Steuernachzahlung im ausland - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Steuernachzahlung im ausland (/showthread.php?tid=15092) Seiten:
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Steuernachzahlung im ausland - AndyYpsilon - 24.04.2005 Hy! Geht zwar in meinem Fall nicht um die Corvette aber könnte man genauso darauf beziehen.. Also folgender Fall: Ich habe einen Gebrauchtwagen privat bei Ebay verkauft. Der Käufer kam aus Österreich. Er könne aber den Wagen doch nicht kaufen, da noch enorme Steuernachzahlungen auf ihn zukommen würden hat er mir mitgeteilt. Auf Nachfrage hat er mir erzählt das diese Steuern nicht auf den im Kaufvertrag genannten Kaufpreis bezogen werden sondern auf den aktuellen Eurotax/Schwacke-Wert. Ungeachtet der ebay-Geschichte möchte ich von euch (speziell von den Österreichern vielleicht) wissen ob das so stimmt? Warum kann ich denn kein Auto privat in ein EU-Land verkaufen ohne das der Käufer irgendwelche Steuern zahlen muss? Ist das bei allen Ländern so? Auch wenn ich ein Auto in Frankreich zum Beispiel sehe und mit nach deutschland nehme? Wann kommen denn diese Steuern auf mich zu? Wenn ich den Brief umschreibe oder wie läuft das ab? Bitte um Aufklärung Liebe Grüße Andy - marin71 - 24.04.2005 Hi, bei mir war es vor Kurzem ja gerade umgekehrt. Ich habe eine C5 aus Deutschland gekauft. Das mit der Steuer nachzahlen und dem Eurotaxwert ist richtig. Wir in Österreich müssen beim erstmaligen Typisieren eines Fahrzeuges die NOVA (Normverbrauchsabgabe) nachzahlen. Das ist ein gewisser Prozentsatz des Kaufpreises, abhängig vom Verbrauch des Autos. Bei der Corvette ist es der Maximalprozentsatz von 16%. Den genauen Prozentsatz kann man z.B. beim ÖAMTC oder ARBÖ erfahren. Weiterer Haken ist, das das Finanzamt nur eine Händlerrechnung genehmigt, da bei privaten Kaufverträgen schon zuviel getrixt wurde laut Aussage von denen. Beim Kauf von Privat wird eben der Eurotax Mittelwert herangezogen. Wurde mir auch fast zum Verhängnis. Die wollten bei mir statt den 29500€ vom privaten Kaufvertrag, 43000€ als Bemessungsgrundlage heranziehen. Gott sei Dank hab ich das Typisieren und die NOVA-Abwicklung der Fa. JPR-Racing hier in Österreich übergeben, die konnten das irgendwie hinbiegen, dass trotzdem der Wert vom privaten Kaufvertrag genehmigt wurde. Als Privater hätte ich beim Finanzamt aber keine Chance gehabt und hätte insgesamt über 2000€ mehr an NOVA zahlen müssen. Wie gesagt, es geht dabei nur im die NOVA, diese gibt es soweit ich weis nur in Österreich Mit der normalen Umsatzsteuer hat dies nichts zu tun. Bei Gebrauchtwagen gibt es innerhalb der EU ja keine Umsatzsteuernachzahlungen. Einmal in der EU die Umsatzsteuer gezahlt und gut ist. Gruss, Markus RE: Steuernachzahlung im ausland - Roosbad - 24.04.2005 Hallo, so wie M.71 es geschrieben hat ist es richtig. Wichtig ist zu wissen, daß die Finanzbehörden in Österreich Schwierigkeiten haben den Wert zu taxieren bei Odtimern oder anderen Fahrzeugen, die nicht mehr in der Bewertungsliste stehen. Ich habe vor kurzem meine Golgwing in Österreich angemeldet und sie vorher vom Händler schätzen lassen und zwar leider exakt. Die Finanzbehörde war ganz erstaunt über den immer noch so hohen Preis. Also, bei nicht amtlichen Schätzungen bitte den Händler dazu bringen, so niedrig wie möglich zu bewerten. € 1000 sind da sehr schnell gespart. Gruß Roosbad - AndyYpsilon - 24.04.2005 aha, danke euch! Also das heißt diese Art gibt es aber in der EU nur in Österreich bei privat-verkäufen und händler käufen oder wie? in allen anderen ländern muss ich gar nix draufzahlen. ausserhalb der eu siehts natürlich nicht so gut aus. seh ich das so richtig? - marin71 - 24.04.2005 soweit ich weis ist das richtig, da NOVA nur in Österreich zu berappen ist. - man-in-white - 25.04.2005 Schön, wenn sich der Bieter da vorher schlau gemacht hat! Frank - Morpheus - 25.04.2005 Ja. Es ist leider richtig daß die SuperNOVA nur in AUT zu berappen ist. Im Erfinden von Abzockmethoden waren unsere Behörden ja leider immer schon Vorreiter. mfg. Mike! - Frank the Judge - 25.04.2005 Spanien berechnet ebenfalls Gebühren auf Gebrauchtwagen. - AndyYpsilon - 28.04.2005 vielen dank schonmal für eure antworten. Ich habe jetzt aber schon wieder einen weiteren interessenten für mein gebrauchtfahrzeug. diesmal aus belgien. kann mir jemand von euch sagen wie die prozedur abläuft wenn ich ein fahrzeug ins ausland verkaufen will. d.h. brief umschreiben usw. derjenige der sich für meinen wagen interessiert hat nämlich auch keine ahnung und fragt mich jetzt wie das abläuft. wäre sehr dankbar für ein paar infos.. brauche dann ein ausfuhrkennzeichen, oder? liebe grüße andy - marin71 - 28.04.2005 bei mir war es so, dass der verkäufer der corvette das fahrzeug bevor ich kam abgemeldet hat. ich bekam dann von ihm, abmeldebestätigung, deutschen brief, kaufvertrag, alle fahrzeugspez. sachen (schlüssel, bedienungsanleitungen, serviceheft ...). wichtig ist auch ein sogenanntes coc -papier. dies gibts aber soweit ich weis nur bei neueren fahrzeugen. dieses kann ein händler in deutschland beim generalimporteur beantragen und es vereinfacht die typisierung im zielland sehr. ohne dieses coc hätte ich die ganzen tests, wie abgas, lärm usw nochmal anhand einer einzelgenehmigung machen lassen müssen. so war die typisierung eigentlich nur papierkram. bei den überstellungskennzeichen kann ich dir nicht so ganz weiterhelfen, wir haben das fahrzeug mit österreichischen probekennzeichen aus deutschland geholt (glaub nicht ganz gesetzeskonform, aber man findet im internet sogar papiere, die man für eine fahrt mit probekennzeichen im ausland mitführen muss zum ausdrucken) |