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Rückleuchten, Seitenblinker und Begrenzungsleuchten?!? - Druckversion

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Rückleuchten, Seitenblinker und Begrenzungsleuchten?!? - Meisterman - 30.06.2003

Hallo Forum,

mein ersters Posting hier bow Tie

Super Forum und genau das richtige für mich.
Die Entscheidung das es eine C5 sein soll ist gefallen.
Nun ein paar Fragen:

Das es ja wohl eine deutsche und eine US Version gibt.

Hat die US-Version auch seitliche Blinker (an den Kotflügeln)?
Wie ist es mit Begrenzungsleuchten und den Rückleuchten? Die der US-Version sehen echt besser aus, kann man die umbauen? Was sagt der Tüv dazu?

Achja und was ist mit den Nebelschlußleuchten und den Rückfahrscheinwerfern?
Die Rückfahrscheinwerfer kann man ja wohl wie im orginal in die Kennzeichenmulde bauen oder?

Nebelschlußleuchten sind ja wohl Pflicht.
Wie wäre es wenn ich eine C5 aus den USA importieren würde?
Muß ich dann mit europäischen Teilen umbauen (also Nebelschluß reinbauen und andere Rückleuchten usw.) oder bekommt man dann Ausnahmegenehmigungen?

So das reicht erstmal.

Danke
Michael


- Frank the Judge - 30.06.2003

Hallo Michael, welcome.
das mit den Beleuchtungseinrichtungen wurde mehrmals besprochen. Gehe mal über die Suchfunktion.
Zu den Rückfahrscheinwerfern: Da brauchst Du aber eine gnädige Zulassungsstelle, da dann nur noch die kleinen amerikanischen Formate passen.
Grüße


- Blake - 30.06.2003

Hallo und willkommen!

Die Seiteblinker auf den Kotflügeln haben nur die Euro-Versionen. Umbauten bezüglich der Rückfahrscheinwerfer im Kennzeichenbereich haben einige hier bereits erfolgreich durchgeführt. Wie schon von Frank gopostet - vorher abklären. TÜV bedeutet Willkür...
Schlimmer noch ist es bei den Zulassungsstellen. Aber das wurde alles lang und breit hier im Forum durchgekaut.

Bitte Suchfuktion nutzen.

In einigen Threads sind auch interessante Alternativen bezüglich geänderter Anordnung der Euro-Rückleuchten bebildert dargestellt.

So weit ich weiß, werden US-Modelle mit Reflektoren am Heck versehen und eine Nebelschlußleuchte im unteren Heckbereich montiert (alles wieder entfernbar - dann aber ohne StVZO-Konformität). Natürlich sind noch einige weitere Anpassungen in anderen Bereichen notwendig. Aber auch dass haben die Profis hier im Forum bereits erleutert.

Gruss, Blake


- Manni - 30.06.2003

Hallo Michael,

auch von mir erst einmal ein herzliches Willkommen hier im Forum. Und viel Spaß beim Stöbern und Lesen des umfangreichen Archives.

Nun zu Deiner Frage: Forumskollege Raimund (Corvette.ZR1) hat zu diesem schier unerschöpflichen Thema während der Idstein-Veranstaltung - vielleicht sogar ungewollt - ein passendes Foto gemacht. Ich hab's hier nur mal als dokumentarischen Zwecken ausgeliehen. Feixen

Drei Heckansichten mit drei verschiedenen Varianten. Nebelschlussleuchte ist ein Muss, ich denke aber eine sollte reichen. Die Veränderung der Rückfahrscheinwerfer halte ich für unproblematisch. Vorne gehen normalerweise ohnehin nur kleine Kennzeichen und hinten wäre es mit der amerikanischen Variante dasselbe. Da bei Zulassungsstellen ohnehin alles pure Glückssache ist, würde ich hier mal das passende Foto raussuchen, ausdrucken und für den Notfall mitnehmen. Eine Vorabdiskussion halte ich für eher gefährlich, denn ein zweites Mal brauchst Du mit geänderter Hardware dort nicht antreten. Dann sind die Tatsachen schon mal festgeschrieben.

Foto © Raimund


- Frank the Judge - 30.06.2003

Eine Nebelschlußleuchte reicht laut StVZO aus. Diese muß sich dann aber auf der linken Seite befinden und nicht weiter als 50 cm von der innersten linken Rückleuchte befinden und mindestens 32 cm oberhalb des Bodens Richter
Das ist amtlich.


- Manni - 30.06.2003

Hallo Frank,

soetwas oder etwas Ähnliches habe ich schon befürchtet. Also scheidet das Lämpchen zwischen den Rohren schon mal aus.Heulen


- Frank the Judge - 30.06.2003

Hallo Manni,
genau. Ist zwar weniger als 50 cm von der Leuchteneinheit entfernt, aber eben nicht auf der linken Seite.
Grüße


- man-in-white - 30.06.2003

Wie sieht es dann beim Peugeot 206 und ähnlichen aus? Die haben die NSL in der Fahrzeugmitte unter dem Nummernschild! Sind die so schmal, daß diese Bedingung von der linken Seite aus erfüllt ist???????
Frank


- Frank the Judge - 30.06.2003

Gute Frage, werde ich mal prüfen mit unserem Anwalt. Wenn die eine Ausnahmegenehmigung haben, würde ich das für die Corvette auch durch-fighten.
Komme drauf zurück.
Grüße


- Manni - 30.06.2003

Hallo Frank, hallo Frank,

dann müßte man doch - rein theoretisch - die mittlere Bremsleuchte am Bürzel modifizieren können. Aber dafür reicht aber wahrscheinlich die Leuchtkraft wieder nicht aus. Kopfschütteln