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H- Gutachten - Druckversion

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H- Gutachten - skipper - 26.01.2009

Hallo zusammen,
es war ja vor kurzem ein Thread über das H- Gutachten gepostet, aber ich habe noch eine Frage: meine 79er C3 ist seit 4 Jahren auf 07 Kennzeichen angemeldet. Wenn ich jetzt eine H- Abnahme machen lasse, muß ich dann beim Strassenverkehrsamt den alten Brief zeigen, der die Erstzulassung zeigt? Meine C3 ist damals neu zugelassen worden im Oktober 1979. Im Winter 2008 habe ich mein 07 Kennzeichen vorübergehend abgemeldet, aber meinem Bekannten sind bei der Abmeldung die Kennzeichen abgenommen worden. Kann ich jetzt eine H- Abnahme ohne den alten Brief machen lassen, wo die Erstzulassung vermerkt ist?
viele Grüsse von Andreas Frage


RE: H- Gutachten - Corv76 - 26.01.2009

Hallo Andreas,

egal wie Du zum H-Kennzeichen kommst, mit der vorherigen Zuteilung eines 07er-Kennzeichen hat das nichts zu tun. Denn ein Fahrzeug mit 07-Kennzeichen ist nicht zugelassen, kann also auch nicht abgemeldet werden. Das Buch für das 07-Kennzeichen ist personenbezogen, nicht Fahrzeug bezogen (Zitat FTJ).

Wenn für das Fahrzeug ehemalige Zulassungsunterlagen vorhanden sind (alter Brief) dann musst Du diese vorlegen. In diesem Fall wird das alte Zulassungsdatum zugrunde gelegt.

War der Wagen noch nie in Dt zugelassen, wird ein fiktives Zulassungsdatum eingetragen.

Gruß Dietmar


RE: H- Gutachten - Frank_F - 26.01.2009

verstehe ich irgendwie nicht??? Frage

Gibt es kein Dokument mehr über die EZ des Fahrzeugs??? Die H-Abnahme macht ja erst einmal der TÜV. Dafür bräuchte man schon mal den Fahrzeugbrief.
Dann latscht man mit dem ganzen Papierkram zum Verkehrsamt und lässt die Fuhre zu.


RE: H- Gutachten - Corv76 - 26.01.2009

Zitat:Meine C3 ist damals neu zugelassen worden im Oktober 1979.

Andreas, in den USA oder in Dt?

Gruß Dietmar


- skipper - 26.01.2009

Hallo Dietmar,
meine C3 wurde 1979 neu in Deutschland zugelassen, und zwar im Oktober. Ich fahre sie seit 4 Jahren auf 07 Kennzeichen. Die Sache ist jetzt, dass ich sie im Frühjahr anmelden möchte mit H-Gutachten, aber wenn ich den alten Brief zeigen muß, kann ich sie ja noch nicht mit H- Gutachten anmelden, oder?
viele Grüsse von Andreas


- Frank the Judge - 27.01.2009

Das Thema ist schon öfter durch.

Manche Zulassungsstellen akzeptieren das Jahr, andere wiederum lassen sich erst mit dem exakten Tagesdatum auf das H ein.

Der Gesetzestext spricht für die erste Variante. Aber das erkläre mal dem Stück Masse auf der anderen Seite des Schalters...


- Frank_F - 27.01.2009

Zitat:Original von Frank the Judge
Der Gesetzestext spricht für die erste Variante. Aber das erkläre mal dem Stück Masse auf der anderen Seite des Schalters...

sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen


RE: H- Gutachten - Pirr2282 - 29.01.2009

Zitat:Original von skipper
Hallo zusammen,
es war ja vor kurzem ein Thread über das H- Gutachten gepostet, aber ich habe noch eine Frage: meine 79er C3 ist seit 4 Jahren auf 07 Kennzeichen angemeldet. Wenn ich jetzt eine H- Abnahme machen lasse, muß ich dann beim Strassenverkehrsamt den alten Brief zeigen, der die Erstzulassung zeigt? Meine C3 ist damals neu zugelassen worden im Oktober 1979. Im Winter 2008 habe ich mein 07 Kennzeichen vorübergehend abgemeldet, aber meinem Bekannten sind bei der Abmeldung die Kennzeichen abgenommen worden. Kann ich jetzt eine H- Abnahme ohne den alten Brief machen lassen, wo die Erstzulassung vermerkt ist?
viele Grüsse von Andreas Frage


Hallo Andreas,
ich hatte letztes Jahr meine H-Abnahme. Ohne den alten Fahrzeugschein geht selbst beim Tüv-/H-gutachten nichts. Der Prüfer übernimmt von diesem Schein die Daten,und gibt falls möglich sogar Empfehlungen schriflich mit zum Protokoll.Die Zulassungstelle braucht diesen alten Fahrzeugschein als beweiss,bzw.Fahrgetellnr ,motornr, etc .zur Nachfrage b das Auto wirklich dir gehört,usw.
Solltest du Hilfe brauchen,ich wohne ja nicht soweit weg von dir ,können wir ja das zusammen machen.

Hallo-gruenChristian


- Frank the Judge - 29.01.2009

Darf ich da mal kurz korrigierend eingreifen? Augenrollen

Nicht vom Fahrzeugschein wird abgeschrieben, sondern vom Fahrzeugbrief. Oder von einem Datenblatt. Zweites ist im Falle des Threaderstellers maßgebend.


- Pirr2282 - 29.01.2009

Zitat:Original von Frank the Judge
Darf ich da mal kurz korrigierend eingreifen? Augenrollen

Nicht vom Fahrzeugschein wird abgeschrieben, sondern vom Fahrzeugbrief. Oder von einem Datenblatt. Zweites ist im Falle des Threaderstellers maßgebend.


Korrekt! Fahrzeugbrief war gemeint!. Ich sollte ins Bett gehen bei dem Mist was ich hier verzapfe! huahua huahua huahua

Gute Nacht!

Hallo-gruenChristian