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Anhängerkupplung Oldtimer - Druckversion

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RE: Anhängerkupplung Oldtimer - Porter - 10.03.2018

Das kann aber nicht sein, dass das die Einzige ist, die überbleibt.
Nichts gegen die Adresse, kenne die nicht.

Aber zuerst würde ich Jörg F. oder Jörg V. fragen,
und etwas später die Steel Buddies Feixen 




Hallo-gruen  , ...........


RE: Anhängerkupplung Oldtimer - Billy42 - 10.03.2018

Hallo HGW

 1400 kg Anhängelast nützen dir ja auch nichts ( Corvette u. Anhänger ist weitmehr)

 Brauchst du einen guten TÜV Prüfer


RE: Anhängerkupplung Oldtimer - Wesch - 10.03.2018

Hallo

Eben, ist was ich gleich Anfangs bezweifelt habe .

Möchte nicht wissen, wie viele illegal, also übergewichtig rumhängern.

mfG. Günther


RE: Anhängerkupplung Oldtimer - HGW - 10.03.2018

Mein neues Flugzeug wiegt mit Anhänger nur 1.300 kg. Das würde passen.

Vmtl. Kaufe ich mir einfach noch ein Auto  Idee


RE: Anhängerkupplung Oldtimer - Hermann - 10.03.2018

Nö, das ist nur die Anhängelast der angebotenen Kupplung.

Es gilt: Gemäß § 42 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gilt, dass die rechtlich erlaubte Anhängelast beim PKW nicht sein zulässiges Gesamtgewicht, bei Gelände­fahrzeugen (z. B. SUV) sowie bei LKW nicht das 1,5-fache ihres zulässigen Gesamtgewichts übersteigen darf.

Beträgt das zulässige Gesamtgewicht des Chevy z.B. 2,5 Tonnen und ist die Kupplung auch dafür ausgelegt, darf der Hänger inkl. Fracht auch max. 2.5 Tonnen wiegen.


Wie Gerd schon schrieb, vielleicht wissen Jörg Vogelsang oder Jörg Fels eine Adresse. Ggf. auch echt mal bei den Steel Buddies, also bei Morlock Motors anfragen, die bauen (zumindest im Fernsehen Großes Grinsen ) auch Anhängerkupplungen.


RE: Anhängerkupplung Oldtimer - PeterB. - 10.03.2018

Hab ich im Netz gefunden  

https://www.uscars24.de/Deutsch/Teile-Reparaturen/Anhaengerkupplung.html


RE: Anhängerkupplung Oldtimer - Wesch - 10.03.2018

Hallo

Zitat:Es gilt: Gemäß § 42 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gilt, dass die rechtlich erlaubte Anhängelast beim PKW nicht sein zulässiges Gesamtgewicht, bei Gelände­fahrzeugen (z. B. SUV) sowie bei LKW nicht das 1,5-fache ihres zulässigen Gesamtgewichts übersteigen darf.

Warum passt das denn bei keinem meiner Autos ?

z.B.  Grand Voyager, zulässiges Geasmtgewicht 2,5 T,  zulässiges Hängergewicht   1,7 T .
       Opel Astra , Gesamtgewicht über 2 Tonnen, Anhängerlast knappe  1,6
       Skoda Kodiak, GEsamtgewicht 2,3 T, Zulässige Hängerlast nur 2,5 T , obschon SUV und 4x4.

Wird kaum nur an der Kupplung liegen, da diese Werte direkt vom Hersteller kommen, egal welche Kupplung man verbaut.

mfG. Günther


RE: Anhängerkupplung Oldtimer - Hermann - 11.03.2018

Es geht um gesetzlich zulässige Maximalwerte. Was der Hersteller für seine Kupplung freigibt, steht auf einem anderen Blatt. Hängt vielleicht auch mit der Motorisierung zusammen. Ein Golf mit 75 PS und 1,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht wird sicher keinen 1,8 Tonnen Hänger ziehen dürfen.


RE: Anhängerkupplung Oldtimer - Wesch - 11.03.2018

Hallo

Zitat:Ein Golf mit 75 PS und 1,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht wird sicher keinen 1,8 Tonnen Hänger ziehen dürfen.

Naja eben.  Was soll den das Gesetz, das sowas theoretisch erlauben würde ?

mfG. Günther


RE: Anhängerkupplung Oldtimer - Hermann - 11.03.2018

Das ist eben die Maximalgrenze, die gesetzlich zulässig ist.  Da kann ich auch nix für. Großes Grinsen