Narrenfreiheit mit 07-er Kennzeichen?? - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Narrenfreiheit mit 07-er Kennzeichen?? (/showthread.php?tid=8635) |
- Pick Up Lady - 21.01.2004 Ist interessant, was hier so alles nach zu lesen ist. Andere Bestimmungen in anderen BL, usw.; hier in OS war die "Rote #" sonst Personen bezogen, heißt, das Fahrzeug durfte nur von dem Halter bewegt werden. Das gilt mittlerweile auch nciht mehr. In meinem Bekanntenkreis fahren einige Grüne herum, ich sag´s euch, da weiß ich besser über die Nutzungsbestimmungen zu Roten Kennzeichen Bescheid als die Jungs. Entscheidener finde ich die Frage nach Haftung und Haftungsausschluß bezüglich der Versicherung. da würde ich mich mal erkundigen, kann ja auch unterschiedlich sein ??!! Pick Up Lady - Cowboy - 21.01.2004 Moin ! Immer auf den kleinen Satz achten, oberhalb der unterschreift: Der Unterzeichner verscihert,d as die Fahrzeuge die Bestimmungen der StvZo erfüllen..... Ich hatte seinerzeit alle Wagen zur HuLiBrem ( Hupe, Licht, Bremse) Prüfung gefahren, wenn es einen Unfall gegeben hätte, wäre das wenigstens etwas. Unde es war klar, was wirklich gemacht wurde. Nur, wenn ich teilweise sehe, was für Rostkübel auf treffen kommen, mit Bremsen, die einem Vergleich zu einer originalen Thin Lizzy oder einem ozeandampfer eher schlecht aussehen, dann ist mir klar, das es Überlegungen gibt, das wieder einzustellen - Titan - 22.01.2004 Hi Dirk so "locker" hab ich es auch garnicht gemeint! Mein Post war hauptsächlich auf den Versicherungsschutz bezogen. Im Falle eines Unfalls steht man nun wirklich besser da, wenn man so einen Check (der nicht älter als 1 Jahr alt ist) nachweisen kann, der belegt, daß zumindest die Bremsen, Fahrwerk, Licht, Hupe, etc.) überprüft wurden. Vor allem hebt das die Zuverlässigkeit des Halters, und ihm wird nach einem Unfall nicht unbedingt sofort wegen grober Fahrlässigkeit das Kennzeichen entzogen! Ich kenne einige Leute, deren Auto auf 07 "zugelassen" ist, wobei das Auto noch niemals einen TÜFF (bzw. irgend etwas ähnliches) gesehen hat! Abenteuerliche Konstruktionen sind da zum Teil unterwegs...! Aber vielen Dank für Deine ausführliche Belehrung!!! Viele Grüße, Flo - BigEagle - 22.01.2004 Zitat:[i]Original von Titan[/i) Hi Flo, mein Beitrag war auch nicht nur auf Dich bezogen. Einige 07er-Fahrer (keine Corvette) kenne ich aus der Oldtimer und Military-Jeep-Scene - was da so rumfährt ...... ne ne ne. Manche denken wirklich sie hätten einen Freifahrtschein und alles sei erlaubt. Beispiele: - Reifen zu gross und zu breit - bei einem Jeep stehen sie 10cm raus - andere Motoren eingebaut - andere Achsen (Unimog Portalachsen unter Jeep Fahrgestellt) - Toyota FJ40 Karosserie auf Unimog Rahmen und Achsen - 5 Liter Mercedes V8 im Willys Jeep Und das alles ohne TÜV. Wenn man dann nachfragt kommt ein: "Na und, rote 07er! TÜV? was is das denn?" Dazu ein breites dämliches Grinsen. Natürlich muss nicht alles original sein, aber man sollte sich auf jeden Fall absichern, dass alles Verkehrssicher ist und im Falle eine Unfalls keine Beanstandungen auftreten. Wenn das Fahrzeug so ist, dass man alles eingetragen bekommen würde, bzw. wenn man für geänderte Teile entsprechende Gutachten hat, ist man auf der sicheren Seite. Wie schon geschrieben - der Fahrer ist voll verantwortlich. Gruß Dirk 07er Kennzeichen - Detlef Diehl - 22.01.2004 Ein freundliches Hallo aus Lippstadt an alle hier im Forum... Mein rotes Baby ist auch mit einer 07er Nummer zugelassen. Für das erste Jahr war meine Zulassung befristet, nun habe ich meine Zulassung unbefristet erteilt bekommen. Bei der Verlängerung meiner Zulassung, wurde mein Fahrtenbuch kontrolliert. Auf meine Frage hin, was die Behörde denn genau Kontrollieren will, sagte man mir folgendes: Die Halter von Fahrzeugen mit 07er Nummer sind der Polizei schon öfter negativ aufgefallen. Leider hat jeder einen Rechtsanspruch auf Ausstellung dieser Nummernschilder. Entsprechende Zuferlässigkeit vorausgesetzt. Die Aufgabe der Polizei und des Strassenverkehrsamt`s ist es diese unerwünschten Ausnahmekennzeichen wieder aus dem Verkehr zu ziehen. Und das geht so... Wenn die Polizei ein Fahrzeug mit einer solchen Nummer im Straßenverkehr sieht, wird das dem Strassenverkehrsamt gemeldet. Ort, Datum, Uhrzeit usw. Das Auto wird in der Regel nicht angehalten!!! Irgendwann wird der Besitzer dieser Nummer dann aufgefordert, das Fahrtenbuch vorzu legen. Wenn dann eine polizeilich gemeldete Fahrt nicht im Fahrtenbuch steht, ist das schöne 07er Kennzeichen schlagartig weg. Zusätzlich ist eine Strafe fällig! So einfach ist das mit der Narrenfreiheit - Eckaat - 22.01.2004 Zitat:Wenn die Polizei ein Fahrzeug mit einer solchen Nummer Und das ist in Ordnung so! Wenn sich jemand schon ne Extrawurst braten darf und ne Menge Geld an Steuern und Versicherungen spart, dann soll er sich bitteschön auch an die daran geknüpften Bedingungen halten. findet Ecki - schlafmützerl - 22.01.2004 detlef, woher hast du diese info? <- ich sollte heute nicht mehr posten... jetzt überlese ich schon zum 2. mal was.... von allen möglichen stories, märchen und gerüchten höre ich das zum ersten mal. und ich bin auch seid 2 jahren ca. mit der 07er unterwegs.... - Titan - 22.01.2004 Zitat:von allen möglichen stories, märchen und gerüchten höre ich das zum ersten mal. Ich denke mal, daß das auch von Region zu Region unterschiedlich ist! Wir hier in Bayern haben anscheinend diesbezüglich mehr Freiheiten (seltsam!!!). Mir wurde bei der Zulassungsstelle gesagt, daß die Polizei bei zu häufigen Auftreten des Fahrzeugs eine Meldung macht. Wenn mehrere Meldungen bei der Zulassungsstelle vorliegen, wird das Fahrtenbuch des Halters kontrolliert! (das alles wurde ja schon von Detlef gesagt)... Allerdings ist bei uns dann das Kennzeichen nicht sofort weg. Falls die Eintragungen nicht eindeutig mit denen der Polizei übereinstimmen, wird man nur verwarnt. Bei 2-3 Verwarnungen wird das Kennzeichen dann endgültig eingezogen, und man hat dann aber allerdings keinerlei Chance mehr, jemals dieses Kennzeichen wiederzubekommen!!! So wird das zumindest in Oberbayern (Starnberg) gehandhabt. Servus und Gruß, Flo - Midnight-Cruiser - 22.01.2004 Probleme mit den 07er-Kennzeichen kann es nicht erst beim Fahren, sondern bereits beim Parken geben: Zitat:um zu Oldtimerveranstaltungen zu kommen So kann es bereits Knöllchen geben und zur Überprüfung der Zuverlässigkeit kommen, wenn der 07er-Wagen z.B. abends auf dem Kinoparkplatz oder tagsüber auf dem Supermarkt-Parkplatz oder auf einem anderen öffentlichen Parkplatz steht; denn dann kann man interpretieren, daß es sich nicht um eine der oben genannten Fahrten handelt. Auch der Schraubenzieher auf dem Beifahrersitz und der Hinweis, man sei auf einer Probefahrt nach einer Reparatur und wollte sich schnell mal was zu Essen holen, beeindruckt heute keinen Polizisten mehr. Ich schließe mich Eckis Meinung an: das ist auch richtig so ! Bevor das 07er-Kennzeichen komplett verboten wird (s. die entsprechenden Threads hier im Forum), sollte es unser aller Interesse sein, daß die mißbräuchlich verwendeten Kennzeichen aus dem Verkehr gezogen werden, damit die Ehrlichen auch weiterhin die Vorteile der 07er-Nummern nutzen können. - Frank the Judge - 22.01.2004 Zitat:das ist auch richtig soJa und nein. Hier in Köln werden die Autos auch beobachtet. Vor einiger Zeit ist ein grün-weißer einem 07er besitzer in das Café-Haus gefolgt. "Das wäre ja wohl keine Einstellungsfahrt". Ticket fällig! Auch ein Hund auf dem Rücksitz ist hier in Köln ein Grund, den Fahrer anzuhalten und zu überprüfen. Klar muß man sich an die Regeln halten, aber manches ist einfach übertrieben. Grüße |