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Polizei gegen Z 06 - Druckversion

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- Gil Speed - 05.07.2009

Was war denn überhaupt erlaubt? Im Tunnel ist es meist 80 und auf der Autobahn 120...

Wieviel zuviel warst du denn?


- NetVette - 05.07.2009

Zitat:Original von V-POWER C5
Hallo Edgar,

Die Jungs müssen das Vdeo noch genau auswerten Fakt ist das die Spitze 161 km /h sind

Dann wirds vielleicht doch nicht ganz so schlimm. EKine Ahnung wie das in Deutschland ist, aer in der Scheiz zählt, soweit ich mich richtig erinnere der Durchschnitt über eine bestimmte Strecke, ich denke das wird in Deutschland auch so sein. Falls ja kanns ja eigentlich nru weniger werden..

@Gil

augen auf, 100km/h erlaubt steht da, somit 61km/h zu schnell dumdidum


- Rock-n-Rolla - 05.07.2009

Zitat:Original von Gil Speed
Was war denn überhaupt erlaubt? Im Tunnel ist es meist 80 und auf der Autobahn 120...

Wieviel zuviel warst du denn?

100 waren erlaubt!!! Zwinkern Steht gaaaaaaaaaaanz oben! Bääh!


Gruß


- C53 - 05.07.2009

Zitat:Original von Corvette Cowboy
Meinereiner würde es jedenfalls lassen, Details zu Geschwindig-
keitsverstößen hier zu posten...Wäre dumm, wenn die Rennleitung
mitliest, oder?

PN an Edgar und gut is...

Gruß,
tom.

--- das ist ganz meine Meinung Dafür

Ich würde jetzt noch den gesamten Beitrag entfernen lassen (aus vorgenannten Bedenken)

Schreib einen Admin an,

Empfehlung

Gruß Heinz Hallo-gruen


- Gil Speed - 05.07.2009

Mein Fehler...sorry


RE: Polizei gegen Z 06 - Mankra - 05.07.2009

Zitat:Original von V-POWER C5ich sah auf der rechten Seite eine BMW und dachte Erschreck in mal.
.....
viel mir im Rückspiegel auf das er mir nach fuhr ich ahnte schon Böses versuchte ihn noch abzuschütteln
........
Lange Rede hin und her ich bin laut Video Messung 161 km/h gefahren,

D.h. obwohl Du schon einen Verdacht hattest, hast weiter beschleunigt....


- Gold - 05.07.2009

Zitat:Original von Maseratimerlin
Das ist nun klar im Fahrverbotsbereich, wenn es 61 km/h nach Abzug sind,
sogar 2 Monate und 4 Punkte, 440 €.

Das Messverfahren kann man unter gewissen Voarausetzungen kippen.
Das Absehen vom Fahrverbot ist bei entsprechender Vorvereitung möglich.

Gruß Edgar

Hi ,
ich kenne persönlich eine Fall, in dem die Grünen geschätzt haben,
das es 150 waren. Der Richter glaubte den beiden Polizisten, zog jedoch
ohne Beweis 20 %( Toleranz ) ab. Das war dann bei 100 erlaubten
25 drüber . Akzeptiert und gezahlt ...
Ich hoffe, Edgar kann dir helfen. Ich weis nicht, wie lange die Strecke ist,
die der Vidio beweis benötigt um abzugslos anerkannt zu werden .
Das ist denke ich jetzt ermessenssache
des Richters unter Einflussnahme deines Anwaltes .
Ohne Anwalt dürfte jedoch nichts für Dich gehen
Ich drück dir die Daumen.
Hallo-gruen