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Sportschützen im corvetteforum - Druckversion

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- King Karl - 11.04.2007

Lieber Gerd,

als Ausgleich für die "Vernichtung" der Bilder darfts Du dann in der Schweiz den Apfel auf den Kopf nehmen! huahua

Schöne Grüsse

Karl


- Porter - 11.04.2007

Hmm, in England heißt es : " An Apple a day, keeps the doctor away !"
In der Schweiz wäre diese Aussage dann etwas löchrig, oder ?








Ich hab´da auch gar keine Zeit !
Wann immer das ist Großes Grinsen Hallo-gruen , .....


- Erich - 11.04.2007

Sani,

solltest du wirklich mal ein Freischiessen organisieren wäre ich sofort dabei.

Ich hätte auch noch einige Gewehre zuhause die ich schon lange mal benutzen wollte und irrgendwie nie was unternommen habe.

Tamara würde begeistert auch mitkommen.


- 454Big2 - 11.04.2007

Wie ist das denn jetzt, wenn man eine legale (!!!) WBK in Deutschland hat - kann man damit mit seinen Waffen und der Munition in die Schweiz zu einem solchen Corvette-Shooting Event??? Grübeln

Ich würd dann auch mal wieder in den Waffenschrank greifen...... Teufel


- sani - 11.04.2007

Zitat:Original von CORVETTE-ONLINE
Wie ist das denn jetzt, wenn man eine legale (!!!) WBK in Deutschland hat - kann man damit mit seinen Waffen und der Munition in die Schweiz zu einem solchen Corvette-Shooting Event??? Grübeln

Ich würd dann auch mal wieder in den Waffenschrank greifen...... Teufel

Ich werde das abklären!


- King Karl - 11.04.2007

Hi Frank,

es gibt bestimmt eine Möglichkeit über eine Einladung eines Schweizer Vereins, Verbandes o.ä.. Werde mal beim BDMP nachfragen!

Gruss

Karl


- King Karl - 11.04.2007

Update:

Laut BDMP hat es derartige Veranstaltungen und Mitnahme der Waffen in der Vergangenheit schon gegeben. Da es jedoch NON-EU ist, kann nur die Schweizer Botschaft bzw. eine Schweizer (Sani ist ja schon im Einsatz Sirene) Behörde eine klare Antwort geben.
Die Ausfuhr muss jedoch beim deutschen Zoll angemeldet werden, sonst gibt es Stress bei der Wiedereinfuhr.

Schuss

Karl


- sani - 11.04.2007

Ich werde heute noch mit der Zentralstelle Waffen in Bern Phone


- sani - 11.04.2007

So sieht es aus:
Für die Einfuhr von D nach CH braucht es eine Einladung eines Schiessanlasses.

ART 26 Abs.d 45 Waffenverordnung

Keine Einfuhrbewilligung ist erforderlich für:
"Personen, die glaubhaft machen können, dass sie ihre Waffen mit dazugehöriger Munition
für Jagt oder Schiess, oder Kampfsport in der Schweiz benötigen, und dass sie die Waffe
anschliessend wieder Ausführen!"

Der Link zum Gesetz:

https://www.admin.ch/ch/d/sr/5/514.541.de.pdf

Ich denke, der deutsche "Part" ist schwieriger.

Grüsse Christoph

Edit: Die Einfuhr von Serienfeuerwaffen ist nur mit Spezialbewilligung möglich!!


- Corvette.ZR1 - 11.04.2007

Hallo Sani,

dann versuch mal was zu organisieren.
Ist schon lange her das ich mit Waffen in der Schweiz war, bei Grünig & Elmiger in der Schweiz habe ich mal eine Waffe bauen lassen, war aber nicht zufrieden mit der Schweizer Präzision. Hatte einige Mängel an der Waffe.
Habe mir dann in USA eine bei Remington bauen lassen, bin sehr zufrieden damit.
Für die Durchreise durch die Schweiz benötigt man auf jeden Fall eine Genehmigung.
Auch der Europäische Feuerwaffenpaß ist kein Freibrief um in alle EU Länder mit Sportwaffen zu reisen. Etliche Länder verlangen zusätzlich eine Genehmigung für Waffen und Munition.
Vor der Einreise in ein EU Land sollte man sich informieren welche Besonderheiten es in dem Land gibt.
In Frankreich dürfen keine Nato Kaliber eingeführt werden.
z.b.
7,62x51 , 223 Rem. 9mm Para, .45ACP usw.

In England keine Halbautomaten und keine Vollautomaten

Gruss

Raimund