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Kennzeichen - Druckversion

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Kennzeichen - clastron - 04.08.2010

Hallo Vettengemeinde. Ich habe für meine Vette ( C3 ) nach viel Theater endlich eine H Zulassung ergattert. Nun stellt sich unsere Zulassungsstelle auf die Hinterbeine und will mir doch für vorn ein
Kuchenblech an Stelle eines kleinen passenden Kennzeichens verpassen. Ich solle doch einen triftigen Grund bringen warum das mit einem „ normalen“ Kennzeichen nicht geht. Ist zwar bedingt durch die Form offensichtlich, aber naja...... sind Beamte. Wer hat einen brauchbaren Tipp wie ich diesen Ars......begreiflich machen kann, das ich nurein kleines Kennzeichen verbauen kann.
Danke Clastron ( Micha)
Hilfe!! Hilfe!! :C3spin:


- Goofy - 05.08.2010

Mit Geduld und gutem Zureden, denn ein Recht darauf hast du auch wenn es eingetragen ist nicht.
Bei dem Versuch unsere C-3 vor einigen Jahren in Hessen anzumelden, legte ich je eine bereits genutzte Ausnahmegenehmigung von Hessen und eine aus der Pfalz, die alten Kennzeichen aus drei Zulassungsbezirken und ein technisches Gutachten wegen eventueller Hitzeprobleme vor.
Nach Gesprächen mit Sachbearbeiter, Leiter der Zulassungsstelle und des technischen Leiters war die letzte Aussage des technischen Leiters: "Egal was Sie uns vorlegen, wir geben Ihnen kein kleines Nummernschild!".

Soll heißen, es liegt im Ermessen der Zulassungsbehörde.

Gruß Thomas





@Nachtrag
Das schreiben des DEUVET hatte ich natürlich auch dabei.


- RainerR - 05.08.2010

So ist es. Einen einmal gefassten Beschluss, nämlich kein kleines Schild rauszurücken, wirst Du nicht
mit bitten oder betteln ändern. Da müssten sie ja ihren eigenen Beschluss umwerfen, das tut kein
Zulassungssachbearbeiter, niemals,

Gruss RainerR


- cocosisland - 05.08.2010

Hallo Micha,

hier der entsprechende Auszug aus dem DEUVET:

Ich habe ein US-Fahrzeug mit dem üblichen Kennzeichenausschnitt der Größe
150 mm mal 320 mm. Ein zweizeiliges Kennzeichen kann zwar schmal gestaltet
werden, ist aber zu hoch. Was kann man tun?

Der Gesetzgeber stellt hierzu ausdrücklich fest, dass in solchen und anderen ähnlichen
gelagerten Fällen im Wege einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO ein
Kennzeichen in Leichtkraftradgröße ausgegeben werden kann.

Wie bekomme ich eine solche Ausnahmegenehmigung?

Diese kann Ihnen ihre Zulassungsbehörde erteilen, ggf. erhalten Sie diese unter Vorlage
einer Bescheinigung eines Sachverständigen durch den Regierungspräsidenten.

Es ist somit leider nur ein KANN-Vorschrift, alles Andere wurde schon gesagt.

Gruß Andreas


- 78er_pace - 05.08.2010

Gleiches Thema


- Dennis - 05.08.2010

Tach zusammen,

hier auch noch mal mein Thread!

https://www.corvetteforum.de/thread.php?t...i+der+ummeldung

Allzeit Gute Fahrt

Dennis


- clastron - 05.08.2010

Hallo Andreas. Ich komme soebend von unserer Zulassungstelle und habe dem dortigen Leiter den Auszug gezeigt den ich heute ausgedruckt habe. Seine Aussage: Naja, ich will kein Unmensch sein. Kommen sie mit dem Fahrzeug vorbei,ich sehe mir das alles nochmal an und dan können wir ja mal eine Ausnahme zu ihren gunsten machen. Kling doch schon mal richtig gut oder? Also nochmals Dank an die ges. Vettengemeinde und die guten Tipps und Vorschläge.
MfG. Micha :C3spin: Großes Grinsen Großes Grinsen Großes Grinsen


- cocosisland - 06.08.2010

Hallo Micha,

na das klingt doch richtig gut Yeeah!
Was so ein bischen guter Willen ausmacht Zwinkern

Gruß Andreas


- Haggy - 06.08.2010

Hallo,
ich habe meine C4 letzte Woche zugelassen. Habe auch nur hinten ein kleines Kennzeichen (Größe Leichtkraftrad) eingetragen. Als ich die Vette vorgeführt habe und die gesehen haben dass vorne nur der Platz für ein kleines Schild ist, habe ich ohne Probleme das "Kleine" bekommen.
Gruß Bert