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Vorübergehende Stilllegung in Zukunft aufgepaßt !! - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Vorübergehende Stilllegung in Zukunft aufgepaßt !! (/showthread.php?tid=24978) |
- siggi-annette - 22.02.2007 Zitat:Original von JR Hallo, ja das finde ich auch super, den wenn früher ein Händler ein Auto gekauft hat und es nicht gleich angemeldet wurde, ist die Nummer nie frei geworden. Gruß Siggi Kennzeichen - HK-Vette - 22.02.2007 Hallo, die Regelung beginnt erst bei der nächsten Abmeldung egal ob im Winter,Sommer usw. - corvette-freak - 22.02.2007 Dass das mit der Abschaffung des §21 so geregelt wird, ist aus meiner Sicht klar, sonst gingen die Buchstaben-Zahlenkombinationen mal aus,die Kennzeichen würden noch länger ![]() m it der neuen Regelung des abgeschafften §21 würden die Kennzeichen ja nicht mehr nach 18 Monaten Stillegung verfallen Einfacher ist eben doch oft komplizierter... Mfg Axel - JR - 22.02.2007 Hi Andreas, deswegen bleibt z.B. mein TR 6 auch dauerhaft angemeldet (noch auf Pappbrief!!!) Gruß JR - CustosOnLinux - 22.02.2007 Ein Grund mehr die Vette nicht mehr abzumelden. und ![]() OK, dann eventuell besser ein echtes Saisonkennzeichen - Martin.S - 22.02.2007 In unserem Landkreis steht folgendes: Hinweise zur Reservierung AllgemeinesDauer der Reservierung Eine gespeicherte Reservierung wird gelöscht, wenn Ihr Fahrzeug nicht innerhalb von 14 Tagen zugelassen oder innerhalb dieser Zeit eine Verlängerung telefonisch oder persönlich (bis zu insgesamt 30 Tage) bei der Kfz- Zulassungsstelle beantragt wird. ![]() Gebühren Die Gebühr für das reservierte Kennzeichen in Höhe von 10,20 Euro (Wunschkennzeichen) + 2,60 Euro (Reservierung) wird erst bei Zulassung des Fahrzeuges erhoben. Kurze Kennzeichen Kurze zweistellige Kennzeichen (1 Buchstabe, 1 Ziffer) für bauartbedingte KFZ können an dieser Stelle nicht reserviert werden. Nehmen Sie bitte dafür direkten Kontakt mit Ihrem Verkehrsamt auf. Rechtsanspruch Es kann kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens geltend gemacht werden. - Frank the Judge - 22.02.2007 Martin, das was Deine Zulassungsstelle schreibt bezieht sich auf eine Neuanmeldung bzw. Ummeldung. Das ist dort mit Reservierung gemeint. - Ben - 22.02.2007 Hallo zusammen: War heute Nachmittag beim TÜV (ist von mir nur 200m entfernt) und habe mit der Zulassungsstelle telefoniert. Beide sagten mir das diese Regelung erst ab dem 1. März 2007 in Kraft tritt bzw. Kfz die nach diesen Datum abgemeldet werden davon betroffen sind. Also hat bei einer Wiederzulassung für die kommende Saison niemand ein Problem. Die Zulassungsstelle sagte mir, daß bei der Abmeldung gefragt wird, ob das Fahrzeug vorübergehend oder entgültig abgemeldet wird. Bei vorübergehend wird das Schild automatsch für 6 Monate reserviert. Bei entgültig ist das Kennzeichen sofort frei. So wurde mir gesagt. Am Montag bin ich wieder in der Zulassungsstelle, dann werde ich nochmal nachfragen und mir die Aussage schriftlich geben lassen. Sobald ich die Angaben habe werde ich sie hier einstellen. - Eckaat - 22.02.2007 Verstehe die Aufregung nicht, daß ist hier schon so, seit wir Bundesossis sind, also über 16 Jahre. Von kleinen Kennzeichen wolln wir mal gar nicht reden. Getreu dem Motto: Die haben früher das Maul halten müssen, also tun die das jetzt auch. ![]() Von mir aus, es gibt Wichtigeres als egobildende Buchstabenkombinationen an dem Karren. Gruß Ecki - J.M.G. - 22.02.2007 Zitat:Original von Eckaat Du verstehst wohl eher das Problem nicht: Wenn man sein Fahrzeug über den Winter abmelden wollte, war dies bislang problemlos möglich. Bei einer Neuanmeldung wenige Wochen später bekam man einfach auf die bestehenden Kennzeichen seine Plakette und gut war es. Kosten: 20€. Jetzt gilt: Kennzeichen wird sofort nach Abmeldung wieder neu vergeben. Bei Neuanmeldung wird ein neues Kennzeichen zugeteilt, d.h. es müssen neue Schilder geprägt werden, Ausnahmegenehmigungen neu erteilt werden usw. also mindestens eine Verfünffachung der Kosten. Zudem gilt: Auch im Osten gibt es kleine Kennzeichen (4 KFZ, 3x kleine Kennzeichen vorne, 1x kleines Kennzeichen hinten bei uns im Haushalt). |