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Seiten: 1 2


Tüv - fluse - 08.11.2010

Wie lange kann man den TüV maximal verschieben? :C3spin:


- JR - 08.11.2010

Es fängt an Geld zu kosten, wenn man beim Fahren oder Parken mit mehr als zwei Monaten überzogenem TÜV erwischt wird. Das wird dann immer teurer, je länger der TÜV abgelaufen ist.

Die genauen Tarife stehen im Bußgeldkatalog.

Wenn man nicht fährt, kann man den TÜV endlos überziehen.

Bei einer Abmeldung des Fahrzeugs mit abgelaufenem TÜV kann es dann auch wiederum ein Bußgeld geben. Klingt paradox, ist aber so.

Gruß

JR


- RainerR - 08.11.2010

Um mehr als 2 Monate--15 Euro, mehr als 8 Monate--40 Euro und 1 Punkt, Überschreiten zur Anmelde-
pflicht zur Hauptuntersuchung 2-4 Monate 15 Euro, um mehr als 4 Monate 25 Euro, um mehr als
8 Monate 40 Euro und 2 Punkte. Dabei ist zu beachten: Wird die HU um einen oder mshrere Monate
überschritten, dann bekommt man die Plakette nicht für den Monat, in welchem man dann endlich die
HU durchführte, sondern rückwirkend für den Monat, an welchem sie ursprünglich fällig war,

Gruss RainerR


- JR - 08.11.2010

Das stimmt nicht generell - hängt vom Bundesland ab.

In Hessen z.B. wird seit einiger Zeit wieder grundsätzlich zwei Jahre getüvt, unabhängig vom vorherigen Zeitraum.

Gruß

JR


- Nero - 08.11.2010

Zitat:Original von JR
Wenn man nicht fährt, kann man den TÜV endlos überziehen.
Auch wenn man nicht fährt, braucht man einen gültigen TÜV. Nur die Gefahr, erwischt zu werden ist wesentlich kleiner.


- JR - 08.11.2010

Sag ich ja, spätestens beim Abmelden ohne TÜV kann es Geld kosten.

Ich frage mich aber immer nur, wie man z.B. während einer Restaurierung, bei der das Fahrzeug aus irgendwelchen Gründen nicht stillgelegt ist, eine neue Plakette bekommen soll. Man kann ein zerlegtes Fahrzeug zwar schön auf Korrosion prüfen, der Bremsentest und eine AU dagegen dürften etwas schwieriger sein. Großes Grinsen

Gruß

JR


- fluse - 08.11.2010

Mal angenommen ich fahre damit nicht zur Werkstatt sondern lasse sie hin bringen, kostet mich das nichts zusätzlich? Ausser nat die Abschleppkosten. Also nur wenn ich damit auf der Strasse erwischt werde? Sehe ich das Richtig?


- Nero - 08.11.2010

nein, siehst du falsch.
Auch wenn das Fahrzeug abgestellt ist oder auf einem Anhänger transportiert wird, kannst du ein Bußgeld bekommen.
Bei einem Transport auf dem Anhänger also vorsichtshalber das Kennzeichen abschrauben.


- fluse - 08.11.2010

Zitat:Es fängt an Geld zu kosten, wenn man beim Fahren oder Parken mit mehr als zwei Monaten überzogenem TÜV erwischt wird. Das wird dann immer teurer, je länger der TÜV abgelaufen ist.

Also beim Abschleppen Schilder ab.

Also ich denk mal die Plakette wird dann auf jeden Fall rückdatiert.


- Nero - 08.11.2010

oder einfach hinfahren.

der maximale Tarif (bei mehr als 8 Monaten) sind 40 € und 2 Punkte, bei weniger als 8 Monaten gibt's keine Punkte.
Wenn es also weniger als 8 Monate sind oder dir die Punkte nicht wirklich weh tun, ist Erwischtwerden immer noch billiger als Abschleppkosten.

Btw. selber Abschleppen mit Abschleppseil ist nicht zulässig.