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vin checker vin decoder - Druckversion

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- helmut76 - 26.11.2007

meine ist vom 5 März 1976

Gruß
Helmut


- nullskill - 26.11.2007

Zitat:Original von hang_loose
Winfried,

es geht ja bei der 30-jahresfrist um das Baujahr - und nicht darum wann das Fahrzeug erstmalig in Deutschland zugelassen wurde. Das sollten auch Behördenköppe begreifen!?

Aber entscheidend ist doch das Gutachten meine ich. Wenn Du z.B. die Lady jetzt erstmalig in D zulassen würdest gäbe es ja auch nur die VIN und das Gutachten?


ähm... ich habe aber immer gelesen, dass es auf die ERSTE ZULASSUNG ankommt. und wenn die 76er erst 4-5 jahre später das erste mal zugelassen wurde kommen wir schon in das 81er jahr!
denn das baujahr ist idiotischerweise nicht das entscheidende... oder hab ich da was falsch verstanden?
Hallo


- winfried - 26.11.2007

nullskill ich denke so isses


- hang_loose - 26.11.2007

Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird.

Wenn also ein derartiges Gutachten vorliegt muss/müsste die Zulassungsstelle ein H-Kennzeichen vergeben.

Die Formulierung " Erste Zulassung " kann da durchaus widersprüchlich sein, aber es kommt ja auf die Pflege des Kulturgutes an.

Aber ob das so ein Kleingeist/in begreift??


- Porter - 26.11.2007

Erstzulassung zählt leider, daher sind nie angemeldete Museumsautos keine Oldtimer Großes Grinsen haarsträubend

Zitat:Danke!

Schöne Seite, ….

genau das was ich schon seit langem gesucht habe

Schöner Link...........

Danke für den Link

Was spricht dann dagegen sich dort zu verewigen ?

Nochmal: an der linken unteren A-Säule ist ein Blechschild eingenietet,
darauf befindet sich der Color&Trim-Code und der Time-Build-Code !


Hallo-gruen , ..............


- maseratimerlin - 26.11.2007

Voraussetzung für die Zuteilung des H -Kennzeichens ist, dass der Tag der Erstzulassung des Fahrzeuges (also nicht der Beginn der Baureihe oder das tatsächliche Baujahr) mindestens 30 Jahre zurückliegt. Das ist die Vorschrift und da wird man keinen überzeugen können.

Gruß Edgar


- winfried - 26.11.2007

das heisst für mich: ...noch ca. drei Jahre warten :-(


- hang_loose - 26.11.2007

Die spinnen .... würde Obelix sagen


- hang_loose - 26.11.2007

nochmal ich - der das einfach nicht begreifen will.

Und bei Fahrzeugen die jetzt erst importiert werden und noch nie eine Zulassusng hier hatten?


- winfried - 26.11.2007

Bei diesen ist man gut beraten, wenn man sich einen Titel (amerikanische Zulassung)
geben lässt, mit der man hier in Deutschland bei der Einfuhr und TÜV Abnahme bzw.
Zulassung die Erstzulassung in (beispielsweise) Amerika belegen kann.

Diese wird dann eingetragen.

Mein Fahrzeug wurde 81 rübergeholt, da dachte man an sowas noch nicht.