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- helmut76 - 26.11.2007 meine ist vom 5 März 1976 Gruß Helmut - nullskill - 26.11.2007 Zitat:Original von hang_loose ähm... ich habe aber immer gelesen, dass es auf die ERSTE ZULASSUNG ankommt. und wenn die 76er erst 4-5 jahre später das erste mal zugelassen wurde kommen wir schon in das 81er jahr! denn das baujahr ist idiotischerweise nicht das entscheidende... oder hab ich da was falsch verstanden? ![]() - winfried - 26.11.2007 nullskill ich denke so isses - hang_loose - 26.11.2007 Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird. Wenn also ein derartiges Gutachten vorliegt muss/müsste die Zulassungsstelle ein H-Kennzeichen vergeben. Die Formulierung " Erste Zulassung " kann da durchaus widersprüchlich sein, aber es kommt ja auf die Pflege des Kulturgutes an. Aber ob das so ein Kleingeist/in begreift?? - Porter - 26.11.2007 Erstzulassung zählt leider, daher sind nie angemeldete Museumsautos keine Oldtimer ![]() ![]() Zitat:Danke! Was spricht dann dagegen sich dort zu verewigen ? Nochmal: an der linken unteren A-Säule ist ein Blechschild eingenietet, darauf befindet sich der Color&Trim-Code und der Time-Build-Code ! ![]() - maseratimerlin - 26.11.2007 Voraussetzung für die Zuteilung des H -Kennzeichens ist, dass der Tag der Erstzulassung des Fahrzeuges (also nicht der Beginn der Baureihe oder das tatsächliche Baujahr) mindestens 30 Jahre zurückliegt. Das ist die Vorschrift und da wird man keinen überzeugen können. Gruß Edgar - winfried - 26.11.2007 das heisst für mich: ...noch ca. drei Jahre warten :-( - hang_loose - 26.11.2007 Die spinnen .... würde Obelix sagen - hang_loose - 26.11.2007 nochmal ich - der das einfach nicht begreifen will. Und bei Fahrzeugen die jetzt erst importiert werden und noch nie eine Zulassusng hier hatten? - winfried - 26.11.2007 Bei diesen ist man gut beraten, wenn man sich einen Titel (amerikanische Zulassung) geben lässt, mit der man hier in Deutschland bei der Einfuhr und TÜV Abnahme bzw. Zulassung die Erstzulassung in (beispielsweise) Amerika belegen kann. Diese wird dann eingetragen. Mein Fahrzeug wurde 81 rübergeholt, da dachte man an sowas noch nicht. |