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Nervtötendes Ruckeln im Teillastbereich zwischen 1.000 und 2.400 U/min mit scharfer Nockenwelle - Druckversion

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- JR - 07.09.2011

Warst Du jetzt eigentlich seit Ende Juli bei Till gewesen, wie er es in seinem letzten Posting in diesem Thread angeboten hat?

Gruß

JR


- Wolfermann - 07.09.2011

Nein, Till hat mir einen Termin angeboten, den ich bisher aber noch nicht wahrgenommen habe.

Nachdem ich den Wagen nur sehr unregelmäßig fahre, habe ich Zeit. Nach Möglichkeit möchte ich die Sache aber noch vor Ende der Saison abschließen.


- badboy1306 - 07.09.2011

hi tillhatte dir doch angeboten das er das fahrzeug vor ort haben muss was soll er dirdenn amtelefon sagen.............manche sachen werde ich nie verstehen Kopfschütteln


- Wolfermann - 07.09.2011

Bisher ging es ja darum, ob das Ruckeln auf Grund der Nockenprofile als gegeben hingenommen werden muss, oder nicht. Nach einigen Gesprächen mit anderen hat sich herauskristallisiert, dass viele ein Ruckeln vernehmen. Auf Grund der sehr geringen Erfolgschancen und der knappen 1.000 km Strecke, wollte ich den Besuch mit etwas anderem verbinden.

Nachdem ich jetzt weiß, dass es nicht an den Nockenprofilen liegt und ich Land sehe, werde ich das jetzt forcieren. Natürlich würde mich vor einem Besuch bei Till auch seine Meinung zu meiner Beobachtung interessieren. Das dürfte doch verständlich sein – oder?


- speed300 - 07.09.2011

dann verbinde das nützliche mit ein wenig Spaß und komm zum Stammtisch....... Prost! Prost! Prost!

wir würden uns jedenfalls freuen wenn Du kämst... Prost!

Gruß

W.


- Robert 71 - 07.09.2011

Ich verstehe ja das dich die ganze Sache nervt aber wenn du ein getuntes Auto
fährst mußt du mehr Opfer bringen und die 1000km mal runter reissen, am
Telefon kann dir kaum geholfen werden also bring es hinter dich und freu
dich dann über dein verbessertes Auto.

Grüße Robert


Nervtötendes Ruckeln im Teillastbereich zwischen 1.000 und 2.400 U/min mit scharfer Nockenwelle » An - Rocky00748 - 07.09.2011

Für so ein paar Meter falle ich 2X um und bin da.

HORST. sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen


- Wolfermann - 07.09.2011

Horst, du bist also gute 210 Meter groß ;-) Wie passt du da nur ein eine Corvette?

Ich stehe seit vorhin mit Till in Kontakt ……. Es macht ja nur Sinn, wenn er eine konkrete Vermutung hat. Sollte es so etwas wie Falschluft , ein defekter Sensor, LLM oder Ähnliches sein, da reicht uns vermutlich ein Tag incl. Ersatzteilbesorgung nicht aus. Deshalb ist mir jeder Versuch einer Ferndiagnose wichtig, so dass wir einiges ausschließen können. Macht euch mal keine Sorgen, wir werden uns schon dementsprechend einigen, wann ich zu ihm fahre.


Neu: Der BGH zur Nachbesserung - maseratimerlin - 07.09.2011

Zitat:Original von Wolfermann
Klar, danke. Bei meiner telefonischen Nachfrage vermittelte man mir leider nicht die Bereitschaft nachbessern zu wollen. Leider.

Nachdem ich von Nürnberg aus 2 x 450 km zu Till hätte, biete sich ein schnelles Vorbeifahren leider nicht mal eben so an.

Mal zur allgemeinen Info.

Es gibt eine brandneue Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 13. April 2011 zur Frage, wo eine Fehlerfeststellung und Nachbesserung erfolgen muss.

Im konkreten Fall haben die Richter die Klage eines französischen Wohnwagenkäufers abgewiesen, der vom Kaufvertrag zurücktreten wollte, weil der beklagte Händler das Fahrzeug nicht an seinem Wohnort abholen wollte

Für den Fall, daß die Beseitigung der von den Käufer oder Auftraggeber gerügten Mängel den Einsatz von geschultem Personal und Werkstatttechnik erfordert und ein Transport der Sache oder dessen Organisation für die Käüfer zumutbar erscheint, liegt der Erfüllungsort der Nachbesserung am Firmensitz des Auftragnehmers bzw. des Händlers. Was zumutbar ist ist nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Zu diesen Umständen gehören auf Seiten des Händlers die Ortsgebundenheit und die Art der vorzunehmenden Leistung und auf seiten des Käufers das Ausmaß der Unannehmlichkeiten, welche die Nacherfüllung für ihn mit sich bringt, wobei letzteres aus den Vorgaben des Art. 3 Abs. 3 der europäischen Verbrauchsgüterkaufrichtlinie folgt, wonach die Nacherfüllung ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher erfolgen muss.

450 km einfache Strecke halte ich nicht für erheblich.

Gruß

Edgar


RE: Neu: Der BGH zur Nachbesserung - speed300 - 07.09.2011

Hallo Edgar,

kenne da ein Fall aus Spanien

die Richter urteilen hier, dass es für den Kunden unzumutbar ist seinen PKW mit Motorschaden zum Händler zu bringen und verdonnerte den Händler das Auto von Spanien abzuholen.

Gruß

W.