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Stage 2 und Rennleitung - Druckversion

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Stage 2 und Rennleitung - Scherengrätsche - 28.03.2019

Am Wochenende hielt mich die Rennleitung ( Zivilstreife ) an und bemängelte " das ja keine Eintragung für den zusätzlich ??? angebrachten Heckspoiler und dem Fahrwerk vorliegen würde.!  ( Stage 2 rundum , Stage 3 Frontsplitter der aber im Kofferraum lag sowie ca. 10 -15 mm doch sichtbar  runtergeschraubt beim Händler und so übernommen beim Neukauf)

Auf meine Bemerkung das dies Originalteile sind und der Wagen so zugelassen wurde und das ebenso kein Fahrwerk verbaut ist sondern der Wagen nur im Rahmen der Möglichkeiten runtergeschraubt wurde ( Thema ja bekannt....) erntete ich nur eine dämliche Bemerkung mit dem Hinweis das man den Wagen jetzt stilllegt und den Abschlepper bestellen möchte. Proteste hier und da von mir, der andere Kollege machte Fotos ..verschwand 10 Minuten in seinem Wagen 
kam dann raus und meinte " das ein Kollege das geprüft hätte und es wohl dieses Paket und die Änderung am Fahrwerk bei der Corvette so geben würde "...ich durfte weiterfahren. Eigentlich dachte ich das hier wohl gerade die Versteckte Kamera läuft und verstehe nicht warum man mir ins Müsli pinkeln wollte.

Was sind denn hier Eure Erfahrungen ? Fehlte mir was an Unterlagen für das Stage 2 Flügelwerk oder wo ist hier der Knackepunkt in der Logik ?


RE: Stage 2 und Rennleitung - RT_Chassisworks - 28.03.2019

Denke das war einfach Unkenntnis der Ordnungshüter. Sei froh das sie so umsichtig reagiert haben.


RE: Stage 2 und Rennleitung - maseratimerlin - 28.03.2019

(28.03.2019, 11:59)Scherengrätsche schrieb: sondern der Wagen nur im Rahmen der Möglichkeiten runtergeschraubt wurde ( Thema ja bekannt....)

Nichts was man den Beamten sagen sollte ( Kopfschütteln ), das ist alles Serie, da ist nix runtergeschraubt.

Ansonsten war die doch ok, haben sich schließlich kundig gemacht.

Gruß

Edgar


RE: Stage 2 und Rennleitung - MikeG - 28.03.2019

(28.03.2019, 12:15)RT_Chassisworks schrieb: ... Sei froh das sie so umsichtig reagiert haben.

Wobei die Bezeichung des Vorgangs als "Umsicht" eher positiv formuliert ist. Zwink Wenn die Polizeibeamten nicht Bescheid wissen, darf man durchaus erwarten, dass sie sich nach entsprechender "Belehrung" im Rahmen der vor Ort vorhandenen Möglichkeiten informieren.

Gott sei Dank lässt sich der Nachweis zu Stage 2 denkbar einfach führen, indem man - z. B. mit dem eigenen Smartphone - auf http://www.chevrolet.de die Fotos vorführt - oder den Konfigurator.

Nicht falsch verstehen: Ich schätze die Arbeit der Polizei. Nur ist es bei Verkehrskontrollen natürlich unangenehm, wenn man zu Unrecht (pauschal-) verdächtigt wird, nur weil die Beamten Flunkereien gewohnt sind.


RE: Stage 2 und Rennleitung - flashy - 28.03.2019

Die Herren waren aber mutig.
Ohne Fachwissen ein Auto stilllegen wollen. Hätte für die Jungs unangenehm werden können.
Verhältnismäßigkeit kann ich auch nicht wirklich erkennen.


RE: Stage 2 und Rennleitung - WZ1964 - 28.03.2019

(28.03.2019, 17:32)flashy schrieb: Die Herren waren aber mutig.
Ohne Fachwissen ein Auto stilllegen wollen. Hätte für die Jungs unangenehm werden können.
Verhältnismäßigkeit kann ich auch nicht wirklich erkennen.

Na ja, Fachwissen haben die Jungs durchaus. Sachkundiges Wissen fehlt Ihnen. Das wird oft schnell verwechselt. Fachkundig ist jeder, der mit dem Fach etwas Erfahrung hat, und das kann "man" einem Verkehrspolizisten, der laufend im Auto unterwegs ist, nicht abstreiten. Ob dieses Fachwissen genügt, ein Auto stillzulegen und abschleppen zu lassen? Da bin ich voll bei dir, das ist schon etwas über das Ziel hinausgeschossen. Was ich in letztet Zeit aber so gelesen habe, ist dies durchaus von unserer Rechtssprechung her abgesegnet. Leider. Und die Verhältnismäßigkeit ist durch viele Raser und Poser und die Aufheizung durch Medien und die in der Öffentlichkeit negativen Berichte über Sportwagenbesitzer durchaus ganz schön verschoben worden. Auch leider.

Ja, ich finde es sogar gut, dass die Herren sich erst einmal informiert haben, bevor diese die Kontrolle weitergeschraubt haben.........

Werner

C3_Cab_blk_60.png C5_Cab_blk_60.png


RE: Stage 2 und Rennleitung - keineAhnung - 29.03.2019

Hast noch Glück gehabt.
Bei Kramm gab ne C7 Z06 zu einer Probefahrt raus.
Der Junge fuhr über den Kurfürstendamm, mit 50kmH. Trotzdem angehalten.

Nach kurzer Diskusion hat die Polizei das Fahrzeug vor Ort sichergestellt und aufgeladen ( original C7 Z06)
Verdacht auf Veränderungen.
Am Ende und aufgrund von Druck der Gewerbeaufsicht, Beschwerden beim Innensenator hat ein
hat die Polizei das Fahrzeug Tage später wieder frei gegeben. Ohne Befund für Veränderungen.

Nach erheblichen Druck hat sich ein Polizist sich dafür telefonisch entschuldig und gesagt,
die Polizei wären angewiesen worden, gegen alle Sportwagen auf dem Ku damm vorzugehen.

Der Schaden vom Händler: Kunde abgesprungen , Auto irgenwo kilometer weit weg abholen müssen, tagelang Ausfall, Anwaltskosten, keine Entschädigung.
That is the way it is...
Grüße Frank


RE: Stage 2 und Rennleitung - challenger07 - 30.03.2019

Und ich dachte es gilt „ Im Zweifel für den Angeklagten“.
Bisher hatte ich Verständnis für unsere Polizei und deren Vorgehen gegen „Poser“ und illegales Tuning.
Aber inzwischen wird hier immer öfter weit über das Ziel hinaus geschossen und die Verhältnismäßigkeit aus den Augen verloren.
Kriminelle Asylanten werden weniger verfolgt als Sportwagenfahrer.
Ein Komplettversagen von Justiz und Politik.
Armes Deutschland.


RE: Stage 2 und Rennleitung - Roma - 30.03.2019

Schon wieder einer der wegen ein paar Unannehmlichkeiten das Ende des Abendlandes vorraussagt Kopfschütteln


RE: Stage 2 und Rennleitung - MikeG - 30.03.2019

(30.03.2019, 09:52)challenger07 schrieb: Und ich dachte es gilt „ Im Zweifel für den Angeklagten“.
...
Ein Komplettversagen von Justiz und Politik.
Armes Deutschland.

1.) Der Grundsatz „in dubeo pro reo“ gilt im Strafprozess. Dass ein Strafprozess etwas anderes ist als eine Polizeikontrolle, das dürfte einleuchten.

2.) Der Vorwurf eines „Komplettversagens“ von Justiz und Politik ist völlig überzogen. Du konstatierst ja selbst, dass es hier allenfalls um Fragen der Verhältnismäßigkeit geht. Der Vergleich des Vorgehens mit demjenigen gegen „... kriminelle Asylanten ...“ ist ebenso unrichtig wie daneben.

3.) Der „Armes Deutschland-Spruch“ ist billigste Polemik. Muss eigentlich nicht sein, oder?  Augenrollen

Vielleicht einfach mal die Kirche im Dorf lassen. Als Fahrer eines extrovertierten Autos muss man mittlerweile halt leider tendenziell mit Kritik und Misstrauen rechnen. Dennoch verhält sich die Polizei in den meisten Fällen ja ordentlich. Natürlich spielt auch die Frage des eigenen Auftretens immer eine Rolle. Auch der Fredersteller ist aus der Situation ja gut herausgekommen. Dass das mit polemischen Parolen ebenso gut geklappt hätte, darf bezweifelt werden.