Beifahrerplatz vermieten / Mitfahrgelegenheit vermieten - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Beifahrerplatz vermieten / Mitfahrgelegenheit vermieten (/showthread.php?tid=57770) Seiten:
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Beifahrerplatz vermieten / Mitfahrgelegenheit vermieten - Janvandam - 28.08.2011 Nabend zusammen, vielleicht kann mir jemand aus dem Forum weiterhelfen, ich wurde dieses Wochenende von einer jungen Dame angesprochen, diese fragte ob es möglich sei das ich ihren zukünftigen vor der Trauung abhole und dann mit dem Auto beim Standesamt vorfahre und ihn dort "abgebe". Natürlich gegen ein kleines entgelt. Jetzt hat mich die Dame natürlich auf eine Idee gebracht und darum frage ich ob man bei evtl. regelmäßigen fahrten a) einen Personenbeförderungsschein und b) evtl sogar ein Gewerbe anmelden muss? Ich sehe zwischendurch eine alten Caddilac in der Stadt, der wird auch regelmäßig für Hochzeiten gemietet, aber fällt so etwas in den Bereich "gewerbliche Tätigkeit"? LG und schönen Sonntag abend noch. - vc4rider - 28.08.2011 leicht zu beantworten: zweimal ja Gruß Alex - *Corvette-Piet* - 28.08.2011 >>Info zum Personenbeförderungsgesetz<< Gruß Peter - Mike03 - 28.08.2011 Ich würde dies als Ausnahme sehen, und wenn die zwei nett sind sollten Sie dir entweder einen leckeren Wein spendieren oder ein Abendessen für zwei. Der Aufwand mit Gewerbeschein, etc. ist viel zu aufwändig. Nur meine 2 Cent. - dersuchende - 28.08.2011 Hallo Jan! Für diese "einmalige" Ausnahme würd ich mir das Procedere auch sparen und mich eher als Mitglied der feiernden Gesellschaft zählen. Sollstest Du daraus natürlich ein Geschäft machen, dann Gewerbeschein etc.! Aber VORSICHT! Das Finanzamt möchte dann natürlich auch später Zahlen sehen, sonst werfen sie Dir "Liebhaberei" vor! Gruß, André - derCowboy - 29.08.2011 Ohne Gewinnabsicht zu selbskosten bei uregelmässigkeit gibt das eigentlich keinen Kläger Ich nehme dauernd Leute mit durch http://www.mitfahrgelegenheit.de mit, da hab ich auch noch nie einen PBS nachweisen müsen - RainerR - 29.08.2011 Wo kein Kläger, da kein Richter, wer will Dir nachweisen, daßDu von einem Beifahrer Entgeld bekommst? Gruss RainerR - Goofy - 31.08.2011 Wenn du kein Gewerbe anmeldest solltest du auch keine Werbung für deine Spritztouren machen und somit werden sich die Aufträge pro Jahr wohl eher 1-stellig bleiben. Genieße einfach deinen Auftritt und lass dich zum Essen einladen. Gruß Thomas - Mike03 - 31.08.2011 Zitat:Original von derCowboy Danke für die Info. Wir werden umgehend ein Verfahren einleiten ... - Asgard - 31.08.2011 Ich hab mit dem Buick auch schon diverse Hochzeitsfahrten gemacht... meist für Bekannte und/oder deren Bekannte. Manchmal kann ich mich gegen ein Entgeld beim besten Willen nicht wehren... Auf der letzten Hochzeit saß ich als Fahrer im Buick, neben mir ein Kollege als Beifahrer und auf der Rückbank ein befreundetes Hochzeitspaar mit einem Sektcooler. Es ging erst zum Standesamt, dann eine Fahrt durch die Stadt und anschl. zum Fototermin. Die Tour endete dann darin, daß das Hochzeitspaar vorne saß und mein Kumpel und ich uns chauffieren ließen, weil wir es uns während des Shootings mit dem Sektkübel auf der Rückbank gemütlich gemacht hatten... |