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Rechtliches Risiko bei Ausfahrten? - Druckversion

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Rechtliches Risiko bei Ausfahrten? - corvettesepp - 25.06.2013

Eine Frage an unsere Rechtsexperten.

Wenn ich eine private Ausfahrt plane (natürlich ohne Entgelt) und sie z.B. im CF oder wo anders zum Mitfahren anbiete gehe ich damit ein rechtliches Risiko ein?
Gelegentlich gibt es ja auch Teilnehmer die ihr fahrerisches Können überschätzen oder durch
andere Umstände einer einen Unfall baut.
Wie sieht es dann rechtlich für mich aus?

Freue mich auf konstruktive Beiträge.

Sepp


RE: Rechtliches Risiko bei Ausfahrten? - mobilz - 25.06.2013

In Bayern brauchst Du laut OB Neu-Ulm ab 30 Fahrzeugen eine Genehmigung da es sich dann um eine Motorsportveranstaltung handelt!

Edit: Ich bin kein Rechtsexperte hab mich aber wegen unserem Event erkundigt!


- JR - 25.06.2013

Wenn Du bei einer Ausfahrt ein Roadbook verteilst, sollte das den Hinweis enthalten, dass es sich dabei um einen völlig unverbindlichen Routenvorschlag handelt.

Gruß

JR


- maseratimerlin - 25.06.2013

Wer es gründlich macht, macht es so:

Zitat:Haftungsausschluss

Durch Unterzeichnung des Nennformulars / Anmeldung unterwerfen sich alle
Fahrer und Beifahrer den Bestimmungen der vorliegenden Ausschreibung.
Die Haftungsvereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen
Beteiligten gegenüber wirksam. Sie gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund,
insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch
außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Dieser Haftungsverzicht gilt auch für individuelle Schäden am Fahrzeug, die durch
das Anbringen von Startnummern und Veranstaltungskennzeichen entstehen.

Der Haftungsverzicht ist Bestandteil des Nennformulars. Die Teilnehmer bestätigen
die Kenntnis und die Anerkennung des Verzichts mit ihrer Unterschrift.
Der Veranstalter lehnt den Teilnehmern und Dritten gegenüber jegliche Haftung für
Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die vor, während oder nach der
Veranstaltung eintreten.
Der Teilnehmer verzichtet für sich und seine Angehörigen durch Abgabe der
Nennung für jeden im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfall oder
Schaden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter,
dessen Helfer, Beauftragte, Behörden und Renndienste, den Straßenbaulastträger,
soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden
Straßen samt Zubehör verursacht werden, ebenso gegen Fahrer und Beifahrer
dritter Fahrzeuge, die an der Veranstaltung teilnehmen, gegen Behörden oder
irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in
Verbindung stehen.
Ausgenommen sind Schäden bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung.
Die Teilnahme geschieht auf eigene Verantwortung. Die Teilnehmer beteiligen sich
auf eigene Gefahr an diesem Wettbewerb und tragen die zivilrechtliche und straf-
rechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder ihren Fahrzeugen verursachten
Schäden.

Mit Abgabe der Nennung erkennen die Teilnehmer die in dieser Ausschreibung
festgelegten Bedingungen uneingeschränkt rechtsgültig an. Zu verbindlichen
Aussagen ist nur die offizielle Organisation berechtigt.
Höhere Gewalt und behördliche Auflagen entbinden die Organisation grundsätzlich
von der Einhaltung ihrer Verpflichtungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
wie z.B. einige Clubs.

Gruß

Edgar


- fsahm - 25.06.2013

.... und nicht mit mehr als 24 Fahrzeugen auf einmal in der Gruppe losfahren.
Danach gilt es als Konvoi und ist anmeldepflichtig.

Haftungspflicht ist durch die Fahrzeuge ja allgemein im öffentlichen Verkehr abgegolten, richtig?
Es sei denn, das Ihr auf einen privaten Platz, wie z.B. ein Marktplatz, der sonst für den Verkehr nicht frei ist, parkt.
Sollte dort etwas passieren, wie z.B. Motoröl aulaufen und es ist nicht der verursacher zu ermitteln, dann treten die an Dich als Veranstalöter oder Organisator heran.
Da ist es dann natürlich gut, wie wir in Suhl, eine Veranstalterversicherung zu haben.

Wenn man nun eine Ausfahrt durch die Lande plant und durchführt, braucht man diese natürlich nicht.

Und wenn man noch nicht einmal ein Roadbook oder eine Wegbeschreibung verteilt hat, dann ist es sicherlich auch schwer, dieses jemanden nachzuweisen. Ist dann halt ein "Spontantreffen" (im Wege von Facebook ja auch leicht verständlich, oder?) von Gleichgesinnten, wo vorher die Teilnehmergröße unbekannt war.

Gruß
Friedel


- Axel Pfeiffer - 25.06.2013

Hallo Edgar,

natürlich gilt es, den Veranstalter von Ansprüchen freizuhalten.
Aber warum soll ich Behörden oder den Staraßenbaulastträger nicht verklagen, wenn da z. B. plötzlich ein Riesenschlagloch, vor dem nicht mit einem Schild gewarnt wurde und das eine bestimmte Tiefe überschreitet, Reifen und/oder Aufhängung demoliert?

Grüße
AxelBau


- corvettesepp - 26.06.2013

Danke für die Antworten.
Leider wird ja in vielen Fällen die Ursache für Ihr Unvermögen bei anderen gesucht.
Am besten ist es solche Risikopersonen bei Ausfahrten nicht mit zu nehmen.

Sepp


- fsahm - 26.06.2013

Zitat:Original von corvettesepp
...
Am besten ist es solche Risikopersonen bei Ausfahrten nicht mit zu nehmen.

Sepp

Sepp,

das erfährst Du aber immer meist erst, wenn man mit der Gruppe unterwegs ist und etwas passiert.

Habe das vor mehreren Jahren einmal gehabt, das ein Corvettekollege jemanden in der Stadt vor einem Fußgängerüberweg einen anderen hinten aufgefahren ist.
Hinterher, als es um die Schadensregulierung ging, wurde behauptet, das der Vordermann unverhältnismäßig heftig und kurzfristig bremste. Das gab natürlich Streit zwischen den Versicherungsparteien.
Aber das sind alles Angelegenheiten, die die Teilnehmer untereinander regeln müssen, da diese sich im öffentlichen Verkehr bewegen.

Um solche kurzfristigen herauftretenden Situationen die Brisanz zu nehmen, fahre ich, wenn ich vorne als "Leithammel" unterwegs bin, mit möglichst vielen Sprechfunkgeräten in den Corvetten.
Dann weiss jeder rechtzeitig, wo es langgeht. Und der letzte (natürlich auch die anderen!) kann immer "Ansagen", wenn man mal auseinandergerissen wird oder an Amplen stehen bleiben muss. Das entspannt die ganze Situation (denn ab einer Anzahl von Corvetten sieht man als Führungsfahrzeug die letzten Corvetten nicht mehr) bei solch Treffen und Ausfahrten sehr.

Gruß
Friedel