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Kennzeichenbefestigung vorne: Meine eigene Lösung! - Druckversion

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- RainerR - 21.08.2007

Wird eine Au gemacht,dann bekommt man einen ellenlangen Kontrollstreifen ausgehändigt,
auf welchem alle erfassten Daten vermerkt sind,und auch daß die AU von... bis....gültig ist.
Diesen Streifen muss man im Fahrzeug mitführen,und kann somit bei einer Kontrolle nach-
weisen daß man mit gültiger AU unterwegs ist.Zusätzlich kann man jedesmal beim Parken
und verlassen des Fahrzeuges das original gestempelte Kennzeichen hinter die Scheibe legen,
dann kann auch jeder Polizist feststellen daß eine gültige AU vorliegt.

Es grüsst Euch RainerR


- Peter/Hamburg - 21.08.2007

..auch nicht mehr ganz richtig.... war vor 2 Wochen mit meinem anderen PKW beim TÜV und hab AU und TÜV machen lassen.... so einen Papierauszug gibt es nicht mehr...müsste dann wohl eigentl. immer den Tüvbericht mitschleppen, dort steht drauf AU gemacht aber auch keine Werte mehr..vielleicht hat es damit zu tun, dass das Fzg erst 3 Jahre alt ist?!


- RainerR - 21.08.2007

Hallo Peter/Hamburg,

stimmt doch,was ich sage! Habe erst im April 07 AU und TÜV bei meiner C5 machen lassen,
und dabei den erwähnten langen Aufschrieb mitbekommen für die AU.Breite etwa wie ein
Kassenbon bei Aldi,Länge Ca.40 cm (geschätzt).Der Ausdruck hat am Schluss eine ver-
kleinerte AU-Plakette aufgeklebt bekommen,ca.2cm Durchmesser,und der AU-Abnahme-
Berechtigte,(jawohl so heisst der!!),hat unterschrieben.Sodann wurde ich angewiesen,
diesen Ausdruck stets im Auto mitzuführen. So ist das zumindest bei uns im Landkreis
Recklinghausen.

Es grüsst Dich, RainerR


- MadTom - 21.08.2007

Hallo,

eine Mitführungspflicht dafür gibt es nicht. Es besteht eine Aufbewahrungspflicht bis zur nächsten Prüfung für die HU und die AU, die in §29 Abs. 10 und §47a Abs. 4 geregelt ist.
Zudem kann die Vorlage bei
Zitat:zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen zur Prüfung auszuhändigen.
verlangt werden, also bei der Ummeldung usw oder auch, wenn eine Manipulation an der AU Plakette vermutet.
Schadet natürlich nichts, die Unterlagen im Wagen zu haben, aber eine Pflicht ist es nicht.

Gruß

Tom


- STRUPPI - 21.08.2007

@ MadTom:
Die Polizei zählt zu den "zuständigen Personen", wenn eine Verkehrskontrolle vorgenommen wird.
Ergo: Diese AU-Prüfbescheinigung sollte immer mitgeführt werden.

Ist wie mit dem Personalausweis.

Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI


- MadTom - 21.08.2007

@Struppi

Es besteht keine Mitführungspflicht, wie ich schrieb und in den § nachzulesen ist.

Es geht hier nicht um den Personalausweis, also bitte beim Thema bleiben.


- maseratimerlin - 21.08.2007

Zitat:Original von STRUPPI
@ MadTom:
Die Polizei zählt zu den "zuständigen Personen", wenn eine Verkehrskontrolle vorgenommen wird.
Ergo: Diese AU-Prüfbescheinigung sollte immer mitgeführt werden.

Ist wie mit dem Personalausweis.

Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI

Unsinn Struppi, der Tom hat doch die einschlägigen Vorschriften zitiert. Warum wissen dann Einige es trotzdem immer besser. Kopfschütteln

Es gibt nur eine Aufbewahrungspflicht und keine Mitführungspflicht. Deshalb die Plakette am Kennzeichen. Ebenso bei der Hauptuntersuchung geregelt, dort auch Plakette und Du mußt den TÜV - Bericht auch nicht bei Dir haben.

Beim Perso ist das anders, weil Du keine Plakette am Hintern hast. King

Gruß Edgar


- STRUPPI - 21.08.2007

@ Maseratimerlin:
OK, Danke für die Info.

Beim Personalausweis besteht ebenfalls keine "Mitführungspflicht", die meisten glauben es nur.
Da ich recht viele Dokumente mit mir mitführen muss, trotz "Plaketten und Ausweise", fällt dieses AU-Schreiben nicht weiter auf.

Grüsse an Dich vom OSC-Canibalisten STRUPPI


- neo - 21.08.2007

Keine Angst!

Ich bin mir sicher, daß wir bald Plaketten im Hintern oder darauf tragen müssen!
Da sorgen unsere Grundrechtekiller schon für haarsträubend
Gruß
neo


- maseratimerlin - 21.08.2007

Struppi, natürlich mußt Du Dich ausweisen können und zwar durch Perso oder Pass, außer Du willst mit zur Wache und auf Deine Verwandten mit dem Ausweis oder auf mich ( entgeltlich) warten.

Gruß Edgar

Im Übrigen glaube ich auch, daß wir bald Plaketten am Hintern haben.