Narrenfreiheit mit 07-er Kennzeichen?? - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Narrenfreiheit mit 07-er Kennzeichen?? (/showthread.php?tid=8635) |
Narrenfreiheit mit 07-er Kennzeichen?? - Hailänder - 19.01.2004 Hallo liebe Vette-Kollegen!! Ich bin noch ein absoluter Rookie auf der Vette Bühne. Ich habe mir erst kürzlich eine 77-er C3 gekauft. Sie war angemeldet mit einer roten 07-er Nummer. so möchte ich es auch halten. Laut Aussage des Vorbesitzers hat er nie Probleme mit der Bullerei (Pozilei) gehabt. Ich muß sagen das Teil hat einen abnormalen Sound. Als ich das Auto überführt habe hatte ich auch 3 mal Begegnung mit der" grünen Art", die haben sich in Ihren Autos die Hälse verdreht, aber gewollt haben Sie nichts Falls ich doch irgendwann kontroliert werde (mit 07-er Kennzeichen) was können die lieben Polizisten mir da anhängen z. B -viel zu laut, zu kleines Lenkrad etc??? Oder habe ich mit dem roten Kennzeichen "gewisse Narrenfreiheit"?? Ich wäre Euch sehr verbunden, wenn Ihr einen Nichtwissenden Tips, Tricks und Ratschläge geben könntet. Gibt es Kollegen zwischen Ulm und Stuttgart, mit denen ich mich ab und zu Kurzschließen könnte oder evtl als Spritztouren machen könnte??? Vielen Dank Schwoba-Klaus - Frank the Judge - 19.01.2004 Schau mal in diese Diskussion zu der 07er Nummer in einem anderen Forum. Vielleicht findest Du hier eine Antwort. ---> https://www.oldtimerinfo.de/Diskussion/Forum1/HTML/000017.html Grüße - LS1-Holger - 19.01.2004 Schau mal hier - fsahm - 19.01.2004 Der große Nachteil des 07-Kennzeichens ist dessen eingeschränkte Verwendbarkeit. Die Fahrzeuge, die in dem besonderen Fahrzeugschein verzeichnet sind, dürfen nämlich nur im Straßenverkehr bewegt werden: um zu Oldtimerveranstaltungen zu kommen um an Oldtimerveranstaltungen teilzunehmen zur Durchführung von Prüfungsfahrten, Probe- und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge Eine Verwendung des Fahrzeuges für Alltagsfahrten scheidet daher aus. Absolut tabu sind daher die täglichen Wege zur Arbeit, zum Einkaufen etc. - Porter - 19.01.2004 In Bezug auf die Originalität hat der 07er im Gegensatz zum H-ler ( ) schon ein wenig mehr "Narrenfreiheit" - nur nicht in Bezug auf die Verkehrssicherheit ! - Titan - 20.01.2004 Zitat:nur nicht in Bezug auf die Verkehrssicherheit ! Es sei denn, man macht vorher einen kleinen Verkehrssicherheits-Check beim TÜV. Da werden dann Bremse, Beleuchtung, Fahrwerk, etc.... überprüft. Falls einen dann die Polizei aufhällt, hat man wenigstens das dann in der Hand! Die Lautstärke zähle ich jetzt mal nicht als Verkehrssicherheitskriterium!!! Gruß, Flo - fsahm - 20.01.2004 Die Zulassungsstelle hier im Norden Niedersachsens verlangt nach drei Jahren, beim erneuern der 07-Zulassung ein Verkehrssicherheitstestat. Das ist praktisch eine Hauptuntersuchung ohne AU! Also hier muss das Auto schon Verkehrstauglich sein. Friedel - Titan - 20.01.2004 Nicht zu fassen... Bei uns hier in Bayern wird das 07er Kennzeichen unbefristet ausgestellt. Eine Erneuerung ist nicht nötig... Auch kein Verkehrstauglichkeitsnachweis... Und sowas im erzkonservativen Bayern,...?!? Eine Schande!!! Flo - Marijn - 20.01.2004 Das ist von Bundesland zu Bundesland, zum Teil sogar von Kreis zu Kreis unterschiedlich leider... Ich hab in Hessen jetzt nach 6 Jahren mein unbefristetes bekommen. Ich finde das schon OK, wenn ab und zu die Zuverlässigkeit des Fahrers und des Fahrzeuges überprüft wird ! Es soll ja schließlich ein Oldtimer-Wechselkennzeichen sein und kein Wie-Fahre-Ich-Meine-Alte-Rostlaube-Am-Billigsten-Ohne-TÜV-Schild - BigEagle - 21.01.2004 Zitat:Original von Titan So „locker“ ist es nun nicht. Bitte mal die gesetzlichen Bestimmungen dazu durchlesen. Dieses Stück Papier interessiert die Polizei nicht die Bohne. Ein „Verkehrssicherheitscheck“ bedeutet nur, dass AM TAG der Zulassung das Fahrzeug verkehrsicher war. Damit sichert sich das Straßenverkehrsamt nur selbst ab, damit nicht ein Fahrzeug zugelassen wird, das im Sinne der Sicherheit nicht zuverlässig ist. Ab dem ZWEITEN Tag ist der FAHER, bzw. Eigentümer PERSÖNLICH voll verantwortlich für die ordnungsgemäße Verkehrssicherheit des Fahrzeug. - Wenn etwas passieren sollte und später ein Mangel z.B. an den Bremsen festgestellt wird, so kann man nicht sagen „Das Fahrzeug war aber beim TÜV“. Der Fahrer muss dafür sorgen, dass immer dann wenn das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt wird, alles in Ordnung ist. - Wer kann, selber machen – aber möglichst nachweisen (eine Art Reparatur-/Prüftagebuch) - Das Fahrzeug ab und zu mal durch eine Fachwerkstatt checken lassen - Evtl. den Verkehrssicherheitscheck jedes Jahr durchführen lassen (ca. 60,- Euro – was solls) - Sollte der Polizei bei einem Unfall etwas „merkwürdig“ vorkommen, so kann das Fahrzeug in Sicherungsverwahrung genommen werden und wird z.B. durch den TÜV oder einen Sachverständigen geprüft. Wird dabei festgestellt, dass unerlaubte Änderungen vorgenommen wurden und diese Für den Unfall mitverantwortlich sind, so ist dafür der Fahrzeughalter VOLL verantwortlich. - evtl. erlischt der Versicherungsschutz usw. Wenn man mit einem „offenen“ Auspuff durch die Gegend fährt, erlischt wohl nicht die Betriebserlaubnis – es gibt ja keine, aber man kann trotzdem eine Anzeige wegen Lärmbelästigung bekommen. Bei groben Verstößen kann auch die 07er-Nummer entzogen werden. Ein Freifahrtschein ist die 07er nicht! Gruß Dirk |