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Kompressor ZO6 ... endlich Leistung - Druckversion

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- badboy1306 - 01.11.2010

also ich habe nachts immer die vom karl an sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen


- CCRP - 01.11.2010

wieso Dirk, bist du auch so ein stärker pigmentierter? sich vor Lachen auf dem Boden wälzen


- badboy1306 - 01.11.2010

heinz nöööööööööööööööööö sich vor Lachen auf dem Boden wälzenim leben nicht haarsträubend Prost!


- maseratimerlin - 01.11.2010

Nur an den Armen Zwinkern

Gruß edgar


- xx.flash - 01.11.2010

...ist doch alles kein Problem.

Jetzt pasta.

Geiger

Gruß, Thomas
PS. @ Ingo - lass sie wie sie ist! Dafür


- romeomustdie11 - 01.11.2010

ist ja geil Thomas sich vor Lachen auf dem Boden wälzen ... vlt. auch zum rausklappen = die gleiche Technik , wie beim Nummernschild Idee


- Molle - 01.11.2010

Zitat:Original von corvette_fever
Aha. § 53 StVZO gilt also für Corvetten nicht? Ich dachte schon, Rückstrahler sind bauartgenehmigte Teile. Man könnte glatt meinen, die Bauartgenehmigung erlischt mit Kriegsbemalung. Weiterhin könnte man annehmen, die Funktionsfähigkeit sei massiv beeinträchtigt, wenn man das Zeug überpinselt. Mithin könnte man fast zu dem Schluss kommen, die Karre steht nicht im Einklang mit der StVZO. Außerdem liegt der Schluss nahe, diese Bastellei könnte Mitursächlich für den Unfall geworden sein. Ein Mitverschulden seitens des Halters halte ich persönlich unter diesen Umständen für deutlich indiziert.

Aber jeder wie er mag - so lange man den passenden Gutachter hat und ne liebe Versicherung...

Der Wagen hatte einen Seitenschaden mit Anstoß zwischen Kotflügle und Türe vorne links.
Da hätte eine Leuchtreklame nichts gebracht.

@corvette fever

hast Du wirklich rein gar nichts verändert an Deiner Corvette?????


@all

wenn Jemand die Corvette mit Gepäck belädt und vollgetankt mit 2 gewichtigen Personen unterwegs ist ,ist es bit der EG BG auch nicht mehr weit.


- badboy1306 - 01.11.2010

man ingo warum hast du auch nur schwarz genommen Kopfschütteln mit gelb wäre dir das nicht passiert huahua leuchtet so schön abens sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen Prost!


- JR - 01.11.2010

Oder mit meinem warnwestengrün.

Da kann man selbst im Dunkeln ohne Licht fahren. Großes Grinsen

Gruß

JR


- corvette_fever - 01.11.2010

Was an meinem Auto verändert ist, oder auch nicht, tut wenig zur Sache.

Allerdings finde ich es mutig soetwas hier zu posten. Lasieren der Beleuchtungsanlage führt definitiv zum Erlöschen der Betriebserlaubnis gem § 19 II Nr. 2 StVZO. Selbst wenn dies nicht ursächlich für den Schaden geworden sein sollte, so ist doch eine Obligenheitsverletzung des Versicherungsnehmers und damit Regress denkbar.

Das es anders geht, zeigen doch diverse Nutzer, die sich einen Kopf machen. Die Lösung aus Hamburg mit den US-Leuchten und gelben LED-Blinkern zzgl einer Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde. Wunderbar. Oder die Anfertigung von Abgasgutachten für Fächerkrümmerumbauten wie bei einem Nutzer aus Kassel. Sehr chic!

Jeder soll doch machen, was er will. Aber das hier fehlende Unrechtsbewusstsein und der Pseudohumor im Nachgang einiger Nutzer - womit ich aber nicht zwingend den Threadersteller meine - finde ich nicht schön.

Dein letzter Einwand trägt übrigens wenig. Zum einen darf man zB in eine 2003 C5, vollgetankt, 273kg reinpacken. Leergewicht nach EG 1548kg. Darin sind bereit 75kg für Fahrer und Gepäck enthalten. Zul. Gesamtgewicht sind 1745kg. Klar, wenn da zwei 130kg Leute drinsitzen ist Feierabend. Nur das ist dann halt so.