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Vorübergehende Stilllegung in Zukunft aufgepaßt !! - Druckversion

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- jörg - 25.02.2007

Hallo JR

Zitat:Es wird damit viel leichter, eine bestimmte Nummer von einem Auto auf ein anderes Auto mitzunehmen


Das ging vorher auch habe mein Kennzeichen seit 99 immer mitgenommen wollte das jetzt auch wieder nur statt wie vorher 10 Euro wollten die jetzt 86 Euro haben
Und bei dem Preis konnte man auch ein Neues nehmen war billiger

Und was sagt uns das der Statt braucht Geld dieses gibt es leider nur bei den Kleinen Arbeitenden Leuten


Mfg Jörg King


- geardrive - 25.02.2007

Außerdem sind die Leistungserbringer in den Ämtern bereits mit Steuergeldern bezahlt.
Was da mittlerweile alles unter dem Argument "zusätzlicher Aufwand" an Gebühren
abgezockt wird ist ne Frechheit. Motzen Dagegen!


Gruß Andreas


- Zarrooo - 25.02.2007

Zitat:Original von J.M.G.
da hast Du recht, man müsste halt reservieren (wenn das so lange geht, denn zumindest mein Landratsamt macht das nur für 30 Tage!).
Aus Gerds Artikel: "Soll die Außerbetriebsetzung nur kurzfristig sein, kann das Kennzeichen auf Antrag des Halters oder Eigentümers und gegen eine Gebühr von 2,60€ für zwölf Monate für das bisherige Fahrzeug und den bisherigen Halter zurückgehalten werden."

Das ist also nicht zu verwechseln mit der Reservierung eines bislang freien Kennzeichens für eine Zulassung.

cu ulf


- Corvette.ZR1 - 26.02.2007

Dank an Gerd für den Zeitungsbericht, habe jetzt noch 3 Tage Zeit mich zu entscheiden.

Hier ist noch ein Informativer Link zu den KFZ Kennzeichen:
https://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/landesbetrieb-verkehr/fahrzeugzulassung/kennzeichenkunde/start.html

Gruss
Raimund


- Corvette.ZR1 - 26.02.2007

Neue FZV ab 01.03.2007

Wer hat Infos über folgenden Fall:

Ich Wohne mit 1. Wohnsitz im Kreis XY und mit Zweitwohnsitz im Kreis ZW und melde nach dem 01.03.2007 das Fahrzeug im Kreis XY an, später wechsele ich den 1. Wohnsitz in den Kreis ZW und den zweiten im Kreis XY,
behalte ich das Kennzeichen vom Kreis XY ?????

Gruss
Raimund


- Midnight-Cruiser - 26.02.2007

Nein, denn du meldest ja den Wagen in den Kreis ZW um - oder besser gesagt: solltest ihn ummelden Feixen


- Corvette.ZR1 - 26.02.2007

Folgendes habe ich bei der Polizei Hessen gefunden

Zitat:Neue FZV
Zugelassen wird das Fahrzeug neuerdings am Wohnsitz des Halters und nicht mehr an dessen Standort. Möglich ist nunmehr auch, wenn die zuständigen obersten Landesbehörden es gemäß § 47 FZV festlegen, dass der Halter beim Wohnsitzwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk, seine zugeteilten Kennzeichen behält.



- J.M.G. - 26.02.2007

Ich komme gerade von der Zulassungsstelle (Halle (Saale)): Hier gilt: Kostenlose Reservierung eines Kennzeichens für 30Tage. Eine Reservierung über 30 Tage hinaus ist im Voraus nicht möglich. Eine Verlängerung der Reservierung ist Ermessenssache des Sachbearbeiters.

Soweit der Stand der Dinge hier ab 1.3.2007. In wieweit sich da noch eine Änderung ergibt ist mir natürlich nicht bekannt.


- JR - 26.02.2007

Hallo Johannes,

hast Du auch für den speziellen Fall der Reservierung des Kennzeichens eines gerade abgemeldeten Fahrzeugs für den Fall der Wiederzulassung auf den gleichen Halter gefragt?

Das sind ja zwei verschiedene Paar Schuhe.

Gruß

JR


- J.M.G. - 26.02.2007

Ja, genau darum ging es. Ich habe heute ein Fahrzeug wieder angemeldet (das Sommerauto meiner Mutter) und habe explizit für das Verfahren im nächsten Winter gefragt.