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Beginn der Neuwagengarantie? - Druckversion

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RE: Beginn der Neuwagengarantie? - JR - 29.09.2022

In den Garantiebedingungen ist für den Beginn meist vereinbart, dass das frühere Datum von Erstzulassung und Auslieferung  maßgeblich ist.

Gruß

JR


RE: Beginn der Neuwagengarantie? - maseratimerlin - 29.09.2022

Matthias meint ja den Fall, daß das Auto nicht alsbald zugelassen wird. Da gehen die Garantiebedingungen dann auf den Tag der Übergabe, so daß so eine Garantie natürlich nicht unendlich vorgehalten wird, um ab Erstzulassung des Fahrzeuges dann zu beginnen.

Gruß

Edgar


RE: Beginn der Neuwagengarantie? - JR - 29.09.2022

Sag ich doch, entweder EZ oder Auslieferung (mit oder ohne EZ) an den Kunden.

Gruß

JR


RE: Beginn der Neuwagengarantie? - maseratimerlin - 29.09.2022

Übliche Formulierung in den AGBs der Hersteller ist diese, hier von VW:

Zitat:Garantiebeginn

Die Laufzeit der Garantie beginnt ab Übergabe des Fahrzeugs durch den Garantiegeber bzw. durch einen autorisierten Volkswagen Partner an den Erstkäufer oder ab dem Datum der Erstzulassung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Unabhängig davon beginnt die Laufzeit der Garantie, wenn das Fahrzeug durch einen autorisierten Volkswagen Partner in dem Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz ausgeliefert, zugelassen oder genutzt wird.

Gruß

Edgar


RE: Beginn der Neuwagengarantie? - flashy - 29.09.2022

Wie schon geschrieben...
Im Normalfall, Tag der Zulassung, oder Auslieferung. Das frühere Datum zählt.
Auslieferdatum meldet der Händler, da könnte man paar Tage "rausschinden'.

Interessant wird es z.B. bei Reimporten.
Da gilt das gemeldete Datum, an dem das Fahrzeug die Organisation verlassen hat. Wenn dieser Ort dann im Ausland liegt, kann es Probleme geben.
Es gelten die Gewährleistungsbedingungen vom Zeitpunkt und Ort der Auslieferung (für den Hersteller).
Hatte vor Jahren mal einen Skoda auf dem Tisch, der auf den ersten Blick in den 2 Jahren Gewährleistung lag. Bei der Rücksprache mit einem Sachbearbeiter vom Herstellerwek stellte sich heraus, dass der Wagen außerhalb der EU die Organisation verlassen hat und nur ein Jahr Gewährleistung hatte.
Da gab's dann lange Gesichter....
Zuständig ist dann der letzte gewerbliche Verkäufer.
Mit etwas Glück wurde da eine Garantieversicherung abgeschlossen.

Die mündlichen Aussagen der Herren im Verkäuferbüro sind immer mit Vorsicht zu genießen.
Die kennen meist den Unterschied zwischen Garantie, Gewährleistung und Kulanz nicht...