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Nummernschild - skipper - 30.11.2016

Hallo nochmals,

ich habe mal eine Frage zu den Kennzeichen meiner 79er C3: 2009 hat meine Braune die Oldtimerzulassung geschafft, davor hatte ich eine 07 Nummer, die vom StVA ein Kleinkraft Kennzeichen kriegte. Im Schein steht, dass die Kennzeichen max.320x150mm haben dürften. Ich habe also 7 Jahre lang die 255x130mm Kennzeichen gefahren. Im Frühjahr diesen Jahres mäkelten die an, dass die Kennzeichen so klein sind, haben mir aber trotzdem wieder meine C3 wieder zugelassen. Jetzt habe ich mir diese Edelstahlhalter gekauft, die eine Größe von 300x150mm haben, dazu neue Schilder, da ich nun keine Bohrungen brauche. Habt ihr das schon mal gehabt, dass ihr im Frühjahr keine Zulassung gekriegt habt, weil so ein Mitarbeiter die Kennzeichen zu klein findet? Meine Kennzeichen haben insgesamt 4 Ziffern und drei Zahlen incl. H Ziffer. Wie gesagt, 7 Jahre hatte ich keinerlei Schwierigkeiten. Frage

Gruß

Andreas


Kenn ich - Der Lange - 30.11.2016

Hi skipper, das mit den Numernschilder scheint ein allgemeines Problem zu sein. Als ich meine Corvette von Privat gekauft hatte waren dei Schilder von der Grösse einer 125er dran. Eingetragen laut TüV auch die Grösse wie bei Dir. Das Strassenverkehrsamt hat folgendes dazu gesagt. : "Wir messen nach und dann bekomme ich die Schilder in der Grösse die da rein passen. " Ich hatte nur das Problem das bei der Ummeldung ich nur die Schilder dabei hatte und nicht das Auto. Zum Glück hatte ich vorher noch ( unbewusst) mit der Chefin des Strassenverkehrsamtes telefoniert Die mir die Eintragung bestätigt hatte aber als ich dann da war, war ich bei Ihrgendeiner mit der ich lange Diskusionen hatte. Meine Erfahrung hat gezeigt Frau hat recht und ich keine Ahnung also etwas hinten rein kriechen und sagen das man absolut keine Ahnng hat und schon lief die Sache. Ich habe wieder die Schilder einer 125er mit H zulassung. Hinterher habe ich aber noch herrausbekommen das Nummerschilder eine DIN-Norm besitzen und daher auch nur das 125er von der Grösse passt und nicht das was eingetragen ist. das ist nähmlich nur der Platz welcher hinten in der Stossstange vorhanden ist.

LG Falko


RE: Kenn ich - daabm - 30.11.2016

Die Kennzeichengröße ist eine der letzten Landherren-Hochburgen bei der Zulassungsstelle... Jede einzelne entscheidet frei nach Gutsherrenart, was sie herausgibt und was nicht. Ich hab vorne ein großes zweizeiliges Kuchenblech bekommen, Vossy (Petra) Jahre später ein kleines Mopedkennzeichen. Hängt vom einzelnen Sachbearbeiter und dessen Tagesform ab, eine rechtliche Grundlage dafür gibt es nicht.


- skipper - 30.11.2016

Dass es nach Gutsherrenart zugeht, glaube ich auch. Als ich meine 71er aus den USA kriegte, wurde im Brief vermerkt, dass bauartbedingt die kleinen Kennzeichen nötig wären. Meine 79er bekam ich aus Viersen, im Schein steht nur, dass die Kennzeichen max. 320x150mm lang sein dürfen. Ich bin echt gespannt, ob ich im Frühjahr nochmals die C3 mit den 255ern angemeldet kriege. dumdidum


- JR - 01.12.2016

Bei den Fahrzeugen, die geseigelte kleine Kennzeichen vorne und hinten haben, mache ich einen Bogen um die Zulassungsstelle wie der Teufel ums Weihwasser.

Die Gefahr, dass den Herrschaften zur Schildergröße etwas Neues einfällt, wäre mir viel zu groß.

Gruß

JR


- DerWirre - 01.12.2016

Obwohl es hier im Zulassungsbezirk noch etwas entspannter zugeht als an anderen Orten, halte ich es wie JR. Saisonal an- und abgemeldet werden nur die Fahrzeuge mit dem 52er Kennzeichen. Das Risiko im Fruehjahr die kleinen nicht mehr gesiegelt zu bekommen, warum auch immer, ist mir viel zu gross.


RE: Kenn ich - Subseven - 01.12.2016

Zitat:Original von daabm
Die Kennzeichengröße ist eine der letzten Landherren-Hochburgen bei der Zulassungsstelle... Jede einzelne entscheidet frei nach Gutsherrenart, was sie herausgibt und was nicht. Ich hab vorne ein großes zweizeiliges Kuchenblech bekommen, Vossy (Petra) Jahre später ein kleines Mopedkennzeichen. Hängt vom einzelnen Sachbearbeiter und dessen Tagesform ab, eine rechtliche Grundlage dafür gibt es nicht.

Doch, die gibt es. Aber wie so oft ist Recht Auslegungssache. Was für die eine Sachbearbeiterin bauartbedingt nicht möglich ist, ist der anderen Sachbearbeiterin egal.

In der letzten Zeit gab es aber einen merkbaren Ruck in Richtung Konformität, sodass weitaus weniger mal ein Auge bei der Auslegung zugedrückt wird.


- JR - 01.12.2016

Mal ganz davon abgesehen, habe ich es mittlerweile schon zweimal bei meinen wenigen Besuchen auf der Zulassungsstelle erlebt, dass bei jemandem, der ein schönes Wunschkennzeichen hatte und sein Fahrzeug über Winter abgemeldet hatte, die Kombination trotz Reservierung für ihn anderweitig vergeben wurde, und man ihm mit einem Achselzucken mitgeteilt hat, dass er sich eine neue Kombination aussuchen könne und das Amt selbstverständlich die neuen Schilder bezahlte.

Gruß

JR


- Subseven - 01.12.2016

Das ist schon schlecht. Da wollt wohl ein Mitarbeiter/in diese Kombination haben. Zumal man doch eigentlich etwas dafür zahlt, wenn man sich ein Wunschkennzeichen reservieren lässt, oder?


- maseratimerlin - 01.12.2016

Das Problem ist seit einiger Zeit, daß der begutachtende Sachverständige nur noch die maximal mögliche Kennzeichengröße aufgrund einer technischen (nicht optischen) Notwendigkeit auf seinem Gutachten vermerken kann und darf. Das ist in den allerwenigsten Fällen aber die Größe des LKK, das es offiziell gar nicht mehr für PKW gibt, sondern 370 X 290 mm und das erfordert schon eine Ausnahmegenehmigung nach § 47 FZV, für die man später zahlt.

Die zuständige Zulassungsstelle entscheidet dann über eine Zuteilung, nicht der TÜV.

Ausschlaggebend sind unter anderem die Verfügbarkeit kurzer Buchstaben-Zahlenkombinationen. Ggfs. muss die Zulassungsstelle eine Genehmigung des übergeordneten Regierungspräsidiums einholen, z.B. für die sogenannte "fette Engschrift", die kleinere Abmessungen möglich macht. Macht sie aber nicht, hier jedenfalls nicht, sondern teilt einen Buchstaben und 2 Zahlen zu, die in übergroßen Lettern auf das Kuchenblech passen und verweigert Dir zusätzlich noch das reservierte Wunschkennzeichen, wie z.B. RE-C 327, da das zu groß ist ohne Engschrift.

Ergo, Du zahlst noch für die Ausnahmegenehmigung und bekommst etwas, was Du gar nicht haben willst.

Gruß

Edgar