Corvetteforum Deutschland
Im Brief eingetragener Reifenhersteller - Druckversion

+- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de)
+-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: Allgemeines Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=7)
+--- Thema: Im Brief eingetragener Reifenhersteller (/showthread.php?tid=16453)

Seiten: 1 2 3


- man-in-white - 19.07.2005

zuviel aufwand. Die Markenbindung gibt es definitiv nicht mehr.
Z.T. werden die dort aufgeführten reifen ja auch gar nicht mehr hergestellt.
Frank


- Midnight-Cruiser - 19.07.2005

Frank, dann lies doch noch mal genau den Artikel vom ADAC. Markenbindung gibts nicht mehr, ja, aber dort ist die Rede von Unbedenklichkeitsbescheinigungen, und dieser Aufwand ist sicher größer.


- man-in-white - 22.07.2005

Ich denke nicht, daß sich irgendein hersteller die Mühe macht, einen neuen reifen in z.B. 275/40 ZR17 auf einer alten Corvette zu testen. Wenn er denn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt dann auch nur, weil die Reifengröße mal drauf war und es schon passen wird.
Frank


- himo - 22.07.2005

Ist jetzt eh zu spät, ich hab nen Bridgestone bestellt.
Werde einfach mal schauen was der TÜV Prüfer sagt.



Grüsse


himo


- Midnight-Cruiser - 22.07.2005

Mit dem Verfahren, wie ich es oben beschrieben habe - nämlich die gleiche Reifengröße ohne Fabrikatsbindung eintragen zu lassen - ist das Problem ein für alle mal erledigt. Neu bei dem Eintrag ist, dass der Traglastindex mit drin steht. Und wenn alle Daten wie Speedindex, Traglastindex usw. übereinstimmen, braucht man keine Unbedenklichkeitsbescheinigung mehr.


- Klaus - 22.07.2005

Nach meiner Erfahrung scheuen sich die Reifenhersteller nicht einfach und problemlos Reifenfreigaben per Fax zu erteilen.
Als ich vom Goodyear auf Avon umgestiegen bin, hat es nur einen Anruf und ein Fax (KFZ-Schein) gekosten und ich erhielt per Fax eine Freigabe für Reif-->Corvette innerhalb weniger Tage.
Hankook stellte ebenso einfach eine Bescheinigung aus.
Das Papier wollte allerdings bisher niemand sehen, auch der TÜV nicht.

Gruß
Klaus


- meic - 24.07.2005

"In der Praxis bedeutet dies für den Fahrzeughalter und/ oder –führer, dass er bei der Verwendung entsprechender Reifen ggf. die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit dieser Bereifung nachweisen muss."

Dieser Abschnitt aus dem ADAC Text scheint nicht so ganz ohne zu sein. Bei den Reifenhändlern erlebte ich bereits, daß diese keine Reifen verkaufen wollten, ohne die Reifenherstellerbescheinigung für den Fzg.typ. haarsträubend

Was spricht dagegen, wenn hier im Forum diese Reifenherstellerbescheinigungen nach Hersteller / Größe / Baureihe ... zwischengespeichert werden.

Wär doch was für unsere Initiatoren Augenrollen OK!

meic


RE: Im Brief eingetragener Reifenhersteller - schusti - 24.07.2005

Hallo, Timo und alle anderen,

die Markenbindung für PKW-Reifen trifft nicht mehr zu, hat nur noch unverbindlichen Hinweischarakter und es braucht auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung angefordert oder mitgeführt werden ( bei Motorrädern sieht das anders aus ). Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere im Sinne des Wegfalls vom Reifenhersteller ist auch nicht erforderlich. Was wichtig ist: Größe und Bauart müssen stimmen, Last- und Geschwindigkeitsindex mindestens den Vorgaben entsprechen.

MfG Schusti


- Midnight-Cruiser - 25.07.2005

Und genau das ist das Problem, Schusti: bei den alten Reifenbezeichnungen fehlt der Lastindex. Und deshalb brauchst du die Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Wie sonst soll jemand von der Rennleitung überprüfen können, ob du die passenden Reifen drauf hast ? Wenn du nun aber einen neuen Eintrag ohne Reifenbindung machen lässt, dann ist nach den neuen Bezeichnungen der Lastindex mit dabei und du hast für alle Zeiten deine Ruhe.


- schusti - 25.07.2005

Hallo, Midnight-Cruiser,

ist doch gar kein Problem. Im Fahrzeugschein sind unter Ziffer 16 die zulässigen Achlasten angegeben. Der Tragfähigkeitsindex des Reifens bedeutet eine entsprechende Traglast in kg ( z.B. Lastindex 90 entspricht 600 kg, zulässige Achslast max. 1200 kg ). Mit Hilfe der Tragfähigkeitstabelle läßt sich also leicht feststellen, ob der Reifen ausreichend dimensioniert ist.
Etwas schwieriger kann die Sache bei V-,W- oder Y-Reifen werden, weil die Tragfähigkeit ab entsprechender Geschwindigkeit abnimmt.
Einzig bei ZR-Reifen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich, wenn Tragfähigkeit und Geschwindigkeit nicht gemäß ECE 030 angegeben sind. Das ist dann der Fall, wenn z.B nur 275/40 ZR 17 statt 275/40 ZR17 (92Y) angegeben ist.
Das bedeutet weiterhin, daß nicht unbedingt ein ZR-Reifen gefahren werden muß, wenn er im Fahrzeugschein steht. Je nach V-max und Achlasten reicht auch ein ...90 W

MfG Schusti