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APR GTC 300 Heckflügel auf C 5 eingetragen? - Druckversion

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APR GTC 300 Heckflügel auf C 5 eingetragen? - Gunther Bross - 10.06.2016

Hallo Jungs und Mädels,

spiele mit dem Gedanken, auf meine strassenzugelassene im Renntrimm hergerichtete, mit ensprechenden Fahrleistungen aufwartenden, Corvette C 5 Z06 aus rein optischen Gründen einen Heckflügel zu montieren. Anregung dafür waren mir die Fahrzeuge von superrodperfomance und kris c 427 sowie die C 5 R Rennfahrzeuge.

Nachdem ich keine schwarze Leimraupe auf der Heckabschlusskante sitzen haben möchte und auch keine sonstigen "chicken wings", wie sie durch die Foren geistern, sondern was ordentliches, rennsportmässiges, bin ich auf den GTC 300 von APR perfomance gestossen.

Hat von euch jemand so einen Heckflügel oder einen ähnlichen montiert und auch per Einzelabnahme eingetragen bekommen?

Habe die Suchfunktion genutzt und auch den Heckflügelthread gefunden; ein User "Quer geht mehr" hat wohl schon versucht, den GTC 300 eingetragen zu bekommen, antwortet aber nicht auf meine Anfrage, ob sein Unterfangen erfolgreich war oder nicht.

Ein User "Paddy" hat wohl etwas ähnliches auf einer C 6 eingetragen bekommen und bietet dazu seine Hilfe an, sagt aber auch nichts näheres.

Der Corvette Papst sagt kurz und schmerzvoll "nicht eintragungsfähig".

Und bitte: Ich will die Diskussion um Sinn und Unsinn von Heckflügeln nicht neu entfachen, dazu ist schon alles gesagt (aber wahrscheinlich wieder nicht von jedem!). Nein, für die Rennstrecke ist mir meine C 5 Z 06 viel zu schade und ja, an einer stinknormalen C 5 Automatik mit schwarz zugerotzten Serienfelgen und Rennstreifen wäre ein Heckflügel eine weitere, spätpubertäre Geschmacksverirrung.

Beste Grüsse
Euer Gunther


- JR - 10.06.2016

Meines Wissens nach war Robert (quer geht mehr) erfolgreich hinsichtlich der Eintragung!

Gruß

JR


- maseratimerlin - 10.06.2016

Na ja. dumdidum

Gruß

Edgar


- Old-Rod-Matze - 10.06.2016

Aerodynamisch einflussnehmendes Bauteil, was obendrein noch verändert werden kann. Möglich ????
Abrissschutz/Fangseile sind nötig, sowie Breite und Höhe des Flügel, sind einige wichtige Punkte bei einer Abnahme, ebenso Splitter-/Bruch Test.......denn heute geht es in Erster Linie um Personenschäden - Fussgänger / Radfahrer / Kinder ec.

Frage würd mich auch interessieren, ob noch was geht.

Patriot


- Gunther Bross - 11.06.2016

Vielen Dank, JR, Maseratimerlin und Old Rod Matze für eure Postings,

JR: Wenn es Robert gelungen sein sollte, das Ding eingetragen zu bekommen, würde es mich freuen; könnte auch mir den Weg ebnen. Nur... er antwortet auf meine pns nicht.

Maseratimerlin: Tja, der Herr Kollege! Welchen Sachbezug hat das "Na ja"?

Old Rod Matze: Exakt aus diesen Gründen hätte es mich auch interessiert, ob man das Flügelchen eingetragen bekommen kann. Ich bin sehr skeptisch! Nach Herstellerangabe ist das Teil ja "aerodynamically tested" (auch auf einer C 5 ? )und es gibt auch ein Materialgutachten dazu. Bei ersterem hab ich so meine Zweifel, da ists, denke ich, wie bei Penisverlängerungscreme, man muss dran glauben!

Für die Eintragung meines Corvetteproject Frontsplitters hat ein Material-/ Splittergutachten und zwei Briefeinträge von "Kollegen" ausgereicht.

Schaun wir mal!

Vielleicht meldet sich der Kollege oder jemand anders ja noch, der etwas ähnliches eingetragen bekommen hat.


- Molle - 11.06.2016

Hallo Gunter,
ich war im Hintergrund auch an der Eintragung von Paddys Flügel beteiligt.Er meint er hätte ihn eingetragen.
Die Werkstatt bei der der Wagen zur Eintragung stand hatte mich seinerzeit kontaktiert.
Ich habe dann einiges an Unterlagen als Grundlage zur Eitragung geliefert.
Dort ist die Eintragung zur Zeit aber auch nicht mehr möglich.
Der Flügel darf nicht über die Silhouette des Targabügels hinausstehen und nicht höher wie 6 cm vom Heckbumper stehen.
Das heißt,wenn du von vorne auf den Wagen schaust darf der Heckflügel ,an den Aussenkanten vom Targabügel vorbei,nicht zu sehen sein.

Es gibt für die C5 einen Flügel aus Carbon,bei dem auch die Füße aus Carbon sind.
Den kann man leichter eintragen über eine Einzelabnahme wie die Flügel mit den Alufüßen.

Das Problem war,das die Herstellung sehr aufwendig ist.

Gruß Molle


RE: APR GTC 300 Heckflügel auf C 5 eingetragen? - Quer geht mehr! - 12.06.2016

Hallo Günther,

meine C5 hat eine sehr umfangreiche Geschichte und der Heckflügel ist ein kleiner Teil davon: Er ist eingetragen, der TP-Leiter Hessens hat vor einigen Jahren das Gutachten zurückgezogen, wie noch ganz viele andere, das Auto soll zwangsstillgelegt werden. Das diskutiere ich mit Hilfe eines forumsbekannten Anwaltes Großes Grinsen vor dem Verwaltungsgericht. Erfolgreich. Das Auto ist bis heute auf Deutschland Straßen unterwegs.

Der Eintragungsversuch so eines Flügels ist heute allerdings aussichtslos, zumindest hier in Hessen.

Viele Grüße

Robert


PS: Ich bin derzeit recht wenig im Forum unterwegs, daher habe ich auch Deine PN übersehen. Sorry! Ich hab da für mich eine recht zeitraubende Ergänzung zu unserem Hobby entdeckt:

https://www.youtube.com/watch?v=UUkHQEjKYbw


RE: APR GTC 300 Heckflügel auf C 5 eingetragen? - maseratimerlin - 12.06.2016

Großes Grinsen


- Gunther Bross - 12.06.2016

Ich habs befürchtet! Dann wird das wohl nichts! Schade
Danke für eure Mühe. Den "Molle"-Flügel hab ich schon gesehen, ist mir aber im Verhältnis zum GTC 300 zu "putzig".

Robert, dir viel Spass beim neuen Hobby! Sieht gut aus

Grüsse Gunther