führerschein - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: führerschein (/showthread.php?tid=11398) Seiten:
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führerschein - ulf - 26.07.2004 Hi, im Urlaub ist mir gerade mein schöner, alter, grauer „Lappen“ von 1982 abhanden gekommen. Jetzt muss ich mir also den neuen Plastik Europa Führerschein holen, habe aber gehört, dass man auf Antrag zusätzlich zur B-Klasse, auch noch andere Klassen eintragen lassen kann, wenn man die alte Klasse 3 besessen hat. Aber welche Klassen sind das? Bitte um Hilfe. Gruss, - Goofy - 26.07.2004 Hallo Ulf, schau mal hier rein, da findest du alles über den "neuen" Führerschein und was bei der Umschreibung zu beachten ist. Gruß Thomas - Frank the Judge - 26.07.2004 Es kommt darauf an, wann Du den Führerschein genau gemacht hast. Meine Freundin hat ihren Schein auch umschreiben lassen und die haben nur "B" eingetragen, haben alle anderen 7(!!) auch erlaubten Klassen einfach unter den Tisch fallen lassen. Ich habe mich dann von einem Juristen des ADAC rückrufen lassen (das klappt innerhalb eines Tages!). Mit seiner Hilfe (gratis!) wurden die anderen Klassen nachgetragen. Grüße - ulf - 26.07.2004 Vielen Dank - hat schon sehr geholfen..... - ulf - 26.07.2004 @ Frank: sieben? Wenn ich A1 + T weglasse, dann komme ich auf 6 zzgl. B, ausser, wenn der Schein VOR dem 1.4.1980 erstellt wurde. DAnn kommt A1 hinzu, und auf Antrag T. Oder ist das falsch? - Frank the Judge - 26.07.2004 Richtig! - Porter - 26.07.2004 Zitat:Wenn ich A1 + T weglasse, dann komme ich auf 6 zzgl. B, ausser, wenn der Schein VOR dem 1.4.1980 erstellt wurde. DAnn kommt A1 hinzu, und auf Antrag T.Sag´das aber nicht draußen, sonst ..... Sorry, Ulf, aber das klang zu gut - ob´s stimmt ? Gnade - ulf - 26.07.2004 Frag` ich mich auch, aber wenn der Link von Thomas stimmt... Dort steht`s geschrieben..... Mittwoch gehe ich zur Führerscheinstelle... ich werde es Euch berichten... ( Könnte mir den ganzen Scheiss ja sparen, wenn mein US Führerschein hier gültig wäre, aber wir sind ja in Deutschland....) - woody 68 - 26.07.2004 Jetzt muß ich Euch aber auch mal etwas fragen ! Wenn ich das richtig verstanden habe, dann gilt für mich als Besitzer des alten 2er keine zeitliche Begrenzung von 5 Jahren wenn ich ihn heute auf den neuen CE umschreiben lassen würde, oder ???? Leicht verwirrte Grüsse, Al.... - Frank the Judge - 26.07.2004 Bei CE mußt Du, wenn Du umschreiben läßt, ab dem Alter von 50 Jahren zweijährlich zum Augentest. Grüße |