einen Weltuntergang zur Folge hat.
Das müssten doch Argumente für das Amt sein....

Mitleidende Grüße Didi


- man-in-white - 10.04.2011

Es steht halt nicht weit genug raus.


- slotracer - 10.04.2011

Zitat:Original von fliegerdidi
Ich bin natürlich sehr geschockt und mitfühlend, mit was für weltbewegenden Problemen du dich da gerade rumschlagen musst. haarsträubend haarsträubend
Außerdem wird dadurch der CW-Wert bestimmt orbitant in die Höhe schnellen , wodurch der Co-Wert einen Weltuntergang zur Folge hat.
Das müssten doch Argumente für das Amt sein....

Mitleidende Grüße Didi


schön das Du mich verstehst


- RainerR - 10.04.2011

Da kann man sicherlich seitenlang diskutieren ob die Verletzungsmöglichkeit an dem Schild
akzeptiert werden muss oder nicht. letztlich aberkommt es immer wieder auf das gleiche raus.
Es wird so gemacht, wie es die Zulassungsstelle will, und wenn Du dich auf den Kopf stellst,

Gruss RainerR


- c5-freak - 10.04.2011

Hatte/habe das selbe Problem nur vorne. Hab sogar ein "Empfehlungsschreiben" der Polizei gehabt und bin damit zur Zulassung. Das Pummelchen hatte auch da kein Einsehen.