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Habe großes Problem beim TÜV - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Allgemeines Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: Habe großes Problem beim TÜV (/showthread.php?tid=15936) |
- Dakota - 14.06.2005 Eike,Wie habe ich das zu verstehen - Eike - 14.06.2005 Hier gibt es Leute, die haben schon ein UFO durch den TÜV bekommen ... - woody 68 - 14.06.2005 Hallo Stephan, jetzt machst Du mich aber neugierig. Gehen die Uhren im Rheinland etwas anders ?? Ich wüsste nämlich auch nichts von geänderten Bezeichnungen. Kann uns mal jemand aufklären ? Oder geht es in Deinem Fall einfach nur um den Unterschied zwischen der eingetragenen V Bezeichnung und der tatsächlichen H Bereifung ?? Ein H Reifen ist und bleibt bis 210 km/h zugelassen !! Gruß, Al Edit: Habe gerade mal mein altes Tabellenbuch rausgekramt und alte Bezeichnungen über Reifen in Diagonalbauart gefunden, dort reicht H nur bis 200 km/h. - Dakota - 14.06.2005 Hey Al Ich blick auch nicht mehr durch. Am Donnerstag ist der Prüfer da. Dann werde ich wohl mehr erfahren. Hoffendlich läßt er sich überreden. - Nero - 14.06.2005 zu der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs wird eine Toleranz (über'n Daumen 9km/h) dazugezählt. Nur wenn der Hersteller bestätigt, dass das Auto nicht schneller fährt (z.B. bei elektronischer Begrenzung) braucht man das nicht. @Dakota V8 Du könntest mal den Reifenhersteller fragen, ob er eine höhere Geschwindigkeit zulässt, wenn die maximale Tragfähigkeit des Reifens nicht ausgenutzt wird. - JR - 14.06.2005 Stimmt, ein H-Reifen ist bis 210 km/h zugelassen, aber: zwischen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs und Reifenhöchstgeschwindigkeit müssen 4 %-Sicherheitsmarge bestehen. D.h. 201 + 4% = knapp unter 210, 202 + 4% = knapp über 210. That's all! Alternativen für Stephan: Nachweis, dass sich durch Einbau einer kürzeren Achse oder Reifen mit anderem Abrollumfang die Höchstgeschwindigkeit gegenüber der ursprünglichen Eintragung geändert hat. Aufziehen von Reifen mit M+S-Kennzeichnung und Aufkleber für die Fahrt zum TüV. Suche eines TüV-Prüfers, der nicht bis in die Nachkommastellen rechnet. Bei mir hieß es letztes Jahr bei der Zulassung, dass meine Höchstgeschwindigkeit nicht über 202 liegen dürfe - genau aus dem oben genannten Grund. ![]() Gruß JR - STRUPPI - 14.06.2005 @ Dakota V8: Unbedenklichkeitsbescheinigung = Freigabe von dem Reifenhersteller erbitten. Die machen das recht schnell und kostenfrei. Anfrage per Email mit Daten Deines Fahrzeugs, eventuell mit Scan von Deinem Brief/Schein. Dann kannst Du die Reifen zumindest im Brief eintragen lassen und hast für "Index H" auch zukünftig freihe Fahrt. Ich habe zum Glück auch "Reifen-Index H". Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI - Marijn - 14.06.2005 Leider wohnst Du etwas weit weg, sonst hätte ich auch jemanden für den TÜV gewußt, aber auch so würde ich einfach mal empfehlen den TÜV zu wechseln... Erbsenzählernichtausstehenkönnendegrüße Marijn - Frank the Judge - 14.06.2005 H-Reifen diagonal bis 200 km/h H-Reifen radial bis 210 km/h Dakota, ich kann mir nicht vorstellen, dass Du noch die alten Plias Reifen fährst. - vc4rider - 15.06.2005 nen anderen tüv prüfer suchen ganz einfach... alternativ kann ich mich auch eike anschliessen: komm mal vorbei...hier in mannheim ist fast alles möglich ![]() alex |