H-Kennzeichen und grüne Plakette ?? - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: H-Kennzeichen und grüne Plakette ?? (/showthread.php?tid=33815) Seiten:
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H-Kennzeichen und grüne Plakette ?? - Hucky2 - 02.07.2008 Mal ne Frage an die Gesetzestreuen unter unter uns: Muß ich bei H-Kennzeichen noch zusätzlich die z.B. grüne Umweltplakette in der Windschutzscheibe belassen oder kann ich das Spiegelei endlich entfernen? Mit H-Kennzeichen müßte ich doch aus der Pflicht heraus sein , oder? - Split - 02.07.2008 Brauchst Du nicht.................. RE: H-Kennzeichen und grüne Plakette ?? - CustosOnLinux - 02.07.2008 Ja, mit H ist man aus dem Schneider. Muß die "Amtsperson" nur auch auf das H achten. Bist aber auf jeden Fall nicht mehr von der Plakettenpflicht betroffen. - Hucky2 - 02.07.2008 Merci !!!!!! Also raus damit ! Freie Sicht auf den Gegner! - Split - 02.07.2008 Ich habe diese https://motorboutique.de/product_info.php/info/p2_Feinstaubplakette-Automobile-Randgruppe.html Gruß - Vette58 - 02.07.2008 HALT! Das ist doch ein amtliches Dokument. Wer das vorsätzlich zerstört oder verfremdet, wird mit Fahrverbot nicht unter 12 Monaten bestraft! Also lass das besser drin Gruß Uli ...plakettenlos. RE: H-Kennzeichen und grüne Plakette ?? - STRUPPI - 02.07.2008 @ Hucky2 Informationen aus der FAHRZEUGTECHNIK 19. 02.1000 ers. Stand 02/08 IN 24968 Stand: 03/08 Abgas-Einstufungen und Fahrverbote Plaketten zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge Von den Verkehrsverboten ausgenommen sind folgende Fahrzeuge, auch wenn sie nicht mit einer Plakette gekennzeichnet wurden: . . . Diese Ausnahmeregelung gilt mit Inkrafttreten der „Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung“ am 8. Dezember 2007 nun auch für Oldtimer (gemäß §2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach §9 Abs.1 („H“-Kennzeichen) oder §17 (rotes „07“-Kennzeichen) der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedsstaat der EU, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen. Drucke Dir den Text aus und lege Ihn in Dein H-Fahrzeug. Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI - Split - 02.07.2008 Armin hattest Du nicht türkische Kennzeichen ??????????? GRuß Carsten RE: H-Kennzeichen und grüne Plakette ?? - Frank_F - 02.07.2008 Zitat:Original von STRUPPI pffff, das wär ja noch schöner........Ausdrucken und ins Auto legen. wenn ich mir sicher bin dass ich im Recht bin lass ich es gern darauf ankommen. Schließlich sind die Beamten alles Stattsdiener die ich bezahle, also haben die sich aus auszukennen.. basta. - STRUPPI - 02.07.2008 Zitat:Original von Split Hi Carsten, Habe ich abgegeben, die meine Freunde nicht in das Endspiel kamen. Jetzt habe ich wieder Bremer-Kennzeichen (Wohnsitz in Sardinien wurde nicht anerkannt). Liebe Grüsse an Dich vom Multi-Kulti-OSC-Canibalisten STRUPPI (Armin) |