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H-Kennzeichen - Druckversion

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RE: H-Kennzeichen - dolfii - 01.02.2019

Bei der C1 hatte ich ebenso ein Kuchenblech wie im Foto oben und auch so geknickt, bis die bei
der Zulassungsstelle zur Einsicht dumdidum gekommen sind und mir ein "Kleines" abgestempelt haben.

Mittlerweile ist bei der C1, C3 und dem F1 ein kleines Saisonkennzeichen dran.

[Bild: 34973112li.jpg]

[Bild: 34973110ug.jpg]

[Bild: 34973109ru.jpg]




Leider haben die Zulassungsstellen in der Region Hannover dem jetzt einen Riegel vorgeschoben. Es gibt keine kurzen  
1- oder 2-stelligen mehr. Begründung, sind zu viele an normalen PKW im Umlauf und wohl nicht genug mehr für die Zweiräder verfügbar ?

Bei meinem 64er Samba, der im April fertig werden soll, wurde mir schon gesagt....keine Chance auf ein kleines 2-stelliges Kennzeichen.
Doch vielleicht geht bis dahin ja wieder was ?

[Bild: 34974123nu.jpg]


RE: H-Kennzeichen - Luicyphre - 01.02.2019

Das mit den verfügbaren Zeichen ist auch hier ein Problem (Siegburg!)

Leider werden die schönen Kombinationen im Händlerbuch gehalten. Und zur Zeit kenne ich keinen auf dem Amt.

Trotzdem Danke für Eure Antworten...

Gruß Daniel


RE: H-Kennzeichen - colonel - 01.02.2019

Bei uns gehts auch...


RE: H-Kennzeichen - thocar - 02.02.2019

Sorry, ich habe das mit Saison und KKR Kennzeichen überlesen - ich habe nur KKR Kennzeichen.

Gruß Thomas


RE: H-Kennzeichen - Tom V - 02.02.2019

Dolf, Du hast ja sogar 2x H und Saison auf dem KKR KZ  haarsträubend 
sich vor Lachen auf dem Boden wälzen


RE: H-Kennzeichen - PG - 02.02.2019

(01.02.2019, 16:24)JR schrieb: Eben, und zwar für den Fall der Fälle richtig knicken!

Ich fahre z.B. bei der C1 vorne ungestempelt und habe das gestempelte Kuchenblech so im Kofferraum liegen.

Damit stelle ich mich gerne jeder Diskussion mit der Rennleitung. Feixen
Anders ist das nicht zu befestigen.

[Bild: c1_schild3.jpg]

Gruß

JR

Jürgen,
Eine Frage, wie begründest Du denn bei der Rennleitung, dass Du das Kennzeichen gebogen hast obwohl doch nach unten genügend Platz wäre...? (Hitzeprobleme des Motors?)
LD
Peter :Hallo-gruen


RE: H-Kennzeichen - JR - 02.02.2019

Nach unten gesetzlicher Mindestabstand zum Boden und nach oben Kühlluftzufuhr, da die US-Motoren eh gern überhitzen, wie jeder weiß.

Gruß

JR


RE: H-Kennzeichen - WZ1964 - 03.02.2019

(01.02.2019, 14:22)Molle schrieb: Laut dem Vorschriftenkatalog den die Mitarbeiter in der Zulassungsstelle zur Verfügung haben ist das ausgeschlossen.
Dort ist ganz klar erklärt was bei welcher Größe möglich ist.
Aaaaaber,wenn man freundlich auftritt ganz man den Ermessensspielraum vielleicht ein wenig ausdehnen.

Ich erinnere mich relativ genau, dass ich als die Saisonkennzeichen bei den Oldtimern eingeführt wurden, einen Artikel gelesen habe, in dem sogar als Beispiel ein KKR mit dem H gezeigt wurde. Aber ich bin auch schon ü50 und wer weiß, was ich in meinem Köpfchen abgespeichert habe.

Für mich kam das nicht in Frage, weil meine Versicherung bei Oldtimer sowieso eine Jahresprämie berechnete. Und die paar Dollar beim Zoll brauch ich auch nicht einzusparen, dafür steht dann die Gewissheit, dass ganze Jahr fahren zu dürfen..............
Klar, bei einer NeuZulassung kann "man" es sich überlegen, da werden eh neue Schilder gedruckt.

Die größte Schwierigkeit ist doch, dass die Zulassungsstellen überhaupt das "Kleine" geben. Wenn dann mit etwas "Gutwill" auch noch wenig Buchstaben und Zahlen verteilt werden, dann spricht überhaupt nichts gegen das H und Saison. 

Allerdings auf der Zulassungsstelle und auf Hoher See ist "man" in Gottes Hand. 

Und wenn "man" auf die Zulassungsstelle kommt und fordert sein vermeintliches Recht, dann machen die doch erst Recht dagegen..........

Feixen Und das mit dem einheitlichen Vorschriftenkatalog für den MA einer Zulassungsstelle kann ja gar nicht sein, denn da macht doch jeder ZulassungsstellenLeiter seinen eigenen Vorschriftenkatalog. Und einen Zulassungsstellenleiter darf man doch nicht vorschreiben, was und wie er zu entscheiden hat, oder? Feixen

Werner

(der für doppelte Ämter plädiert. Wenn es das eine Amt nicht gut mit einem meint, kann man zum anderen gehen. Zeitgleich mit Besoldung nach zufriedenen Bürgern.........)

C3_Cab_blk_60.png C5_Cab_blk_60.png


RE: H-Kennzeichen - WZ1964 - 03.02.2019

(02.02.2019, 16:30)JR schrieb: Nach unten gesetzlicher Mindestabstand zum Boden und nach oben Kühlluftzufuhr, da die US-Motoren eh gern überhitzen, wie jeder weiß.

Gruß

JR

was ist denn der gesetzliche Mindestabstand zum Boden? Weil die 11 cm Bodenfreiheit bzw. was die Straßen so an Erhöhungen meines Wissens nach haben dürfen, sind bei einigen unserer neueren Corvetten vorne schon mit dem Spoiler und dem dranhängenden Kennzeichen schon öfters mal grenzwertig bzw. auch unterschritten (C5 C6 und andere Sportwagen auch mal schnell)..............

Das es bei den "alten" einfach optisch ein Frevel ist, ein Kuchenblech vorzuschreiben, wird jeder Mensch mit etwas Geschmack erkennen. Aber die "alten" sind vorne meist auch etwas höher. Und dann sind doch da mehr als 11 cm...........


Ich frage hier auch ganz gezielt, denn die C3 eines Bekannten kämpft seit Jahren mit dem Kuchenblech und der Zulassung. Aus meiner Sicht sogar eine Gefahr, wenn das scharfkantige Blech da unten so allein und einsam raus steht. 

Werner


RE: H-Kennzeichen - flashy - 03.02.2019

Beim Verkehrsportal.de steht:
...Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein....