ABE Tönungsfolie - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Allgemeines Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: ABE Tönungsfolie (/showthread.php?tid=2141) |
- C4hardy - 27.08.2002 Hallo Leute, wenn Ihr die Antwort des ADAC richtig lest,steht da nix von Heckscheibe sondern nur Scheibe!! Also ist daraus zu schließen,daß alle Scheiben - auch die Frontscheibe !! - gemeint sind. Ich glaube,da macht es dann schon Sinn,daß man durchschauen kann Für die Frontscheibe gelten aber noch härtere Auflagen,z.Bsp. für Schriftzüge im oberen Bereich oder aber Tönungsstreifen.Die dürfen soundsoviel Prozent der Scheibe nicht überschreiten. Genauen Wert weiß ich nicht mehr,meßt einfach mal den Grünkeil bei einem Auto nach. Was die Heckscheibe anbelangt,so kann ich mir gut vorstellen,daß man die zukleistern darf bei zwei Außenspiegeln.Diese müssen allerdings die Sicht nach hinten gewährleisten!!Wie ist es sonst möglich mit einem Aufbauanhänger oder Wohnwagen ungestraft durch die Republik zu gurken ?? Hier sind dann auch Rückspiegel vorgeschrieben,die eine Sicht nach hinten -am Anhänger vorbei - zulassen. Vielleicht hat ja jemand ein Foto von einer Vette mit Wohnwagen und Verbreiterungen(Spiegel). Bitte posten!!!!!! Mit durchsichtig - spiegelnden Grüssen Hardy RE: - winfried - 27.08.2002 Hallo Hardy, mein Anfrage beim ADAC bezog sich konkret auf die Heckscheibe. Dies wurde in der Antwort eben nicht wiederholt. Wie auch immer, es ist wiedermal einrichtiger Paragraphen-Sch... Gruß Winfried RE: - winfried - 27.08.2002 Spezial @hardy Gruß Winfried RE: RE: - C4hardy - 28.08.2002 Hallo Winfried, Ich hätte es nicht für möglich gehalten Aber wo sind die Verbreiterungen(Spiegel) oder hast Du noch einen Trailer für die schöne Blaue dabeigehabt ? Egal - das Foto ist schon reif für "Kurioses". Ach sorry ,das mit der Anfrage bzgl. Heckscheibe hatte ich so nicht verstanden - bleibt aber trotzdem ein Vorschriftendurcheinander.Wenn man den Richtigen trifft,ist alles zulässig oder eben nicht. Gruß Hardy - hubsi - 28.08.2002 Ich schliesse daraus: Keine ABE (oder Gutachten) für die Folie -> Anbringung nicht zulässig. Pech gehabt. |