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Zustandsnote 2 angestrebt, worauf achten die Prüfer? - Druckversion

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Zustandsnote 2 angestrebt, worauf achten die Prüfer? - Convertible1970 - 09.07.2011

Hallo again,

ich möchte meine Vette auf die Zustandsnote 2 bringen.
Worauf muss ich achten und wie kann man diesen Zustand definieren?

LG

Andreas


- Roma - 09.07.2011

Nach der Erfahrung mit meinem Gutachter, hätte sie höchstens eine Tageszulassung und quasi neu sein müssen Zum K....n


- Convertible1970 - 09.07.2011

Hmm!

Ich glaube es ist aber meistens andersherum...

Was sind denn die Totsünden?

LG

Andreas


- Roma - 09.07.2011

Wenn ich das genau wüßte, hätte ich ja mit ihm diskutieren können. War aber die Dekra-Version. Er hat sozusagen Kreuzchen in einen Fragebogen gemacht und 4 Bilder, "Die eigentliche Bewertung macht die Zentrale" dumdidum


RE: Zustandsnote 2 angestrebt, worauf achten die Prüfer? - Corv76 - 09.07.2011

Hallo Andreas;

die Definition der Zustandsnote 2 lautet:

"Guter Zustand. Mängelfrei, aber mit leichten (!) Gebrauchsspuren. Original oder fachgerecht und aufwendig restauriert. Keine fehlenden oder zusätzlich montierten Teile (Ausnahme: Wenn es die StVZO verlangt).

Ein Fahrzeug, auf das man begeistert zugeht, aber an dem man bei näherer Betrachtung leichte Gebrauchsspuren findet. Auf den heutigen Gebrauchtwagenmarkt bezogen würde es einem 2 bis 3 Jahre alten, gepflegten Fahrzeug mit max. 40.000 km Laufleistung entsprechen."

Quelle: Classic Data Bewertungsbogen.


Gruß Dietmar

PS: Hier sind alle Noten definiert

Lang lebe Google!


- Convertible1970 - 09.07.2011

Dann werde ich wohl hoffentlich bei einer 2- landen...
Zusätzliche Upgrades wie ein Bremskraftverstärker oder Fahrwerkstuning werden also bestraft!?!


- Corv76 - 10.07.2011

Zitat:Zusätzliche Upgrades wie ein Bremskraftverstärker oder Fahrwerkstuning werden also bestraft!?!

Da hat mit dem Zustand des Wagen nichts zu tun, sondern mit der Originalität. Und die wird bei der Zuteilung des H-Kennzeichens bewertet.

Die entsprechende Definition des Deuvet für Änderungen der Originalität lautet:

"Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder ggf. Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können ... sind zulässig."

Jetzt weiß Du Bescheid.

Gruß Dietmar

PS: Hier kannst du die Neuen Richtlinien Deuvet für die Erteilung des H-Kennzeichens nachlesen