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CONVOY - was sagt die StvZo???? - Druckversion

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CONVOY - was sagt die StvZo???? - kurt g. poms - 17.08.2002

Bonjour Monsieur et Dames!
Ich habe das imposante Bild aus dem Harz und das aktuelle aus der Fränkischen Schweiz/Forchheim vor mir: ein riesiger "Lindwurm" aus lauter wunderbarer Corvetten. Ein herrlich anzuschauender Convoy.
Aber, was sagt der Gesetzgeber dazu, wenn wir so durch die Lande cruisen?
Wer weiß was zu diesem Thema?
Es ist jetzt Samstag, 9:30 Uhr und der Zeiger steht schon auf 21 °C. Auf was warten wir da noch? Aufi geht's!
Au revoir
Kurt animierte C4


- Eckaat - 17.08.2002

Hallo Kurt,

es besteht keine Genehmigungspflicht wenn:

- es nicht mehr als 30 Autos werden.
- wir die Straßen nicht übermässig nutzen (extrem langsam fahren und damit andere Verkehrsteilnehmer durch den Konvoi behindern)
- wir keine Sonderrechte wollen (alle dürfen über die Kreuzung fahren, auch wenn die Ampel zwischenzeitlich rot wird)
- wenn die Autos nicht zu einer Institution gehörend gekennzeichnet sind.

Darüber hinaus muß man einen Konvoi anmelden,man kann auch beauflagt werden,z.Bsp. mit einer kostenpflichtigen Eskorte.

Falls jedoch (und da bin ich ganz sicher) dieser Fall künftig eintritt,ist es wohl (schon aus Gründen der Handlichkeit) besser dann den Konvoi in mehrere Teile >30 zu splitten.

Viele Grüße Eckaat


- mijosch - 18.08.2002

@Eckaat

< 30 !!!! Feixen


- Eckaat - 18.08.2002

Sorry Mijosch-Du hast natürlich recht! Die Schule ist doch schon einige Jahre her..... huahua