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Fahrgestellnummer vs. Datum Erstzulassung Deutscher Brief - Druckversion

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- Wolf740d - 30.07.2013

Zitat:Original von HDVette53
Ist die VIN eigentlich auch im Rahmen eingeschlagen oder nur vorne im Fensterrahmen?
Wenn sie dann in Deutschland zugelassen wird, wird die VIN auch vorne im Rahmen eingeschlagen.


- sihui - 30.07.2013

Zitat:Original von Wolf740d
Wenn sie dann in Deutschland zugelassen wird, wird die VIN auch vorne im Rahmen eingeschlagen.

Nicht pauschal zu sagen: bei mir hat es die Prüfstelle nicht verlangt ...

Gruß, Sigi


- winfried - 30.07.2013

Hallo Joe

Hier das Ergebnis

[Bild: birthday.jpg]


- Wolf740d - 30.07.2013

Zitat:Original von sihui
bei mir hat es die Prüfstelle nicht verlangt ...

Gruß, Sigi

Aha ok Grübeln, dachte es wäre gesetzlich so geregelt, wieder etwas gelernt.


- MrGreen - 30.07.2013

Zitat:Original von Wolf740d
Zitat:Original von sihui
bei mir hat es die Prüfstelle nicht verlangt ...

Gruß, Sigi

Aha ok Grübeln, dachte es wäre gesetzlich so geregelt, wieder etwas gelernt.


Es IST in der (neuen) FZV so geregelt, und wird inzwischen auch fast überall durchgesetzt


- Frank the Judge - 30.07.2013

01.10.1969 Erstzulassung oder davor: VIN darf graviert sein oder auf genietetem Schild. Einschlagen nicht notwendig. Wissen die meisten TÜVler nur nicht.
§ 59 StVZO.


- plansch - 30.07.2013

Zitat:... § 59 StVZO

Hi Frank,
hab mir den § 59 gerade mal interessehalber durchgelesen. Ich kann aber in dem Gesetzestext Deine Aussage nicht wiederfinden?! Bin ich zu doof den StVZO Text zu verstehen? Oder falscher §?

Viele Grüße
Marcel


- Frank the Judge - 30.07.2013

Da mußt Du irgend wie in den Ausführungsbestimmungen des Paragraphen (oder wie das heißt) nachschauen.

---> https://caar-ev.de/RG9.htm


- Lucky-TÜV - 30.07.2013

Findest du nicht in den Anlagen.
In den meisten dieser Paragraphen steht sinngemäß: ab dem xx.xx.19xx ist diese Vorschrift anzuwenden. Für Fahrzeuge die vor diesem Datum erstzugelassen sind gelten die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Vorschriften.
Fazit: Um das herauszufinden müsstest du eine ziemlich angestaubte StVZO finden. Aber Frank hat recht. Nur trifft das ja bei dir gar nicht zu.
Alex


- HDVette53 - 31.07.2013

Nochmals vielen Dank an alle Foristen. Ich bin hier offenbar sehr gut aufgehoben!
Ein kurzes Update: Habe abends die Vette abgeholt, toll! Stolz!!
Das Problem Ez-Datum / Produktionsdatum VIN hat sich nach Studium aller Unterlagen bis hin zum ursprünglichen Garantiebeleg aufgeklärt!

Auf dem Garantiebeleg steht das Auslieferungsdatum an den Erstkunden: 12-6-1974. Nun hat das ein Amerikaner geschrieben. Dort schreibt man den Monat zuerst, dann den Tag. Es ist also der 6. Dezember 1974, einen Monat nach der Produktion laut VIN. Die erste deutsche Zulassungsbehörde hat daraus den 12. Juni 1974, also 12.6.1974, gemacht!

Ändern werde ich es wohl nicht mehr. Aber es ist geklärt: Ganz eindeutig Modell 1975 mit EZ 6. Dezember 1974

Nochmals danke an alle!