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Brief / Schein ohne TÜV möglich? - Druckversion

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Brief / Schein ohne TÜV möglich? - lolly123 - 16.12.2014

Hallo Alle,
ist evtl. eine saudumme Frage, aber die Autos für die ich bisher neue Papiere beantragt habe, hatte ich immer vorher getüvt, daher ist das Neuland für mich.

Ich hab noch zwei 75er, die keinen TÜV haben.
Kann ich für die auch ohne TÜV einen Brief und/oder Schein beantragen?

Vette 1:
Die war zuletzt 1992 in Deutschland zugelassen. Ich hab den alten deutschen Brief. Kann ich da einen neuen Brief mit mir als Halter beantragen, auch ohne TÜV? (weil doch da auch das Nummernschild eingetragen wird).

Vette 2:
War noch nicht in Deutschland zugelassen. US title und Zollerklärung vorhanden. Selbe Frage wg. Brief/Schein.

Für beide hab ich auch Kaufverträge.

Wie gesagt, wahrscheinlich dumme Frage, aber damit musste ich mich nie befassen.
Und nun hab ich endlich mal Zeit und dachte: " gehste doch morgen mal zur Zulassungsstelle und holst Dir mal deutsche Papiere für Deine Leitzordner".
Na und jetzt, so kurz vorm Schlafengehen schoß mir durch den Kopf: "geht das überhaupt"?


Dank im Voraus,


RE: Brief / Schein ohne TÜV möglich? - 19Corvette92 - 16.12.2014

Bei Vette 1 weiß ich es nicht, bei Vette 2 kannst es wohl vergessen, Papiere bekommst du nur nach der Vollabnahme, bin mir da recht sicher.


RE: Brief / Schein ohne TÜV möglich? - lolly123 - 16.12.2014

Aber wäre das nicht ein Widerspruch, da ich doch auch wenn ich mit Kurzzeitkennzeichen fahre einen Schein haben muss?
Wie gesagt, ich kenn mich da aber null aus, habe aber zu der speziellen Situation auch nichts im Web gefunden.


- Jochen - 16.12.2014

Für die Kurzzeitkennzeichen gibt es einen blanko Kfz Schein, den du vor der Fahrt mit den Fahrzeugdaten ausfüllen musst.

Die KZK sind auch nur für Probe und Überführungsfahrten zulässig, oder für Fahrten die mit HU oder Zulassung in Zusammenhang stehen. Alle anderen Fahrten sind nicht erlaubt. Zum Treffen oder mal am Wochenende einen Ausglug machen ist eigentlich nicht zulässig.


- lolly123 - 16.12.2014

Richtig, jetzt wo Du es erwähnst erinnere ich mich an diesen rosa Schein den man dafür bekommt.

Aber meine wichtigste Frage wäre tatsächlich, ob ich für die Vetten einen Brief bekommen kann?


- Frank the Judge - 16.12.2014

TÜV Bescheinigung ist nötig. Und der TÜV darf auch erst in drei Monaten ablaufen.

Infos findest Du auf der Homepage Deines Zulassungsbezirks.


- yellow postman - 16.12.2014

Da es nicht mehr Brief und Schein heisst, sondern Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2, ist damit auch die Frage beantwortet.

Du musst die Fahrzeuge auf Dich zulassen wenn Dein Name in den Unterlagen stehen soll.
Dafür muss Du die nötigen Unterlagen wie Eigentumsnachweis und TüV vorlegen.


- lolly123 - 16.12.2014

Vielen Dank erstmal für Eure Infos.
Ein Gutes hat die Sache:
Ich kann jetzt erstmal in Ruhe noch einen Kaffee trinken und muss nicht stundenlang bei der Zulassungsbehörde rumsitzen.


- gooki - 20.02.2015

Hi Oli,

was ist denn jetzt dabei rausgekommen? Hast du Papiere bekommen, und was musstest du dafür tun?


- lolly123 - 20.02.2015

Hallo Uwe,
ich war dann wegen nem anderen Auto bei der Zulassungsstelle und habe mal gefragt.
Antwort war kurz und knapp: Nichts geht ohne TÜV.
Die Dame am Empfang meinte noch, dass es früher wohl mal ging, jetzt aber nicht mehr.
Es gäbe auch den Brief nicht einzeln ohne den Schein.

Habe aber nur das Mäuschen am Empfang gefragt. Inwieweit die alle Kniffe kennt wage ich mal anzuzweifeln.
Als ich dann drin war habe ich leider vergessen nochmal nachzufragen.
Wenn also jemand eine kreative Idee hat....