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Zoll und Einfuhrsteuer beim Import aus der USA - Druckversion

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Zoll und Einfuhrsteuer beim Import aus der USA - Hucky2 - 20.05.2007

@all


Hallo Corvettenfreunde mit importierten Fahrzeugen aus der USA


Frage : Stimmt es , das man für Oldtimer/Klassiker die ein Mindestalter von 30 Jahren

haben , 0 % Zoll und nur 5 % Einfuhrsteuer bezahlen muß?

Wer weiß näheres dazu oder hat Erfahrung dazu?





Gruß Hucky2 Hallo-gruen


@Hucky2 - Molle - 20.05.2007

Zoll vielleicht nicht ,aber Einfuhrumsatzsteuer garantiert!! Yeeah!


- Hucky2 - 20.05.2007

@Molle



Werner ,

bei der Jülicher Veranstaltung hat die Importfirma für Fahrzeuge , Fa. LPL Lehnkering

Projekts & Logistics in Bremerhaven , eine schriftl. Info verteilt , wo genau dies behauptet

wird! 0 % Zoll und nur 5 % Einfuhrsteuer

bei Einfuhr von mindestens 30 Jahren alten Fahrzeugen!



Gibt es denn noch einen Unterschied zu Einfuhrsteuer und Einfuhrumsatzsteuer?



Gruß Peter Hallo-gruen


- yellow postman - 20.05.2007

Hallo Peter,

die Firma hat Dir scheinbar nicht alles erklärt, was die machen ist ganz einfach,
die holen das Fahrzeug über einen Händler in Rotterdam, dort ist das mit der besagten Steuer so geregelt.

Anschließend wird das fFahrzeug nach D geholt, innerhalb der EU keine Abgaben, schlau was !

cu Volker Yeeah!


- Cowboy - 20.05.2007

Moin!

Theoretisch haben die recht, aber schau auf zoll.de, da ist die Musterklage eines 300SL Gullwing-Besitzers aufgezeigt,sein Wagen wurde NICHT als automobiles Kulturgut anerkannt.

Somit 19% MwSt (Ein Oldtimer ist, finanztechnisch gesehen, kein Grundnahrungsmittel)
und, mit Glück, 5% ohne Glück 10% Zoll

Wenn jemand anders weniger bezahlt hat, ok. Wenn jemand seine Kiste geschmuggelt oder mit geringerer Wertangabe durchbekommen hat, na gut.

Aber verlässlich ist das nicht bzw. nicht einklagbar.

Was den Hollandweg angeht: Das gilt für Niederländer.... nach Angabe beim Zoll gilt die Drittlandregelung nicht über den EU-Weg, der Zoll muss, wenn jemand bei der Zulassungsstelle dem Finanzamt ein Tip gibt, nachgezahlt werden.


- Hucky2 - 20.05.2007

@Cowboy


Hallo ,


das hört sich schon anders an und so wußte ich es auch bisher. Aber wer legt fest , was

Kulturgut oder Klassiker ist? Wo hab ich denn nun rechtssicherheit?

Die Neider werden mit der Anzahl der Fahrzeuge auch mehr , da muß man schon aufpassen!

Ist der Hollandweg denn nicht der sichere Weg bei der Oldtimereinfuhr?


Gruß Hucky2 Hallo-gruen


- Frank the Judge - 20.05.2007

Das Thema hatten wir doch schon mehrmals. Im letzten Thread wollte JR einen ihm bekannten TR6 Fahrer interviewen, der das augenscheinlich schon gemacht hat. Wahrscheinlich gab es noch keine Gelegenheit.

Die ganze Sache hat mit historischem Kulturgut gar nichts zu tun! Die Steuerfreiheit zu historischem Kulturgut bezieht sich auf Einfuhren von KFZ nach Deutschland aus Drittländern und die damit eventuell zusammen hängende Zollfreiheit. Der letzte Wagen, der so einen Status erlangt hat, war m. W. der zweitletzte Rumpler Tropfenwagen, der aus USA kam und nun im Technikmuseum in Berlin steht.

Wir reden hier von Steuer- und Zollfreiheit (bzw. reduzierte Zollsätze), die bei der Einfuhr in Holland anfallen.
EU hin und her, wenn der deutsche Fiskus Geld wittert, wird er versuchen, das auch mit Biegen und Brechen zu bekommen. Der einzigeWeg ist dann die Klage. Hucky II gegen Bundesrepublik Deutschland.

Sicher wird das schon mal jemand hinbekommen haben, den holländischen Weg zu gehen. Nur habe ich noch nie einen Menschen zu dem Thema interviewen können. Ist so wie bei Fernsehredakteuren. Die kennen 400 verschiedene Liebesstellungen, haben aber keine Freundin.
Alle machen mit, aber keiner weiß Bescheid.

Keine Unkenrufe: Das kann gut gehen (nur bei wem?), oder auch nicht. Eines weiß ich mit Sicherheit: Wenn das Finanzamt oder der Zoll was will, haben die mehr Rechte als alle anderen zusammen. Ist bekannt, dass die nicht mal einen Hausdurchsuchungsbefehl brauchen?


@ftj - Molle - 20.05.2007

dazu kommt natürlich ,das eine holländische Unbedenklichkeitsbescheinigung in D nicht viel wert ist,da beim FA alle Glocken läuten,wenn der Wagen nicht auf eine holländische Privatperson verzollt wurde.
Wenn eine Spedition die Verzollung in Holland vornimmt ,sollte alles sich nach deutschem Recht drehen.
EU ist noch lange nicht EU!!!!!!!
Gruß Molle
Werner Hallo-gruen


- Hucky2 - 20.05.2007

@Frank The Judge


Frank ,

danke für die Info , ich kenn nämlich auch Keinen der den Hollandweg bestritten hat....

aber wäre ja eine Möglichkeit gewesen , wenn auch sehr unsicher.

Resume , es bleibt also alles so wie es ist und war!

Ich versuche mal am Montag bei der Firma einen Mustervertrag etc. anzufordern.

Bin mal gespannt wie Gummiartig der formuliert ist , um den Rücken frei zu haben , wenn

es nicht klappt mit der verbilligten Einfuhr.


Gruß Peter Hallo-gruen


PS: Hucky 2 , der überhaupt keine Lust hat auf eine Klage gegen die BRD/OFD


- yellow postman - 20.05.2007

@ Hucky2

Halt mich mal auf den laufenden, Phone

cu Volker Yeeah!