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Rückfahrscheinwerfer - Druckversion

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Rückfahrscheinwerfer - Peter 01 - 22.03.2007

Hallo aus Wilhelmshaven,

zu Beginn meiner Bastelsaison wirft sich für mich die nachfolgend aufgeführte Frage auf:
Wie habt Ihr das Problem mit dem Rückfahrscheinwerfer und dem TÜV gelöst? Der Vorbesitzer meiner Corvette hatte so einen Scheinwerfer unter die hintere Stßstange geschraubt: hübsch häßlich, kann ich nur sagenI Frage: Gibt es da andere Wege, die der TÜV toleriert?

Noch einen schönen Abend

Peter


- Frank the Judge - 22.03.2007

Ein Rückfahrscheinwerfer ist meines Wissens für Dein Baujahr keine Pflicht. Ich glaube, Rückfahrscheinwerfer sind überhaupt keine Pflicht. Sie müssen nur funktionieren, wenn sie angebaut sind. Wenn sie nicht dran sind, dann ... Großes Grinsen

Am nächsten Mittwoch kriege ich meinen TÜVler wieder zu Gesicht. Der wird mir das sagen können. oder telefoniere doch mal mit Deinem TÜV/DEKRA/GÜS,...


- Wesch - 22.03.2007

Hallo

Dafür Ja, so ist auch bei uns.

Aber warum hat deine 81er denn keine solche Lampe ? Ist die nicht original in den Rücklichtern verbaut ?
Sogar meine 68er hat original verbaute Rückfahrscheinwerfer.

MfG. Günther


- der_fan - 22.03.2007

hallo

genau, bei meiner 80er ist sie auch in den rücklichter drin...

gruss
Thomas


- Frank the Judge - 22.03.2007

Vielleicht sind seine originalen Rückfahrlichter bereits auf gelbe Blinker umgebaut? Idee
Weil Peter nichts davon geschrieben hat, bin ich davon ausgegangen. Ist ja selten, sofort komplette Infos zu bekommen.


- Corv76 - 22.03.2007

Hallo,

soweit ich das aus § 72 StVZO rauslese, sind Rückfahrscheinwerfer ab Baujahr/Zulassung 1.1.1986 vorgeschrieben.

(edit: Ab 1986 müssen bauartgenehmigte Rückfahrscheinwerfer montiert sein, davor können auch nicht bauartgenehmigte Rückfahrscheinwerfer montiert sein. So verstehe ich die Aussage in § 72.)

Auch meine 76er ist auf gelbe Blinker in den Rückfahrscheinwerfern umgerüstet. Der örtliche TÜV hat mir empfohlen, gar keine Rückfahrscheinwerfer zusätzlich einzubauen, da für mein Baujahr nicht vorgeschrieben.

Tatsächlich habe ich meine beiden Blinker in den Rückfahrleuchten so geschaltet, dass sie bei Einlegen des Rückwärtsganges beide aufleuchten. Das ist zwar nicht StVZO-konform, aber praktisch. Ist natürlich für evtl. TÜV-Besuche abschaltbar.

Gruß Dietmar


- Peter 01 - 22.03.2007

Hallo,

vielen Dank für die Mails bisher! Ich frage mal beim TÜV, ob mein Baujahr die Rückfahrscheinwerfer überhaupt benötigt.

Zur Klärung: Doch, serienmäßig hat meine Corvette die mittleren der vier Rücklichter mit einem weißen Einsatz, da waren die Birnen für die Rückfahrscheinwerfer montiert. Als der Wagen aber Mitte der 90er Jahre nach Deutschland gebracht wurde, wurden diese entfernt und gelb eingefärbte Birnen eingesetzt, da der Blinker nun über diese Rücklichter läuft. Ansonsten befindet sich rechts und links außen nur das Fahrlicht/Bremslicht. Wo habt Ihr denn Eure Blinker untergebracht?

Viele Grüße

Peter


- andy.lange - 22.03.2007

Also wenn ich die frage richtig verstanden habe, gehts darum was blinkt wenn nur rote rückleuchten vorhanden sind ... in dem fall blinken bei betätigung des blinkerhebels entweder die beiden linken oder die beiden rechten roten leuchten ... je nachdem wie die blinkhebelstellung ist . bei eingeschalteter warnblinkanlage blinken alle 4 rückleuchten.


- man-in-white - 22.03.2007

Bei mir blinken / bremsen / leuchten je Seite 2 rote Bubbles Engel
Rückfahrscheinwerfer habe ich keine.
Frank


- MKWeyhe2 - 22.03.2007

dto.
[Bild: mittel-1860.jpg]

Gruß
Markus