Rechts überholen - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Rechts überholen (/showthread.php?tid=23678) Seiten:
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Rechts überholen - Lotti - 21.11.2006 Eine wichtige Information, für Schnellfahrer und alle, die's werden wollen: Rechts überholen lohnt sich wieder! Wieder mal über 'Linkspenner' auf der Autobahn geärgert? Da gilt die neue Dränglervorschrift: Drängeln = 250 € + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot Also sollte man lieber gleich rechts überholen: Rechts überholen = 50 € + 3 Punkte Einen weiteren Punkt kann man sogar noch sparen, wenn man statt der rechten Spur gleich die Standspur benutzt: Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens = 50 € + 2 Punkte Fazit: Niemanden bedroht, nicht aufgeregt, Nerven geschont, sehr schnell vorangekommen - und noch 200 € + 2 Punkte gespart. Aber das geht noch viel billiger und effektiver: Kauft Euch ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebraucht dasselbe, und Ihr könnt Euch den Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 € ! Steht so im § 38 StVO. Also 230 € gespart, KEINE Punkte und KEIN Fahrverbot !!! In diesem Sinne - allzeit freie Fahrt ! - Porter - 21.11.2006 Bei Zitaten bitte immer die Quelle mit angeben ! Entweder so oder SO ! , ..... @Lotti - Molle - 21.11.2006 du bist in letzter Zeit schon mal auf der A4 Richtung Aachen gesichtet worden! Sollte man darüber mehr erfahren?? Gruß Molle Werner RE: @Lotti - schneidmeister - 22.11.2006 Hab mal gestöbert: Zitat: Gefährdung des Straßenverkehrs Link dazu Also. wenn wir mit einer Vette fahren, wird mit Sicherheit jeder Staatsanwalt nur eine Ordnungswidrikeit feststellen. Nee, is klar! Ich denke, unsere Gesetze sind so was von lückenhaft und damit gut dehnbar. In jedem, Fall bräuchten wir den besseren Anwalt. Zitat:Der Ordnungswidrigkeitentatbestand wäre also bereits in dem Moment erfüllt, in dem Sie das Fahrzeug mit der von Sparfuchs empfohlenen Lichtanlage in Betrieb nehmen würden. Der Rahmen für eine zu erwartende Geldbuße bei Vorsatztaten beträgt nach §§ 24 StVG i. V. m. 17 Abs. 1 OWiG 5,00 bis 1 000,00 €uro. Bei der Zumessung der Geldbuße gilt § 17 Abs. 3 OWiG: Sagt gleich Bescheid, wenn ihr einen Anwalt kennt, der das schon mal durchgeboxt hat. Skeptische Grüße Kai - Lotti - 22.11.2006 @Molle Na, dann bin ich ja mal gespannt, ob ich davon eine schöne Nahaufnahme kriege. Wird hoffentlich ein sehr unscharfes Foto eines schemenhaften Blitzes ... @Porter Meine Herren, wie bist Du denn drauf?. Soll ich jetzt ernsthaft im Internet suchen, wer die Quelle ist, wenn mir das einer schickt und ich Euch partizipieren lasse? Oder genügt Dir Internet? Machen wir's so: PS: Quelle - Überlieferung - Ersatzchef - 22.11.2006 Das Thema war doch schonmal dran oder? @Lotti - Molle - 22.11.2006 nee,es gibt keine Nahaufnahme,nur eine Zeugenaussage!!!!!!!!!!!! Ein Freund von mir hat dich vor ein paar Wochen (2x)auf der A4 von Düren Richtung Aachen gesehn und fragte ob ich weiß wer mit der C5 mit DN-:: ::: Kennzeichen unterwegs ist. Ich konnte mir nur vorstellen das es deine war,denn die C5 Cabrio in schwarz mit den verchromten Schmidt Felgen aus Aldenhoven ist wieder verkauft worden,und sonst ist keine andere schwarze Cabrio mit Schmidt VN Line hier im Kreis unterwegs. Du weißt also jetzt ,das du nie ohne Beobachtung unterwegs sein kannst,wenn du eine C5 fährst. Gruß Molle Werner - Lotti - 22.11.2006 @Molle Na cool, da fühl ich mich ja direkt wohlig betreut! Können mich ja nächstes mal ausbremsen und mit mir ein Bierchen trinken fahren. Freue mich schon, Dich auf dem nächsten Stammtisch nochmal zu treffen, oder? @alle anderen Hallo ..... jemand zuhause? Wenn ich geschrieben hätte, Ihr könnt auch kleine Kinder überfahren, sucht Ihr dann auch die Gesetze raus? Und tschuldigung, dass ich nicht jedes Thema hier gelesen habe. Sind das echt die Reaktionen von Vetten-Fahrern, erst mal zu flanken? Ich bin baff ... - Porter - 22.11.2006 Das war´n Scherz, Mensch ! Und wie ich drauf bin, geht dich gar nichts an. Auch´n Scherz ! -> <- , ..... - schneidmeister - 22.11.2006 Ich glaub schon, ääh Hier Steht aber auch nix über rechltliche Folgen. Was mir noch einfällt: denkt an den Mercedes Testfahrer. Verknackt ohne das er das Auto der Frau berührt hat. Vielleicht sollten wir uns ein Sonderlicht generieren. Grün oder so - für alle Vetten. Wir leben doch in einer Demokratie, dann kann man doch drüber abstimmen. Gruß, Kai |