Corvetteforum Deutschland
H-Kennzeichen - Druckversion

+- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de)
+-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: C 3 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=4)
+--- Thema: H-Kennzeichen (/showthread.php?tid=41026)

Seiten: 1 2 3


- winfried - 23.07.2009

Hallo zusammen,

ich habe gemäss VIN eine 77er.

Im KfZ Brief ist nur die deutsche Erstzulassung (1981) eingetragen.
Ein alter Titel lag nicht vor. Also glaubte ich bis 2011 warten zu müssen.

Bis 2008 habe ich das Fahrzeug mit einer 07er Nummer gefahren. Im
gleichen Jahr habe ich meinen Motor überholen lassen und alle sicherheits-
relevanten Reparaturen durchgeführt. Der Allgemeinzustand war ohnehin
in Ordnung. Einzige Ausnahme, ich habe ein einteiliges Plexiglasdach und
habe zudem die Mittelstrebe entfernt. Dieser Umbau wurde historietechnisch
nicht bemängelt, im Gegenteil, er wurde sogar richtig eingetragen.

2008 habe ich ein Historiegutachten machen lassen und zusammen mit dem
Gutachter die VIN aufgeschlüsselt.

Im Gutachten und im Kfz Schein gibt es neben den Eintragungen zu Reifen,
Kennzeichengrösse, herausnehmbares Glasdach Lichter, Blinker etc. einen
Zusatz der lautet:

Zu Feld "B" Lt. VIN Aufschlüsselung Bj. 1977 (Feld B = Erstzulassung)

Mit diesem Eintrag bekam ich mein H-Kennzeichen

Das will heißen

gemäss deutscher Erstzulassung 28 Jahre
gemäss Vin Aufschlüsselung mit Eintrag im Gutachten und KfZ Schein 32 Jahre

Es kann durchaus an meiner Werkstatt und dem TÜV Prüfer liegen (einer mit
Liebe zu US Cars), aber bei mir ging alles gut.


- Stingray77 - 23.07.2009

Mit einer Diskussion bei der Zulassungsstelle sollte (um auf der sicheren Seite zu sein) zumindest mal gerechnet werden - das kennen wir doch alle hier, hm?

Und zu Deinem "gelben Zettel" (zeig' mal einen Scan!) - hört sich nicht unbedingt nach dem "Certificate of Title" an! DAS wäre nämlich das US-Pendant zum KFZ-Brief - und der sieht auch richtig aus wie ein Dokument.....


- Nero - 23.07.2009

bei Frank84 und winfried ist das Erstzulassungdatum, das in den deutschen Papieren steht, falsch.
dann kann man sich bei der Einstufung als Oldtimer auf das richtige Datum oder auf das Baujahr beziehen, falls das richtige Datum nicht bekannt ist.
Man könnte auch das eingetragene Datum ändern.

Wären die Fahrzeuge tatsächlich zu dem eingetragenen Zeitpunkt erstmalig in Verkehr gebracht worden, würde es anders aussehen.


- weltzer - 23.07.2009

Meine Erfahrung:
Mein Hanomag ist ein 64er Modell und fuhr beim BGS. Das ist keine normale Zulassung, die Papiere waren verschollen. Der erste Fahrzeugbrief datiert auf das Jahr 1988. Da anhand der Form nachgewiesen werden konnte, dass das Auto spätestens im Jahr 1964 gebaut worden sein musste, wurde als Tag der Erstzulassung der 2.1.1965 eingtragen. Anhand vieler Fotos konnte ich auch nachweisen, dass das Auto so oder so ähnlich bereits damals aus- bzw. umgebaut wurde. Und siehe da, der 5. Gutachter verstand es - und der H-Zulassung stand nichts mehr im Wege.

Grüßle


- Frank the Judge - 23.07.2009

Das wird doch immer nach Fahrgestellnummer geschlüsselt, wenn nicht 5 Mann auf einmal pennen.

Egal, wann meine Corvette das erste mal ein Nummernschild bekommen hat, es ist und bleibt eine 63er. Und das klappte bei mir auch mit fehlendem KFZ-Brief.
So ist es bei jedem Wagen, der "alt" ist.


- winfried - 23.07.2009

Zitat:Original von Frank the Judge
Das wird doch immer nach Fahrgestellnummer geschlüsselt, wenn nicht 5 Mann auf einmal pennen.

Egal, wann meine Corvette das erste mal ein Nummernschild bekommen hat, es ist und bleibt eine 63er. Und das klappte bei mir auch mit fehlendem KFZ-Brief.
So ist es bei jedem Wagen, der "alt" ist.

Sollte ich wieder mal in die Situation kommen, dann fehlt bei mir der KFZ Brief ebenfalls,
das vereinfacht einfach alles, §21 und § 23 und ab zur Zulassungsstelle


- winfried - 23.07.2009

...natürlich nicht ohne Verlustmeldung mit Aufgebot usw.


- STRUPPI - 23.07.2009

Zitat:Original von Frank the Judge
Das wird doch immer nach Fahrgestellnummer geschlüsselt, wenn nicht 5 Mann auf einmal pennen.

Egal, wann meine Corvette das erste mal ein Nummernschild bekommen hat, es ist und bleibt eine 63er. Und das klappte bei mir auch mit fehlendem KFZ-Brief.
So ist es bei jedem Wagen, der "alt" ist.

Nach VIN habe ich ein 80er Model.
Nach Belegen (Chevrolet, Bestell- Fertigungs- und Auslieferungs-Dokumenten) ist es 1979 ausgeliefert worden).
1979, September Fertig, Oktober vom Käufer in Empfang genommen.
1980, April fuhr das Fahrzeug "wieder" auf US-Strassen.
1980, ab Mai war das Fahrzeug ständig auf US-Strassen, sogar in verschiedenen US-Bundesstaaten.

Die amtlichen US-Belege interessieren hier nicht.
Der jetzige US-Title zeigt lediglich das Jahr 1980, da hier das Fahrzeug erstmalig auf "Privat" angemeldet wurde.
Alle vorherigen Fahrzeughalter und eingetragene Fahrzeugführer sind in offiziellen Dokumenten hinterlegt, welche ich als Originale kaufen konnte.
Der letzte Besitzer vor mir hatte einen neuen Title auf seinem Namen erhalten, daher ist in dem neuen Title nur noch das Zulassungsjahr eingetragen.
Auch dieser Title ist sehr alt und trägt das Kaufdatum des Caballistas.

Interessiert niemandem vom Amt in Bremen.

Kriege schon wieder einen dicken Hals.

Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI


- JR - 23.07.2009

Wieso, Du zahlst doch so und so keine Steuern.

Gruß

JR


- STRUPPI - 23.07.2009

Zitat:Original von JR
Wieso, Du zahlst doch so und so keine Steuern.

Gruß

JR

Auf meinen Daily-Driver bezahle ich Steuern.

Ich würde dann wandeln: Corvette mit H-Kennzeichen mit KFZ-Steuer, Daily-Driver befreit.

Gibt immer so'n gesabel, wo denn mein "Zweitfahrzeug" in der Corvette verstaut wird. Augenrollen

Mabuse will ja immer noch nicht (der Lümmel) :kreuz:

Grüsse an Dich vom OSC-Canibalisten STRUPPI