LED-Lampeneinsätze nicht zulässig? - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Allgemeines Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: LED-Lampeneinsätze nicht zulässig? (/showthread.php?tid=90018) |
LED-Lampeneinsätze nicht zulässig? - Schattenparker - 11.12.2016 Hallo! In meiner C1 sind hinten für Rücklicht/Bremslicht/Blinker vom Vorbesitzer LED-Lampen verbaut worden (originale Leuchte mitLED-Lampeneinsätzen). Da mir die Dinger teilweise zu lichtschwach sind (130 bzw. 190 lm), hatte ich mit den Gedanken gespielt, die vorhandenen Lampen durch neuere/stärkere LED-Modelle zu ersetzen. Hier frage ich mich nun, wie die rechtliche Situation aussieht. Geeignete Lampeneinsätze (BAY15D-Sockel) mit allgemeiner Zulassung in Deutschland scheint es ja weiterhin noch nicht zu geben (oder?). Bei einem Auffahrunfall wäre also Stress mit Rennleitung/Versicherung möglich. Oder sieht die Situation bei amerikanischen Oldtimern evtl. anders aus? Könnte man hier z.B. über die "üblichen" Eintragungen wie "Lichttechnische Einrichtung in etwa Wirkung durch Sichtprüfung" eine Absolution für die LED-Einsätze erhalten, wenn sie zum Zeitpunkt der Sichtprüfung installiert waren? (was zu beweisen wäre). Kennt hier jemand die aktuelle rechtliche Situation? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Wie groß ist die Gefahr von Versicherungsproblemen beim Unfall einzuschätzen? Lasst mal hören, was ihr meint. Gruß Dirk RE: LED-Lampeneinsätze nicht zulässig? - Corvette Captain - 11.12.2016 Hallo Dirk, ich halte diesen Link für recht informativ: https://www.autolichtblog.de/2014/02/14/led-legal-nachruesten-innen-und-aussenbeleuchtung/ Kurz gesagt: LED-Lampen und Umrüstsätze für außen brauchen eine ECE-Zulassung/Prüfzeichen. Was sagt eigentlich der TÜV zu deinen jetzigen Lampen? Viele nette, vette Grüße Peter ---------- >>Ein Leben ohne Corvette ist möglich, aber sinnlos<< (Frei nach Loriot und seinem Mops) ---------- RE: LED-Lampeneinsätze nicht zulässig? - Schattenparker - 11.12.2016 Mein TÜV-Mann schaut da nicht so genau hin, damit unnötige Diskussionen vermieden werden Den verlinkten Artikel hatte ich schon gelesen. Hier wird leider nicht auf eine eventuelle Oldtimer-spezifische Situation eingegangen (Eintragung im Fahrzeugschein wie oben von mir beschreiben). Gruß Dirk RE: LED-Lampeneinsätze nicht zulässig? - Schattenparker - 12.12.2016 Sonst niemand eine Ahnung? Gruß Dirk RE: LED-Lampeneinsätze nicht zulässig? - Hermann - 12.12.2016 Zitat aus "TÜV-Anforderungskatalog für das H-Kennzeichen bei Oldtimer-Fahrzeugen": Umbau von Beleuchtungsteilen ist nicht statthaft, außer, wenn es zeitgenössisches Zubehör ist. Ob der Tausch der Leuchtmittel auch darunter fällt, müsste man mal beim TÜV erfragen. - K1111d - 12.12.2016 Bei meinem Gutachten zu H Kennzeichen steht bei der Beleuchtung in Funktion und Wirkung " in etwa" Bei mir musste ich aber auch die Rückfahrten zu Blinkern umfunktioniert. Bei richtig alten leuchten ist man ja froh wenn die annähern gut erkennbar leuchten. Daher schließe ich, passt das augenscheinliche Leuchtbild dann geht das wohl ok - thocar - 12.12.2016 Mal im Ernst - ich habe noch keinen TÜV Prüfer erlebt, der bei einem Oldtimer die Abdeckungen der Rückleuchten ausbauen lässt, um die Leuchtmittel zu prüfen. Bei Hauptscheinwerfern mit auffällig grellem, evtl. noch bläulichem Schimmer, könnte ich mir das noch vorstellen. z.B.: https://www.google.de/webhp?sourceid=chrome-instant&rlz=1C1MDNA_deDE420AT444&ion=1&espv=2&ie=UTF-8#q=h1+ohne+zulassung&tbm=shop&spd=14747753476236809795 Gruß Thomas - Schattenparker - 12.12.2016 Wenn man die Erfahrungsberichte im Internet resümiert, dann scheinen die meisten TÜV-Prüfer LED-Einsätze hinsichtlich der H-Zulassung zu akzeptieren, da Sicherheitsgewinn gegenüber der Originalbestückung. Der spannendere Punkt ist aber, ob die Einsätze für importierte Oldtimer nach StVZO zulässig sind. Hier gehen die Meinungen auseinander. Einerseits wird die Meinung vertreten, dass alles im Lot ist, wenn der Sachverständige im Rahmen der Sichtprüfung der Lampen-/Leuchten-Kombination eine In-etwa-Wirkung bestätigt. Andere folgen der Argumentation aber nicht und raten von den LED-Einsätzen ab und warnen, dass Verlust vom Versicherungsschutz etc. droht. Den meisten TÜV-Prüfern ist die Bestückung vermutlich wirklich egal. Sollte es jdoch zu einem Auffahrunfall kommen und sich der Auffahrende über die schlecht sichtbare Beleuchtung beschwert, könnte das Interesse jedoch steigen. Es könnte alles so einfach sein... Gruß Dirk - perlen - 12.12.2016 Hallo, nach meinen Versuchen und Erfahrungen ergeben Ersatz LED Lampen in für normale Glühlampen ausgelegten Reflektoren immer deutlich schlechtere Helligkeit. Siehe div. Versuche in den US C 6 Rückleuchten. Grüße Udo - C1-Matthias - 12.12.2016 Ich fahre in den Oldies seit Jahren mit LEDs, allerdings welche die heller leuchten als die 21W Glühlampen. Vorne habe ich Switch Back LED drin (Blinker und Tagfahrlicht). Bei der Vollabnahme meiner C2 vor 4 Jahren wurden die sogar als Standlicht akzeptiert. Bei Sonnenschein sind die LED Lampen viel besser zu erkennen. Trägt also zur Sicherheit bei und optisch wird nichts verändert. Gruß Matthias |