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Habe großes Problem beim TÜV - Druckversion

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- Dakota - 14.06.2005

Eike,Wie habe ich das zu verstehen


- Eike - 14.06.2005

Hier gibt es Leute, die haben schon ein UFO durch den TÜV bekommen ...


- woody 68 - 14.06.2005

Hallo Stephan,
jetzt machst Du mich aber neugierig. Gehen die Uhren im Rheinland etwas anders ??
Ich wüsste nämlich auch nichts von geänderten Bezeichnungen.
Kann uns mal jemand aufklären ? Oder geht es in Deinem Fall einfach nur um den Unterschied zwischen der eingetragenen V Bezeichnung und der tatsächlichen H Bereifung ?? Ein H Reifen ist und bleibt bis 210 km/h zugelassen !!

Gruß, Al

Edit: Habe gerade mal mein altes Tabellenbuch rausgekramt und alte Bezeichnungen über Reifen in Diagonalbauart gefunden, dort reicht H nur bis 200 km/h.


- Dakota - 14.06.2005

Hey Al
Ich blick auch nicht mehr durch. Am Donnerstag ist der Prüfer da. Dann werde ich wohl mehr erfahren. Hoffendlich läßt er sich überreden.


- Nero - 14.06.2005

zu der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs wird eine Toleranz (über'n Daumen 9km/h) dazugezählt. Nur wenn der Hersteller bestätigt, dass das Auto nicht schneller fährt (z.B. bei elektronischer Begrenzung) braucht man das nicht.


@Dakota V8
Du könntest mal den Reifenhersteller fragen, ob er eine höhere Geschwindigkeit zulässt, wenn die maximale Tragfähigkeit des Reifens nicht ausgenutzt wird.


- JR - 14.06.2005

Stimmt, ein H-Reifen ist bis 210 km/h zugelassen,

aber:

zwischen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs und Reifenhöchstgeschwindigkeit müssen 4 %-Sicherheitsmarge bestehen.

D.h. 201 + 4% = knapp unter 210, 202 + 4% = knapp über 210.

That's all!

Alternativen für Stephan:

Nachweis, dass sich durch Einbau einer kürzeren Achse oder Reifen mit anderem Abrollumfang die Höchstgeschwindigkeit gegenüber der ursprünglichen Eintragung geändert hat.

Aufziehen von Reifen mit M+S-Kennzeichnung und Aufkleber für die Fahrt zum TüV.

Suche eines TüV-Prüfers, der nicht bis in die Nachkommastellen rechnet.

Bei mir hieß es letztes Jahr bei der Zulassung, dass meine Höchstgeschwindigkeit nicht über 202 liegen dürfe - genau aus dem oben genannten Grund. haarsträubend

Gruß

JR


- STRUPPI - 14.06.2005

@ Dakota V8:

Unbedenklichkeitsbescheinigung = Freigabe von dem Reifenhersteller erbitten.

Die machen das recht schnell und kostenfrei.
Anfrage per Email mit Daten Deines Fahrzeugs, eventuell mit Scan von Deinem Brief/Schein.

Dann kannst Du die Reifen zumindest im Brief eintragen lassen und hast für "Index H" auch zukünftig freihe Fahrt.

Ich habe zum Glück auch "Reifen-Index H".

Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI


- Marijn - 14.06.2005

Leider wohnst Du etwas weit weg, sonst hätte ich auch jemanden für den TÜV gewußt, aber auch so würde ich einfach mal empfehlen den TÜV zu wechseln...

Erbsenzählernichtausstehenkönnendegrüße

Marijn


- Frank the Judge - 14.06.2005

H-Reifen diagonal bis 200 km/h
H-Reifen radial bis 210 km/h

Dakota, ich kann mir nicht vorstellen, dass Du noch die alten Plias Reifen fährst.


- vc4rider - 15.06.2005

nen anderen tüv prüfer suchen ganz einfach...
alternativ kann ich mich auch eike anschliessen: komm mal vorbei...hier in mannheim ist fast alles möglich Feixen

alex