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Dach weg bei 280km/h - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 6 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=74) +--- Thema: Dach weg bei 280km/h (/showthread.php?tid=47838) |
- sumsum - 02.07.2010 Zitat:Verstehe gar nicht warum Ihr immer über die Qualität dieses Automobils was zu merkern hab.Vielleicht liegt das ja auch nur an der Natur des Deutschen. Immer schwer penibel... mit dem Zolleman die Spalten messen... lauschen ob was klackert oder klappert.. wenn man umbedingt was finden will wird man auch immer was finden . Ist aber mit allem so egal was es ist. Genau deswegen schrieb ich ja .............. Zitat:Nichtsdestotrotz bleibt das Preis/Leistungsverhältnis natürlich unschlagbar. Und ja, grillen werde ich in den nächsten Wochen wohl noch einige Male ![]() Deutscher bin ich übrigens nicht ![]() - Tom untr35 - 02.07.2010 ...na dann wünsche ich dir viel Spaß beim Grillen. Am Besten deutsche Bratwurst auf einem ami-grill..grins! Das du nicht deutsch bist.... macht nichts!!.. hoffe nur du nimmst nicht unsere schlechten Gewohnheiten an. Soll auch nicht deutsche geben die mit Socken und Sandalen herumlaufen. (nimmst nicht zu ernst) Dein baby (corvette,andre kenn ich nicht) ist schön , tempramentvoll und schnell...was will Man/n noch mehr.!? G. TOM - Johann - 02.07.2010 Hallo, da möchte ich mal andere sehen die so einen Schaden bei einen Neufahrzeug haben. ganz abgesehen von den Verletzungen. Weder GM noch der Händler haben sich die letzten 4 Wochen bis jetzt schriftlich noch telefonisch gemeldet, wie die weitere Abwicklung stattfinden soll. Irgend eine Stellungsnahme sollte man erwarten können. Da möchte ich die schlauen Händler und Anwälte sehen, wenn die so einen Schaden mit Körperverletzungen haben und keiner reagiert darauf. Habe ein defektes Auto und eine Klage wegen Körperverletzung am Hals. Na dann danke. Gruss Johann - JR - 02.07.2010 Der Freund Deines Sohnes hat Dich verklagt? Schöne Freunde hat der! Hast Du bei dem Händler eigentlich schon mal persönlich auf der Matte gestanden oder wie hast Du Kontakt zu ihm? Hat der Händler das Auto schon gesehen oder steht es bei ihm? Irgendwie kommt mir das alles seltsam vor. Gruß JR - corvette_fever - 02.07.2010 Einem Verfahren aus § 229 StGB würde ich an Deiner Stelle gelassen entgegenblicken. Ich sehe nicht, wo Du eine objektiv vorhersehbare Pflichtwidrigkeit begangen haben sollst. Ansonsten bin ich bei JR, auch wenn ich eine Ahnung habe, was Menschen zu solchen Verhaltensweisen treibt. - cf17519 - 02.07.2010 Johann, da Du doch einen (hoffentlich kompetenten) Anwalt eingeschaltet hast sollte ALLE Korrespondenz, und zwar von beiden Seiten, IMHO nur über diesen laufen.....insofern fände ich es richtig wenn GM sich nicht bei DIR sondern beim Anwalt meldet; GAR KEINE Reaktion ist natürlich indiskutabel und sollte eigentlich zu Aktionen Deines Anwalts führen - DER ist für den Stress da, u.a. DAFÜR wird er bezahlt!!! DU solltest Dich IMHO auch nicht mehr direkt an GM/ den Händler wenden!!! - JR - 02.07.2010 Gregor, ich meinte es eigentlich ein wenig anders. Bevor es zu Korrespondenzen in irgendeiner Art kommt, steht bei einem derartigen Schaden eine persönliche Kontaktaufnahme im Vordergrund. Erst wenn das nicht zu den gewünschten Ergebnissen führt, tritt Plan B mit Unterstützung eines kompetenten Juristen in Kraft. Dazu gehört IMHO auch, dass ich zuallererst ein Beweissicherungsgutachten hätte anfertigen lassen, anschließend wäre das Fahrzeug umgehend zum Händler auf den Hof gegangen, damit der das jeden Tag vor Augen hat. Solange der Händler nur per Telefon oder irgendwie anders davon gehört hat, dass irgendwas passiert ist, hat der damit doch auch keinen Druck. Wenn das daueroffene Fahrzeug bei ihm steht, sieht die Welt schon ganz anders aus. Dann kann man jeden zweiten Tag anrufen, ob das Auto schon fertig ist. Nur mal so als Denkanstoß. Gruß JR - cf17519 - 02.07.2010 JR, ich bin inzwischen aus diversen Erfahrungen vorsichtig geworden; NATÜRLICH würde ich auch zuerst eine persönliche Kontaktaufnahme durchführen, aber ich würde- ausser bei einer vollständigen "Unterwerfungserklärung" der Gegenseite - immer einen RA einschalten. Hier ist die Situation aber doch eine andere: es IST bereits ein RA dran - so, was soll denn dann die Gegenseite davon halten wenn andauernd zwei womöglich unterschiedliche Aussagen kommen??? Ich bleibe dabei: WENN einmal ein Anwalt an der Sache dran ist dann soll DER auch mit der Gegenseite kommunizieren - ist für alle Beteiligten einfacher und eindeutiger! - maseratimerlin - 02.07.2010 Absolut richtig Gregor. JRs Ansatz war aber der, ob denn der 1. Schritt überhaupt genutzt wurde. Ich kenne keinen Händler, mit denen ich Geschäfte gemacht habe, der sich nicht um die Sache gekümmert hätte, ohne daß ich eine Akte hätte anlegen müssen. Wenn die angewunken hätten, dann natürlich 2. Stufe zünden, so, wie Du sagst. Die Ansprüche wegen der Körperverletzung muss der Beifahrer bei der KFZ - Haftpflicht und dem Halter geltend machen, das ist normal. Beim Eindruck der Seltsamkeit bin ich auch bei JR. Gruß Edgar - PeterC7 - 02.07.2010 Also nochmals !!! bei meinem Wagen ist das gleiche passiert. Abwicklung beim Händler bzw. Werkstatt und Cadillac Deutschland war hervorragend. Mein Wagen hat ein völlig neues Verdeck bekommen, und glaubt mir, Die haben sich schon Gedanken gemacht. Es gibt das Sprichwort: "Wie man in den Wald hineinschreit so hallt es zurück" na ja, oder so ähnlich. Gruß Peter |