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Kennzeichenhalter "Front" von INJA - Druckversion

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Kennzeichenhalter "Front" von INJA - mobilz - 17.04.2012

Hallo zusammen,

nach ersten Problemen mit der Eintragung und nach Absprache mit Ingo:

Hat den Halter jemand eingetragen?

Wenn ja, evtl auch in meiner Gegend (Regierungspräsidium Tübingen)?

Gibt es ohne Eintragung Probleme mit Rennleitung oder TÜV?

Gerne auch via PN!

Grüße
Olli


RE: Kennzeichenhalter "Front" von INJA - badboy1306 - 17.04.2012

keine probleme OK! Prost!


- Ralf. P. - 17.04.2012

Ich fahre den auch und habe ihn nicht eingetragen bekommen, obwohl ich vom TÜV die nötigen Papiere bekommen habe. Auch die Zulassungsstelle hatte nichts dagegen. Das Problem ist, dass man eine Ausnahmegenehmigung beim Land beantragen muss (mit entsprechendem Vordruck). Die Antwort lautet: "Für das Auto gibt es eine ABE, die einen entsprechenden Kennzeiochhalter beinhaltet, wieso sollten wir da eine Ausnahme genehmigen." Das könnte bei einem US- Direktimport ev. etwas anders aussehen.





Gruß


- mobilz - 17.04.2012

Ist ein EU Fahrzeug!


RE: Kennzeichenhalter "Front" von INJA - mobilz - 17.04.2012

Mit was hast Du gedroht Frage

Zitat:Original von badboy1306
keine probleme OK! Prost!



RE: Kennzeichenhalter "Front" von INJA - starbiker - 17.04.2012

Ich habe den Kennzeichenhalter seit 2010 montiert, nicht eingetragen und bisher auch keine Probleme bekommen. Das Teil sieht so original aus, dass ich nicht denke, dass da irgendjemand daran Anstoß nehmen könnte. Im September muss ich zum TÜV, mal schauen, ob es da Beanstandungen gibt.....


- Francis 2 - 17.04.2012

Ich habe bei meiner US-Vette die Einzelabnahme gleich mit dem montierten Halter machen lassen. Extra eingetragen oder beanstandet wurde da nichts, da der Halter ja wirklich wie serienmäßig aussieht. Sehe da keine Probleme.


- INJA - 17.04.2012

Zitat:Original von Ralf. P.
Ich fahre den auch und habe ihn nicht eingetragen bekommen, obwohl ich vom TÜV die nötigen Papiere bekommen habe. Auch die Zulassungsstelle hatte nichts dagegen. Das Problem ist, dass man eine Ausnahmegenehmigung beim Land beantragen muss (mit entsprechendem Vordruck). Die Antwort lautet: "Für das Auto gibt es eine ABE, die einen entsprechenden Kennzeiochhalter beinhaltet, wieso sollten wir da eine Ausnahme genehmigen." Das könnte bei einem US- Direktimport ev. etwas anders aussehen.





Gruß

Moin Ralf

Das ist aber von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Bei uns stellt die Zulassungsstelle die Ausnahmegenehmigung ohne Probleme aus.

Gruß Ingo


- JR - 17.04.2012

Auf die Idee, den Mazda-Halter extra eintragen zu lassen, käme ich im Traum nicht. Gleiches gilt erst recht für Ingos-Konstruktion.

Hat auch von den TÜV-Jungs, die mir damals das Kennzeichen-Gutachten für meine 1. Z06 geschrieben haben, niemand erwähnt.

Die Montage des serienmäßig mitgelieferten Halters sollte man dagegen von allen Institutionen verbieten lassen und unter Strafe stellen.

Gruß

JR


- mobilz - 17.04.2012

Ich wollte halt vermeiden, dass ich neue Löcher bohre, die alten Löcher zumache und das Teil dann nicht eingetragen bekomme.

Hab heute nochmal mit Zulassungstelle und TÜV telefoniert.
Die scheinen sich jetzt einig zu sein und ich habe morgen nochmal einen TÜV-Termin.
Mal schauen obs diesmal klappt Frage



Zitat:Original von Francis 2
Ich habe bei meiner US-Vette die Einzelabnahme gleich mit dem montierten Halter machen lassen. Extra eingetragen oder beanstandet wurde da nichts, da der Halter ja wirklich wie serienmäßig aussieht. Sehe da keine Probleme.