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- J.M.G. - 17.07.2006

Ist der Versicherungsschutz nicht nur dann gefährdet, wenn das Bauteil ohne Typengenehmigung ursächlich für den Unfall ist?

Fragende Grüße

P.S.: Wer einen Prüfer hat, der einem HU / AU trotz Krümmer ermöglicht, der soll das verbauen - ist wohl neben einer Nocke "best bang for the buck"!


- Ersatzchef - 17.07.2006

Ich denke sobald irgendwas am Auto gemacht wurde was der TÜV nicht begutachtet hat, was er aber hätte begutachten müssen, erlischt die Betriebserlaubnis.


- J.M.G. - 17.07.2006

Hallo Namensvetter,

dem ist nicht so!

Die Betriebserlaubnis erlischt nur, wenn:
  • die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  • eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  • das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


In allen anderen Fällen von Modifikationen kann die Verwaltungsbehörde Dir "nur" eine Frist setzen um die Modifikation oder den Mangel zu beheben (natürlich mit entsprechenden Ordnungswidrigkeitenanzeigen). Die BE bleibt aber erhalten.

Richtig interessant wäre für mich jetzt, ob ein Fahrzeug ohne BE (also wo z.B. Fächerkrümmer installiert sind), was einen Unfall hat, wo die Fächer NICHT ursächlich sind, noch versichert ist. Denn die BE erlischt ja in diesem Fall im Gegensatz zu einem anderen Schaltknauf z.B....hmmmm...


- Jochen - 18.07.2006

Naja, ich denke das hängt zum einen von der Versicherung ab und zum anderen ob es überhaupt herauskommt das das Fahrzeug eigentlich ohne ABE rumfährt.

Fakt ist das bei mir in den Versicherungs AGBs steht das Fahrzeuge bei denen die BE erloschen ist nicht mehr unter den Versicherungsschutz fallen. Da steht nix mit ursächlicher Zusammenhang zwischen Unfallfolge und einem Anbauteil das die ABE zum erlöschen gebracht hat oder so . . .
Wenn man also die AGBs wörtlich nimmt könnte es wohl so sein . . .

Grüße

Jochen


- Ersatzchef - 18.07.2006

Hallo Johannes...

Wenn das so ist wie Du schreibst dann war ich wohl die ganze Zeit im Irrglauben. Engel


- J.M.G. - 18.07.2006

Wenn Verdacht auf Erlöschen der BE vorliegt, wird das Fahrzeug vor Ort beschlagnahmt und einem Sachverständigen vorgeführt, der das KFZ dann gegebenenfalls stilllegt. In allen anderen Fällen gibt es Mängelkärtchen.

Nachzulesen ist dies übrigens im §19 Abs 2 StVZO.

Die OWis sind dann im §69a StVZO geregelt. Viel Spaß bei der Lektüre.


- Supersport - 15.08.2006

JMG hat Recht!!!

Ich bin mit Sicherheit kein Korinthenkaker, was TÜV angeht, weil als aktiver Motorradfahrer ist TÜV und gutes Aussehen in Verbindung mit Sound und Leistung nicht oder nur sehr schwer kombinierbar.

Aber als Autofahrer sehe ich das anders, zumal Versicherungen mir nicht fremd sind.

Aus meinem Bekanntenkreis kann ich nur davor warnen. Auto ohne BE ist so lange ein Kavaliersdelikt, wie nichts passiert.

Ein Unfall in Verbindung mit einer Körperverletzung, damit meine ich jetzt nicht das allgemein gern genommene Schleudertrauma, reicht aus, das gerade solche Autos wie wir sie fahren beschlagnahmt werden.

Soviel Geld kann man in seinem Leben nie mehr verdienen, was da an Kosten auf einem zukommt.

Nehmt am besten für solch einen Fall gleich einen Strick für den nächsten Baum oder eine 357 für das Opfer mit, denn bei Tod ist es eine Einmalzahlung, bei Behinderung braucht man den Strick.

Einfach mal in einer ruhigen minute drüber nachdenken und sich vorstellen, wenn man selbst mal Opfer wäre.

Grüße
Supersport


- SuperSonic - 26.08.2006

Wie verhält es sich in diesem Zusammenhang mit einem eingetragenen Sportauspuff? Ohne Eintragung kommt für mich bei diesen Konsequenzen (im Falle eines Falles) nicht in Frage. Wenn mal etwas ist, dann freut sich die Versicherung über jede Kleinigkeit, die sie aus der Verantwortung entlässt.
Und wenn durch Änderungen am Geräuschverhalten, sprich z.B. Sportauspuff, die BE erlischt, dann ist das besonders wichtig.

Gruß, Olli


- frida - 27.08.2006

Ich hatte vor ein paar Jahren mit meiner damaligen C3 nen heftigen Unfall gehabt, bei dem der
Wagen nen Totalschaden erlitt. An der Corvette war vom Motor bis zur Aupuffanlage alles mögliche geändert und nichts eingetragen.
Der Wagen war Vollkasko versichert.
Nach dem Crash wurde der Wagen auch beschlagnahmt und meine Versicherung machte nen Affen wegen Erlöschung der BE usw..und wollte meinen Schaden, wie auch den entstandenen Schaden an Bäumen,Pflanzen,Zäunen..etc..nicht zahlen.
Anwalt..Gericht..Richter sagt: Zahlen, da die veränderungen am Fahrzeug nicht mit dem Unfalllausgang in Verbindung standen!!
Ich habe sogar alle "Modifikationen" die richtig Geld gekostet haben,aber kein Tüv hatten, ersetzt bekommen. Feixen


- Supersport - 27.08.2006

@Frida

da hast du recht und ich will Dir nicht wiedersprechen, aber Du schreibst es selbst: "Vor ein paar Jahren".

Seit dem 01.07.05 ist die Volkasko bei soclehn Dingern absolut freigestellt, haftpflicht geht wie bisher auch in Vorleistung und hält sich dann schadlos an den Halter.

Únd, bitte lies mein Kommentar, handelte es sich bei Dir um Sachbeschädigung aus Unfallfolge, also ein Verkehrsdelikt, welches beim Zivilgericht verhandelt wird. Ein Baum geht nicht zum Staatsanwalt und zeigt auch keinen an.

Bei Körperverletzung sieht es anders aus, Staatsanwaltschaft ermittelt und leitet das Strafverfahren ein, also Strafgericht mit Körperverletzung bei einem Fzg. ohne BE .....viel Spaß

Du wirst nie wieder daran denken eine Corvette zu fahren und wenn Dir dann noch Fahrlässigkeit oder grobe fahrlässigkeit nachgewiesen wird, brauchst Du einen verdammt guten Anwalt der zumindest die Haftstrafe auf Bewährung erreicht.

Wie gesagt, ein Bekannter von mir ist als Opfer davon betroffen, der Fahrer hat 1 Jahr Haft und 1 Jahr auf Bewährung bekommen und das mit 20 lenzen. Geile Nummer...aber Dumme gibt es immer wieder mehr kann man dazu nicht sagen.

Wie gesagt, ich fasse mich dabei auch an meine eigene Nase!!

Grüße
Supersport