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Reinigungsanlage Xenonlicht abstellen? - Druckversion

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- Tunc - 09.07.2010

Otmar, Du hast da glaube ich was falsch verstanden. Zwinkern
Alex wollte damit nur sagen, dass Xenons (fast) immer eine LWR, jedoch immer eine SRA haben müssen.
Zumindest laut den Gesetzen der deutschen StVZO.
Zitat:Original von RS4Z06Alex
Nur weil der Prüfer durch Unwissenheit glänzt, heisst noch lange nicht, dass es i.O. ist.
Xenon ... aber IMMER MIT Reinigungsanlage...
Das weiß meist der beschränkteste Dorfsheriff...

Wenn irgend ein Prüfer oder auch Polizist etwas "übersieht", bedeutet dies nicht, dass es erlaubt ist... OK!
Das gilt aber nicht nur für die Reinigungsanlage der Xenonscheinwerfer...! dumdidum


- RS4Z06Alex - 09.07.2010

Zitat:Original von Tunc
Otmar, Du hast da glaube ich was falsch verstanden. Zwinkern
Alex wollte damit nur sagen, dass Xenons (fast) immer eine LWR, jedoch immer eine SRA haben müssen.
Zumindest laut den Gesetzen der deutschen StVZO.
Zitat:Original von RS4Z06Alex
Nur weil der Prüfer durch Unwissenheit glänzt, heisst noch lange nicht, dass es i.O. ist.
Xenon ... aber IMMER MIT Reinigungsanlage...
Das weiß meist der beschränkteste Dorfsheriff...

Wenn irgend ein Prüfer oder auch Polizist etwas "übersieht", bedeutet dies nicht, dass es erlaubt ist... OK!
Das gilt aber nicht nur für die Reinigungsanlage der Xenonscheinwerfer...! dumdidum

Genau so ist es! Danke. Prost!


- di_neu - 09.07.2010

Hallo die Herren,

ich habe auch eine US C 6 und meines Erachtens muss der Wagen nur 1 x so zugelassen sein und dann hat er eine Art Bestandsschutz und man muss das nicht mehr nachrüsten, da US Import und Prüfung bei Erstzulassung und dann nicht mehr bzw. sie ist dann so, wie sie ist (wie erstzugelassen).

Bei meiner ging das so (Erstzulassung ohne Rein.anlage und dann die Ummeldung) und bis jetzt geht das in der Hauptstadt soweit gut.

Es soll wohl eine Ermessenssache der Länder sein.

Gruss

Didi


- *Corvette-Piet* - 10.07.2010

Ich habe eine C6 mit so einer Reinigungsanlage.

Seit längerer Zeit ( so ca. ein Jahr) ist die Sicherung Nr. 18 (Scheinwerferreinigungsanlage) im Sicherungskasten im Motorraum defekt. Bääh!

Ich hatte bisher noch keine Zeit gehabt,

um sie zu erneuern. Zwinkern

Werde ich jetzt dafür bestraft? Grübeln


- Booster - 11.07.2010

Es ist doch wie so oft im Leben........wo kein Kläger, da kein Richter. Speziell in einer kleinen Stadt wie Straubing wird ein Polizist immer zuerst die Papiere anschauen, den Alkohol-Test machen !Prost! , dann die Reifen anschauen, ....und dann den nächsten rausziehen!

Ich glaube nicht dass bei uns einer auf die Scheinwerferreinigungsanlage schaut, wenn es schon der TÜV-Mensch nicht macht!!

Gruß
Otmar


- RS4Z06Alex - 12.07.2010

Zitat:Original von di_neu
Hallo die Herren,

ich habe auch eine US C 6 und meines Erachtens muss der Wagen nur 1 x so zugelassen sein und dann hat er eine Art Bestandsschutz und man muss das nicht mehr nachrüsten, da US Import und Prüfung bei Erstzulassung und dann nicht mehr bzw. sie ist dann so, wie sie ist (wie erstzugelassen).

Es soll wohl eine Ermessenssache der Länder sein.

Gruss

Didi

falsch, du ja sonst auch keine Nebelschlussleuchten, Stoßstangen bei zu kleinem Kennzeichenhalter, Rückfahrscheinwerfer, rote Blinker etc. umrüsten müsstest...

falsch, die StVzO ist Bundessache nicht Ländersache.

@booster
ist mir schon auch klar, nur sollten man eben wissen, was erlaubt ist und was nicht, damit es zu keinerlei Überraschungen kommt... Was man dann selbst macht ist mir auch egal... Ich hab z.B. auch ne US-Stoßstange dran... Zwinkern Engel