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- JR - 31.03.2005

Hi Till,

das war mal so! Ist aber wieder vollabzugsfähig.

Hi Frank,

da ist nichts anrüchiges oder illegales dabei, das ist ein ganz normales Gebrauchtwagen-Leasing.

Gruß

JR


- M.Z. - 31.03.2005

Was da evtl noch zu bedenken wäre ist folgendes:
Verkauft ein Gewerbetreibender an einen Gewerbetreibenden, so fällt meines Wissens die Gewährleistung gegenüber dem Käufer weg, bzw. man kann sie ausschließen, was beim Verkauf Gewerbetreibender an Privat nur als Ersatzteilträger oder Bastlerfahrzeug möglich ist (und da wird sehr wohl nach dem Preis geurteilt, ob Teileträger oder Bastlerfahzeug wirklich zutrifft).
Das ist die Zusammenfassung aus mehreren Gesprächen, welche ich mit Händlern und Paragrafenkundigen geführt habe.
Gruß
M.Z.


- CC5 - 31.03.2005

Hallo zusammen,

muß nochmals Aufklärungsarbeit hinsichtlich Gebrauchtwagenleasing machen.

Das ist besonders interessant für hochwertige Autos mit Sonderausstattung, die in der Anschaffung sehr teuer sind und innerhalb der ersten 1 – 3 Jahre einen hohen Wertverlust haben.

Der Interessent kann dieses Auto natürlich auch kaufen. Aber aus Liquiditätsgründen wird es sinnvollerweise geleast. Das ist das Gebrauchwagenleasing.

Das geht z. B. bei der Sparkasse bzw. bei den Volks- und Raiffeisenbanken. Die haben eigene Leasingfirmen, die ganz gute Konditionen anbieten.

Ein großer Vorteil: Der Interessen kann sich in ganz Deutschland sein Auto aussuchen, welches dann von seiner Leasingfirma verkauft wird. Vorab muß der Interessent natürlich den Rahmen und die Konditionen mit der Leasingfirma abklären. Ein weiteres Plus: Nach Ablauf der Leasingzeit kauft der Interessent das Auto von der Leasingfirma zum vereinbarten Restwert.

Nächstes Plus: Der Interessent kann in dieses Auto weiter investieren, da es ja „sein“ Auto ist. Die Leasingfirma ist nicht daran interessiert, das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingzeit zu behalten.

Gruß

CC5