Rote Blinker bei H-Zulassung? - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 3 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Rote Blinker bei H-Zulassung? (/showthread.php?tid=42310) |
- man-in-white - 09.10.2009 Halllo, wir sind hier in Deutschland, fang da bei den Beamten nicht mit Logik an!!!! Wenn du ein Auto kaufst, bei dem der Vorbesitzer zig Ausnahmegnehmigungen eingetragen und bezahlt hat - was glaubst Du, passiert bei Dir??? Richtig, Du bezahlst die bereits bezahlten Ausnahmegenemigungen erneut. Oder nimm den Bestandsschutz für 07-er Nummern an Autos jünger als 30 jahre. Das eine Bundesland akzeptiert das, ein anderes pocht auf die 30 Jahre. Oder den termin für die 30 Jahre frist: Entweder das Jahr oder das genaue Zulassungsdatum. Warum steht so ein Straßenverkehrsamt über dem TÜV???? Logisch nicht nachzuvollziehen, beim TÜV arbeiten ja meistens keine Deppen. Aber wen interessiert das schon bei der Zulassung. Jedes Amt hat seine eigenen Regeln und machen was sie wollen. Ist nun mal so. Frank - Frank the Judge - 09.10.2009 Auf Ausnahmegenehmigungen und 07er Nummernschilder gibt es keinen Bestandsschutz, da es keine Gesetze sind. - man-in-white - 09.10.2009 Na gut, nennen wir es halt Regelung. in einigen Bundesländern werden bei einem Halterwechsel solche 07-er Nummern auch an 20-30 jährigen Autos übernommen, in anderen halt nicht. Frank - night-fly1 - 09.10.2009 Zitat:Original von man-in-white auch in nrw lieber frank ! sagte mir der nette herr vom straßenverkehrsamt hier in duisburg.. hatte mich ja bzgl. meiner turbokrücke schlau gemacht.. antwort vom netten herrn.. bei jungtimer und natürlich auch oldtimer können die roten nr. übernommen werden , da es bei diesen fahrzeugen BESTANDSSCHUTZ gibt !! da meine krücke aber erst 21 jahre alt ist und noch KEIN jungtimerkennzeichen hatte , gibt es auch keines mehr .. auf gut deutsch . noch 9 jahre warten.. aber jetzt wieder zu den roten blinker... ach ja , habe natürlich auch welche... laut kfz brief darf ich das wohl auch.. ist ja auch bj. 75 . ääääätsch - 454 C 3 - 10.10.2009 Moin Zu der roten 07 Nr. .... in Hamburg sollte ein Fahrzeug - das eines der ersten Fahrzeuge mit 07 war - hier nur innerhalb der Familie auf einen anderen Namen umgemeldet werden - die Sachbearbeiter wollten alle Vorgänge neu haben und neue Nr. ausgeben .... nach einer TÜV Prüfung! In einem anderen Fall wurden in einer anderen Kleinstadt bei Umzug aus Hamburg dorthin - der Besitzer hatte die 07 schon .. mit vier Fahrzeugen und EINEM Paar Nummernschilder ... ohne irgendwelche Kontrollen alle erforderlichen Dokumente ausgeschrieben und übergeben .... und dann ZWEI Paar Nummernschilder ausgehändigt. Man konnte somit mit zwei Fahrzeugen auf gleicher Nummer gleichzeitig fahren. Selbst bei Nachfrage sagte man , das ist schon ok. Wer bei diesem Irrsinn noch die Nerven behält , übersteht sogar den Weltuntergang. LG - snike98 - 12.10.2009 Zitat:Original von Frank the Judge Ist doch so nicht richtig. Aus der Ausnahmeverordnung ist doch mittlerweile ein Paragraph der STVZO geworden und hat somit rechtlichen Charakter. Grüße Dirk - STRUPPI - 12.10.2009 Zitat:Original von snike98 Hi snike98, Wenn "alle" Vorraussetzungen zur Genemigung eines (mehrerer) 07er-Kennzeichen gegeben sind, wird dieses auch erteilt, bzw. belassen. Achte dabei auf die "Feinheiten", ruck-zuck ist das 07er weg, wenn das Amt es möchte. Bei Halterwechsel fängt das ganz Spiel wieder von vorne an, wobei die Richtlinien neu definiert wurden. Es gibt somit keinen echten "Bestandsschutz" bei 07er-Kennzeichen. Durch die neue Regelung können sogar 06er-Kennzeichen eingezogen werden, wenn Missbrauch damit betrieben wird. Das 07er-Kenzeichen wurde für die "Betuchten" ins leben gerufen, damit diese einen "Fuhrpark" an erhaltungswürdigen "Oldtimern/Youngtimern" hegen und pflegen können, ohne zu sehr zur Ader gelassen werden zu müssen. Jetzt kommt "Karl Maloche", frickelt sein 07er-Fahrzeug nach seinem "Gutdüncken" um, gibt den Wagen seiner Freunding/Frau als Hauptfahrzeug an und gurkt mit seinem 07er-Wagen in der Gegend rum, ausgewiesen als "Probe- und Ertüchtigungsfahrten". Da wurde immer mehr ein Riegel vorgeschoben. Bei Halterwechsel und Länderwechsel (eigentlich Bundesland, inzwischen aber immer mehr auch bei neuen Landkreisen) werden die 07er-Zuteilungskriterien neu bewertet. Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI - stocki26 - 26.03.2011 ich hab zwar noch keine passende C3 gefunden aber wegen der Blinker hätte ich da eine Idee ..... könnte man nicht den kreisrunden inneren (weissen) Bereich am linken Glas mit einer gelb gefärbten Glühbirne zum Blinker ummodeln ? oder wie macht Ihr das, wenn rot definitiv nicht möglich ist ? - Frank_F - 26.03.2011 Zitat:Original von stocki26 ist ein alter Hut und wurde auch schon so "zur Not" so umgefriemelt. Rückfahrscheinwerfer waren ja zu dieser Zeit noch keine Pflicht. Gruß Frank - >>> 68er C3 <<< - 26.03.2011 Mahlzeit Stocki, kauf Dir einfach ne 68er oder 69er und das Thema ist vom Tisch! (Sind sowieso die Schönsten!) … oh das gibt wieder Meiner Meinung nach muss ein Amerikanisches Fahrzeug rot blinken! Rot blinkende Grüße! |