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Zoll - Einfuhr von Waren aus den USA - Druckversion

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+--- Thema: Zoll - Einfuhr von Waren aus den USA (/showthread.php?tid=43786)

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- musmusculus - 19.12.2009

hatte gehofft du hättest den §

Angenommen ein Privater kauft sich Klamotten in den USA für sich selbst.
Auf der Rechnung steht nur der Warenwert. UPS muss dann Frachtkosten laut System mit dazu rechnen, somit fallen ggf. Zoll + Steuern auf die Fracht an.
Anders lässt es das Zollamt in Köln nicht zu.
Selbst wenn auf der Rechnung DDU/DDP steht reicht das noch nicht, es muss noch der Bestimmungsort daneben stehen, es muss dann wegen dem fehlenden Ort FOB angemeldet werden.

Das sind immer tolle Telefonate wenn man das erklären darf.

aber auch auf http://www.zoll.de steht es so:
Grundsätzlich wird bei der Wareneinfuhr in Deutschland zusätzlich zum Zoll die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) erhoben: 19 % bzw. 7 % der Summe aus Rechnungspreis (frei-Haus, also einschließlich eventueller Transportkosten) und Zollbetrag.


- STRUPPI - 19.12.2009

Zitat:Original von musmusculus
hatte gehofft du hättest den §

Angenommen ein Privater kauft sich Klamotten in den USA für sich selbst.
Auf der Rechnung steht nur der Warenwert. UPS muss dann Frachtkosten laut System mit dazu rechnen, somit fallen ggf. Zoll + Steuern auf die Fracht an.
Anders lässt es das Zollamt in Köln nicht zu.
Selbst wenn auf der Rechnung DDU/DDP steht reicht das noch nicht, es muss noch der Bestimmungsort daneben stehen, es muss dann wegen dem fehlenden Ort FOB angemeldet werden.

Das sind immer tolle Telefonate wenn man das erklären darf.

aber auch auf http://www.zoll.de steht es so:
Grundsätzlich wird bei der Wareneinfuhr in Deutschland zusätzlich zum Zoll die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) erhoben: 19 % bzw. 7 % der Summe aus Rechnungspreis (frei-Haus, also einschließlich eventueller Transportkosten) und Zollbetrag.

Hi musmusculus,

Artikel 27 Zollbefreiungsverordnung könnte es sein.
Unsere Zollspezialisten in Bremen haben gehobene Schwierigkeiten mit dem "wann 'was wie" verzollt und mit EUSt beaufschlagt werden muss und die damit zugehörenden Berechnungsgrundlagen.
Daher wende ich mich IMMER an Cottbus, da ist das Hauptzollamt für US-Import.
Dort habe ich 3 ganz liebe und super hilfreiche "Ansprechpartner" kennen gelernt, die mir mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Gegen die Beamtenwillkür hier in Bremen eine sehr grosse Hilfe.

Auch hat das Bundes-Zollamt einen telefonischen Support eingerichtet, wo ebenfalls beratent unterstützt wird.
Leider müssen sich diese lieben Menschen ebenfalls erst "schlau" machen.
Das ergibt sich aber LEIDER immer erst im Gespräch, wenn ich explizied nachfrage und Hinweise gebe.
Dafür rufen die dann zurück und wie schon geschrieben: Die sind sehr nett.

Damit Du dass nicht falsch verstehst:
Weltprostvertrag betrifft nur Landespostbeauftragte und deren Unternehmen.
Halt das, was früher bei uns die deutsche Bundespost war.

UPS gehört nicht dazu!
Also hier Zoll + EUSt auf Transportkosten.

Auf den Versanddokumenten sind die Felder "Warenwert" + "Transportkosten" aufgeführt.
Die Begleitschreiben weisen dieses auch aus.
Es ist sehr wichtig (und UPS weiss das auch), dass die Transportkosten immer extra aufgeführt werden und nicht als gesammter Warenwert deklariert wird.

Es macht sich für UPS aber besser, wenn in den Bilanzen der transportierte Warenvolumenwert inkl. Transportkosten aufgeführt wird.

Ich schrieb ja schon: Mit UPS hatte ich schon Spass.

Wenn Du Dir PRIVAT Kleidung zusenden lässt, sinkt die "Freigrenze" erheblich.
Hinzu kommen noch die "Nichtbefreiten Materialien bei Zusendung aus Drittländern".
Anders ist das, wenn Du die Klamotten direkt im Koffer mitbringst.


Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI