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Typenschildangaben - Druckversion

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- zuendler - 30.06.2012

Es gibt auch andere Tachoscheiben

[Bild: IMG_4062.JPG]


RE: Typenschildangaben - QuRace - 30.06.2012

Zitat:Original von ralphbusch
P.S. brauch man eigentlich für den Tüv rote markierungen auf dem meilentacho für 30/50/70/100 km/h

Ich hab' kürzlich auch 'ne 70er durch die Vollabnahme bringen müssen. Bzgl. der km/h-Markierungen auf dem Meilentacho war ich folgendermaßen vorbereitet:

Lt. §57(1) und (2) StVZO brauchst Du einen Tacho, der in km/h anzeigt. Allerdings gibt es lt. §72 (2) eine Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge mit EZ vor 01.01.1991: hier ist die Fassung der StVZO vom 01.08.1990 anzuwenden. Und hier steht zwar was von "Geschwindigkeitsmeßgerät", aber eben nichts von km/h. Ergo musst Du auch keine Aufkleber draufpappen.

Gott sei Dank musste ich bei meinem Prüfer nicht in die Details gehen: Der hat sich einfach über eine wunderschöne originale C3 gefreut, und mir den Tacho original belassen.

Wär' das nicht so gelaufen, dann hätte ich zuendler's Lösung implementiert, weil die einfach am professionellsten aussieht. Die Tachoscheibe gäb's dann in USA bei Harrison Speedometer.


- ralphbusch - 30.06.2012

"Davon abgesehen, dass Dein Auto ein wirklicher Exot ist, braucht man für jedes Auto, welches zum ersten mal in Deutschland zugelassen werden soll, ein Datenblatt."

Ich hatte vorher ein mercedes W111 Coupe (Stückzahl gesamt 24000) von 1963. Der wagen stammte aus Frankreich und gekauft habe ich ihn in Belgien. also auch wieder nur belgische Papiere und deutsche Vollabnahme.
damals hatte ich auch kein Datenblatt und der wagen bekam direkt Papiere, deswegen versteh ich das nicht.
Der Tüv muss doch im Computer diese Angaben gespeichert haben, schließlich ist meine C3 ja nicht die erste, die in Deutschland zugelassen wird.