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Kennzeichenhalter "Front" von INJA - Druckversion

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RE: Kennzeichenhalter "Front" von INJA - Ralf. P. - 20.04.2012

Zitat:Original von Delta40
Danke Badboy.
Ah, jetzt verstehe ich.
Das ist ja eine Veränderung an der Karrosserie.
Das wird mein TüV wohl auch nicht so ohne weiteres mitmachen.
Sieht aber gut aus Respekt

Das Problem ist nicht die eventuelle Veränderung der Karosserie, sondern der §10(7) Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Darin steht u.a. ......."der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen".......
Dafür brauchst du eine Ausnahmegenehmigung, die man nicht in jedem Fürstentum in Deutschland bekommt. Oder du fährst einfach so rum. Zwinkern





Gruß


- RainerR - 20.04.2012

Meine Güte, warum macht Ihr die Pferde scheu? Man kann auch übertreiben! Der nächste wird noch
seine nicht serienmässigen Fussmatten vom TÜV absegnen lassen

Gruss RainerR


- chrisl - 21.04.2012

Ich habe die Sonderkennzeichenhöhe eingetragen bekommen. Aber die Zulassungsstellentante hat den Mega act draus gemacht in Herrenberg !!! dumdidum