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Versicherung in Garage wenn stillgelegt? - Druckversion

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+--- Thema: Versicherung in Garage wenn stillgelegt? (/showthread.php?tid=35235)

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- JR - 18.09.2008

Hallo Mike,

entweder kurz zulassen oder mit Deiner Versicherung reden, ob sie bis zur Zulassung eine entsprechende Deckungszusage geben - alles verhandelbar.

Gruß

JR


- yellow postman - 18.09.2008

Bei " Kurz " aber vorsicht,

mehr als 14 Tage in jedem Fall, sonst gibt es keine Ruheversicherung !... und Du musst sie wieder zulassen, ansonsten hat der Versicherer das Recht auf Abrechnung nach Kurzzeittarif und der ist teuer, dann kostet ein Monat mind. den Quartalsbeitrag.


cu Volker Yeeah!


Unterbrechung - spassfahrer - 18.09.2008

Lt. Aussage meiner Versicherung (HUK Coburg) sollte die Dauer der
Stilllegung nicht länger als 180 Tage dauern, da es sonst keine
Reduzierung der SFK bei der Folgeanmeldung gibt. OK!

Wird aber viell. bei jeder Versicherung anders sein.

Ronald


RE: Unterbrechung - yellow postman - 18.09.2008

@ Spassfahrer,

Du schreibst von der Reduktion Deines Rabattes, sprich SFR=Schadenfreiheitsrabatt nach unfallfreien Jahren, wer nicht fährt ( bei Dir >180 Tage) bekommt auch keinen Rabatt für das Jahr, aber er wird auch nach neuen Bedingungen nicht mehr für jedes nicht gefahrene Jahr zurückgestuft.

Im Thread geht´s um den Schutz während der nicht zugelassenen Zeit, wann tritt die Ruheversicherung ein.

Noch irgendwas jetzt unklr ? OK!

cu Volker Yeeah!


Versicherung - V8yunkie - 19.09.2008

Vielen Dank Euch allen... werde mal meinen Herrn Kaiser bemühen.

Richtig wollen tu ich ja nicht (also Stillegen)... meine Süsse braucht ja gelegentlich Auslauf. Aber die Zeit, die Zeit, die Zeit....

Gruß,
Thomas


- JR - 19.09.2008

Zitat:Aber die Zeit, die Zeit, die Zeit....

Hi Thomas,

hast Du dich beruflich verändert? Ich dachte, Du bist noch beim Obbel. King

Gruß

JR