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Kratzgeräusche bei Erststart. - Druckversion

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Kratzgeräusche bei Erststart. - MJM1605 - 17.10.2009

Hallo Allesamt,

Erst einnmal eine schöne Nachricht. Habe endlich meine neuwertige C4 (3600 km) von 1987 (siehe persönliche Vettepics) zugelassen. War nicht so einfach da Erstzulassung.
Und nun meine Frage an die Techniker im Forum. Regelmässig beim Neustart, heißt nur wenn der Motor abgestellt war, kommen nach ein paar Metern beim anfahren Kratzgeräusche von hinten. Hört sich an als wenn die Bremse scharbt. Passiert aber nur beim Neustart, nicht etwa bei einem Ampelstart, wo der Motor nicht abgestellt wurde. Das Fahrzeug hat Automatikgatriebe.
Meine Frage: Was könnte es sein? Da es nur beim Neustart (auch beim Rückwertsfahren) vorkommt habe ich keine Erklährung.

Viele Dank für jede Hilfe und Gruß an alle,

Moritz

animierte C4 Blaulicht


- hans1 - 17.10.2009

Hallo-gruen
Schau mal nach dem Hitzeshtzblech vom Auspuff


- AndyYpsilon - 17.10.2009

ist das nicht das geräusch vom abs?
war bei meiner auch genau so wie du beschreibst.

nur nach neustart.


- C4L98 - 17.10.2009

Zitat:Original von AndyYpsilon
ist das nicht das geräusch vom abs?
war bei meiner auch genau so wie du beschreibst.

nur nach neustart.

Wenns das ist, müsste sich die Bremse in dem Moment
etwas komisch anfühlen-vibrieren.
War bei mir ebenfalls so.

mfg
wene


- Doc - 17.10.2009

Ist das ABS und tritt bei überschreiten von 4kmh auf.


- MJM1605 - 17.10.2009

Super! Vielen Dank für eure Tips. Muss man da etwas unternehmen oder kann man damit leben?

Nochmals Danke.

Gruss

Moritz

animierte C4


- AndyYpsilon - 17.10.2009

Das ist normal so bei den Vetten aus den Baujahren.
Gruss
Andy


- JR - 17.10.2009

Wenn das Auto vorher nie zugelassen war - weder im In- oder Ausland - wie konntest Du es denn jetzt überhaupt zulassen?

Theoretisch dürfte das gemäß der aktuellen Vorschriften nicht möglich sein.

Gruß

JR


- MJM1605 - 18.10.2009

Stimmt! In der Schweiz, wo ich das Fahrzeug gekauft habe war es denn auch nicht mehr zuzulassen.
Da in Italien noch (es liegt leider ein Gesetzentwurf vor der dies ändern will) ein Fahrzeug nach 20 Jahren zum Klassik Car werden kann, gilt in dem Falle eine Sonderregelung. Es werden die Gesetzesnormen angesetzt die zum Zeitpunkt des Produktionsjahres des Fahrzeugs galten.
So ist es auch möglich Fahrzeuge, die bereits, von ihren Papieren her, verschrottet wurden, wieder zuzulassen. Kleiner angenehmer Nebeneffekt: Die Fahrzeugsteuer beträgt nur 30 Euro im Jahr und die Haftpflicht ca. 130 Euro.
Trotzdem hat es sehr lange gedauert (ca. 14 Monate) bis alles unter Dach und Fach war und billig war es, dank der beauftragten, spezialisierten Agentur leider auch nicht (1350 Euro).

Gruß

Moritz
animierte C4